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Versicherungsmakler / Glasbruchversicherung (Haushalt und Eigenheim) / Bedingungsarchiv

Generali Glasbruchversicherung: die Bedingungen im Volltext

Generali Glasbruchversicherung (ABG-P 2016) für Gebäudeverglasungen aus Mineral- oder Kunststoffglas einschließlich Wintergarten, Balkon und Glasdächern, subsidiär zu anderen Versicherungen.

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Alles zu diesem Tarif

Was der Tarif leistet: 69 Punkte, jeder mit Fundstelle

Grundlagen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Versicherungssumme oder Höchstentschädigung je Schadenfall (sofern nicht unbegrenzt)laut Polizze
Glasversicherung als eigener Vertrag abschließbar (ohne Hausrat- oder Wohngebäudevertrag)nicht geregelt
Mobiliarverglasung versichert (Haushalt-Glas, Inhalt der Wohnung)nicht geregelt
Gebäudeverglasung versichert (Fenster, Türen, fest eingebaute Scheiben)ja„Versichert sind Schäden an Gebäudeverglasungen wie“ABG-P 2016, Seite 2
Gebäudeverglasung der gemieteten Wohnung für Mieter mitversichertnicht geregelt
Pauschale Deckung nach Wohnfläche oder Pauschalsumme, ohne Einzelaufstellung der Scheibennicht geregelt
Grenze für die Größe einer einzelnen Scheibe (Quadratmeter)nicht geregelt
Ersatz zum Neuwert (Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung gleicher Art und Güte)nicht geregelt
Naturalersatz: Versicherer lässt die Scheibe durch einen Glaser ersetzennicht geregelt
Verzicht auf Einwand der Unterversicherungnicht geregelt

Versicherte Gläser im Haushalt

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Scheiben und Platten in Möbeln, Vitrinen und Schränkennicht geregelt
Glastischplattennicht geregelt
Spiegel (fest angebracht oder Wandspiegel)nicht geregelt
Glaskeramik-Kochflächen (Ceranfeld)nicht geregelt
Induktionskochfelder einschließlich Elektriknicht geregelt
Sichtscheiben von Backöfen, Mikrowellen und Kaminöfennicht geregelt
Aquarien und Terrarien (einschließlich Folgeschäden an Tieren und Pflanzen, falls geregelt)nicht geregelt
Duschkabinen und Duschabtrennungen aus Glas oder Kunststoffnicht geregelt
Scheiben und Platten aus Kunststoff (Acrylglas, Polycarbonat)ja„aus Mineral- oder Kunststoffglas in allen Räumen und Bereichen des versicherten Gebäudes des Versicherungsnehmers.“ABG-P 2016, Seite 2
Platten aus Naturstein, Marmor oder Granit (z. B. Arbeitsplatten, Fensterbänke)nicht geregelt
Sanitärkeramik (Waschbecken, WC, Badewannen)nicht geregelt
Bilderverglasung und Bilderrahmenglasnicht geregelt
Beleuchtungskörper, Hohlgläser und Glasgeschirr mitversichertnicht geregelt
Bildschirme, Displays und Touchscreens (Fernseher, Computer, Mobiltelefone) mitversichertnicht geregelt

Versicherte Gebäudeverglasung

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Fenster- und Türscheiben (einschließlich Mehrscheiben-Isolierglas)ja„Tür- und Fensterverglasungen“ABG-P 2016, Seite 2
Wintergarten- und Loggiaverglasungja„Wintergarten-, Dach-, Balkon-, Loggia und Terrassenverglasungen“ABG-P 2016, Seite 2
Dachfenster, Lichtkuppeln und Lichtbänderja„Glasbausteine, Profilitverglasungen, Glasdächer, Lichtkuppeln, Wandverglasungen, Kunstverglasungen“ABG-P 2016, Seite 2
Glasdächer, Vordächer, Terrassenüberdachungen und Carports aus Glas oder Kunststoffja„Glasbausteine, Profilitverglasungen, Glasdächer, Lichtkuppeln“ABG-P 2016, Seite 2
Balkon-, Brüstungs- und Geländerverglasungja„Wintergarten-, Dach-, Balkon-, Loggia und Terrassenverglasungen und jeder anderen gebäudegebundenen Konstruktionsverglasungen (Trennwände, Stiegengeländer, etc.)“ABG-P 2016, Seite 2
Glasbausteine und Profilbaugläserja„Glasbausteine, Profilitverglasungen, Glasdächer“ABG-P 2016, Seite 2
Glas von Solarthermie- und Photovoltaikmodulennicht geregelt
Gewächshäuser, Frühbeete und Teichabdeckungennein„an Glas-, Treib- und Gewächshäusern“ABG-P 2016 lit. f, Seite 2
Undichtwerden der Randverbindung von Isolierglas (Beschlagen, Blindwerden)nicht geregelt

