Versicherungsmakler / Glasbruchversicherung (Haushalt und Eigenheim) / Bedingungsarchiv
Generali Glasbruchversicherung: die Bedingungen im Volltext
Generali Glasbruchversicherung (ABG-P 2016) für Gebäudeverglasungen aus Mineral- oder Kunststoffglas einschließlich Wintergarten, Balkon und Glasdächern, subsidiär zu anderen Versicherungen.
In zwei Minuten erledigt: Ihre Daten genügen, den Rest übernehmen wir.
- Für Sie kostenlos, dieselbe Prämie wie direkt
- 4,98 von 5 Sternen aus 5.042 Bewertungen
- Im Schadenfall an Ihrer Seite
Diesen Tarif über NAMMERT abschließen
Was zu Ihnen passt, haben Sie mit Ihrer KI schon geklärt.
Hier fehlen nur noch Ihre Daten und ein paar Angaben.
Wir bereiten Ihren Antrag bei Generali vor.
- KI hat beraten
- 2Ihre Daten
- Antrag an Generali
Danke, Ihr Antrag ist da.
Wir bereiten ihn bei Generali vor und melden uns mit den Unterlagen.
Alles zu diesem Tarif
Was der Tarif leistet: 69 Punkte, jeder mit Fundstelle
Grundlagen
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Versicherungssumme oder Höchstentschädigung je Schadenfall (sofern nicht unbegrenzt) | laut Polizze | ||
| Glasversicherung als eigener Vertrag abschließbar (ohne Hausrat- oder Wohngebäudevertrag) | nicht geregelt | ||
| Mobiliarverglasung versichert (Haushalt-Glas, Inhalt der Wohnung) | nicht geregelt | ||
| Gebäudeverglasung versichert (Fenster, Türen, fest eingebaute Scheiben) | ja | „Versichert sind Schäden an Gebäudeverglasungen wie“ | ABG-P 2016, Seite 2 |
| Gebäudeverglasung der gemieteten Wohnung für Mieter mitversichert | nicht geregelt | ||
| Pauschale Deckung nach Wohnfläche oder Pauschalsumme, ohne Einzelaufstellung der Scheiben | nicht geregelt | ||
| Grenze für die Größe einer einzelnen Scheibe (Quadratmeter) | nicht geregelt | ||
| Ersatz zum Neuwert (Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung gleicher Art und Güte) | nicht geregelt | ||
| Naturalersatz: Versicherer lässt die Scheibe durch einen Glaser ersetzen | nicht geregelt | ||
| Verzicht auf Einwand der Unterversicherung | nicht geregelt |
Versicherte Gläser im Haushalt
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Scheiben und Platten in Möbeln, Vitrinen und Schränken | nicht geregelt | ||
| Glastischplatten | nicht geregelt | ||
| Spiegel (fest angebracht oder Wandspiegel) | nicht geregelt | ||
| Glaskeramik-Kochflächen (Ceranfeld) | nicht geregelt | ||
| Induktionskochfelder einschließlich Elektrik | nicht geregelt | ||
| Sichtscheiben von Backöfen, Mikrowellen und Kaminöfen | nicht geregelt | ||
| Aquarien und Terrarien (einschließlich Folgeschäden an Tieren und Pflanzen, falls geregelt) | nicht geregelt | ||
| Duschkabinen und Duschabtrennungen aus Glas oder Kunststoff | nicht geregelt | ||
| Scheiben und Platten aus Kunststoff (Acrylglas, Polycarbonat) | ja | „aus Mineral- oder Kunststoffglas in allen Räumen und Bereichen des versicherten Gebäudes des Versicherungsnehmers.“ | ABG-P 2016, Seite 2 |
| Platten aus Naturstein, Marmor oder Granit (z. B. Arbeitsplatten, Fensterbänke) | nicht geregelt | ||
| Sanitärkeramik (Waschbecken, WC, Badewannen) | nicht geregelt | ||
| Bilderverglasung und Bilderrahmenglas | nicht geregelt | ||
| Beleuchtungskörper, Hohlgläser und Glasgeschirr mitversichert | nicht geregelt | ||
| Bildschirme, Displays und Touchscreens (Fernseher, Computer, Mobiltelefone) mitversichert | nicht geregelt |
Versicherte Gebäudeverglasung
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Fenster- und Türscheiben (einschließlich Mehrscheiben-Isolierglas) | ja | „Tür- und Fensterverglasungen“ | ABG-P 2016, Seite 2 |
| Wintergarten- und Loggiaverglasung | ja | „Wintergarten-, Dach-, Balkon-, Loggia und Terrassenverglasungen“ | ABG-P 2016, Seite 2 |
| Dachfenster, Lichtkuppeln und Lichtbänder | ja | „Glasbausteine, Profilitverglasungen, Glasdächer, Lichtkuppeln, Wandverglasungen, Kunstverglasungen“ | ABG-P 2016, Seite 2 |
| Glasdächer, Vordächer, Terrassenüberdachungen und Carports aus Glas oder Kunststoff | ja | „Glasbausteine, Profilitverglasungen, Glasdächer, Lichtkuppeln“ | ABG-P 2016, Seite 2 |
| Balkon-, Brüstungs- und Geländerverglasung | ja | „Wintergarten-, Dach-, Balkon-, Loggia und Terrassenverglasungen und jeder anderen gebäudegebundenen Konstruktionsverglasungen (Trennwände, Stiegengeländer, etc.)“ | ABG-P 2016, Seite 2 |
| Glasbausteine und Profilbaugläser | ja | „Glasbausteine, Profilitverglasungen, Glasdächer“ | ABG-P 2016, Seite 2 |
| Glas von Solarthermie- und Photovoltaikmodulen | nicht geregelt | ||
| Gewächshäuser, Frühbeete und Teichabdeckungen | nein | „an Glas-, Treib- und Gewächshäusern“ | ABG-