Gefahren und Kosten

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Bruch gleich aus welcher Ursache (Allgefahrendeckung für Glas)ja„Versichert sind Schäden durch Bruch der Verglasungen der versicherten Sachen inklusive der Beseitigung und Wiederanbringung von Hindernissen.“ABG-P 2016, Seite 2
Bruch durch Vandalismus oder mutwillige Beschädigungnicht geregelt
Kosten der Notverglasung und Notverschalungnicht geregelt
Kosten für Gerüste, Kran- und Hebearbeitennicht geregelt
Kosten für das Beseitigen und Wiederanbringen von Hindernissen (Gitter, Markisen, Möbel)ja„Versichert sind Schäden durch Bruch der Verglasungen der versicherten Sachen inklusive der Beseitigung und Wiederanbringung von Hindernissen.“ABG-P 2016, Seite 2
Schäden an Rahmen, Beschlägen und Profilennein„an Fassungen und Rahmen der Gläser“ABG-P 2016 lit. b, Seite 2
Malereien, Schriften, Verzierungen und Folien auf dem Glasnicht geregelt
Alarmgeber und Sicherungstechnik auf oder im Glasnicht geregelt
Kosten für Entsorgung der zerbrochenen Scheibennicht geregelt
Mehrkosten für Eil-, Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeitnicht geregelt
Mehrkosten für Sonderanfertigungen und Spezialgläser (Sicherheits-, Schallschutz-, Ornamentglas)nicht geregelt
Mehrkosten für energetisch bessere Verglasung nach behördlichen Vorgaben (Gebäudeenergiegesetz)nicht geregelt

Ausschlüsse

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Ausschluss von Kratzern, Schrammen und Muschelausbrüchen (kein Bruch)ja„durch Zerkratzen oder Verschrammen der Oberflächen, Absplittern der Glaskanten, etc.“ABG-P 2016 lit. e, Seite 2
Ausschluss von Bruch durch Brand, Blitzschlag oder Explosionnicht geregelt
Ausschluss von Bruch durch Sturm, Hagel oder andere Naturgefahrennicht geregelt
Ausschluss von Schäden bei Arbeiten an der Scheibe, ihrem Rahmen oder beim Ein- und Ausbauja„beim Herausnehmen, Transport, Einsetzen oder anderen Tätigkeiten an den Gläsern, deren Rahmen oder Fassungen. Vom Ausschluss nicht betroffen sind Reinigungsarbeiten“ABG-P 2016 lit. c, Seite 2
Ausschluss von Bruch durch Senkung, Setzung oder Bewegung des Gebäudesnicht geregelt
Ausschluss oder Einschränkung bei Leerstand oder unbewohnter Wohnungnicht geregelt
Ausschluss von Krieg, inneren Unruhen, Kernenergienicht geregelt
Kürzung bei grob fahrlässig herbeigeführtem Schadennicht geregelt

Selbstbeteiligung, Obliegenheiten und Vertrag

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Selbstbeteiligung je Schadenfallnicht geregelt
Wartezeit nach Vertragsbeginnnicht geregelt
Schadenanzeige: Frist und Formnicht geregelt
Pflicht zur Anzeige bei der Polizei (Vandalismus, Einbruch)nicht geregelt
Zustimmung des Versicherers vor Auftrag an den Glasernicht geregelt
Pflicht, die beschädigten Teile bis zur Besichtigung aufzubewahrennicht geregelt
Versicherungsschutz bei Wohnungswechsel (Übergang auf die neue Wohnung)nicht geregelt
Gefahrerhöhung: was angezeigt werden muss (Umbau, Leerstand, gewerbliche Nutzung)nicht geregelt
Vertragslaufzeit und stillschweigende Verlängerungnicht geregelt
Kündigungsrecht beider Seiten nach einem Schadenfallnicht geregelt
Besserstellungs- oder Leistungsgarantie gegenüber Musterbedingungen oder Vorgängertarifnicht geregelt

Besonderheiten Spanien

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Rotura de cristales mit Deckungsanteil für continente und contenido (Prozent der Summe oder 100 %)nicht geregelt
Deckung auf erstes Risiko (primer riesgo) statt Wert der Sachennicht geregelt
Grundlinie deckt Glasbruch nur bei Vandalismus oder bestimmten Ursachennicht geregelt
Hinweis auf den Consorcio de Compensación de Seguros für außergewöhnliche Risikennicht geregelt
Reparatur über das Werkstattnetz des Versicherers (reparación directa)nicht geregelt

Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen.

Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein;

rechtlich gilt nur die Polizze mit den dort genannten Bedingungen.

Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

Bedingungswerke und Anbieter

Rechtlicher Träger
Generali Versicherung AG
Vertrieb
über Makler und direkt

Volltext der Bedingungen

Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern. Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original. Als Text (Markdown) Generali Glasbruchversicherung

Volltext aufklappen: Allgemeine Bedingungen für die Glasbruchversicherung (ABG-P 2016)
[Seite 1] Allgemeine Bedingungen für die Glasbruchversicherung (ABG-P 2016) Vertragspartner Diese Vertragsgrundlagen gelten für Verträge mit der Generali Versicherung AG, 1010 Wien, Landskrongasse 1-3. Aufsichtsbehörde Finanzmarktaufsicht, 1090 Wien, Otto-Wagner-Platz 5 Unter den Flügeln des Löwen. Fassung 10.2016 Seite 1 von 2 [Seite 2] Allgemeine Bedingungen für die Glasbruchversicherung ABG-P 2016 Als weitere Vertragsgrundlagen gelten die dem Vertrag zugrunde liegenden "Allgemeine Bedingungen für die Sachversicherung (ABS)" und "Ergänzende allgemeine Bedingungen für die Sachversicherung (EaBS-P)". Versichert sind Schäden an Gebäudeverglasungen wie - Tür- und Fensterverglasungen - Wintergarten-, Dach-, Balkon-, Loggia und Terrassenverglasungen und jeder anderen gebäudegebundenen Konstruktionsverglasungen (Trennwände, Stiegengeländer, etc.); - Glasbausteine, Profilitverglasungen, Glasdächer, Lichtkuppeln, Wandverglasungen, Kunstverglasungen; aus Mineral- oder Kunststoffglas in allen Räumen und Bereichen des versicherten Gebäudes des Versicherungsnehmers. Versichert sind Schäden durch Bruch der Verglasungen der versicherten Sachen inklusive der Beseitigung und Wiederanbringung von Hindernissen. Nicht versichert sind Schäden, so ferne nicht anders vereinbart: a) in Folge des Glasbruchs an anderen versicherten Sachen; b) an Fassungen und Rahmen der Gläser; c) beim Herausnehmen, Transport, Einsetzen oder anderen Tätigkeiten an den Gläsern, deren Rahmen oder Fassungen. Vom Ausschluss nicht betroffen sind Reinigungsarbeiten; d) an Formgläsern aller Art, Glasbehältern, Glasfliesen, Glas als Handelsware und Fertigungsmaterial, etc.; e) durch Zerkratzen oder Verschrammen der Oberflächen, Absplittern der Glaskanten, etc.; f) an Glas-, Treib- und Gewächshäusern; g) an Glasfassaden (das sind Gebäudeverglasungen, die nicht Türen- oder Fensterverglasungen sind). Subsidiarität Versicherungsschutz besteht nur, sofern keine andere Versicherung Entschädigung leistet. Sicherheitsvorschriften Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, die Rahmen und Fassungen der versicherten Gläser ordnungsgemäß instand zu halten oder halten zu lassen. Fassung 10.2016 Seite 2 von 2
Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

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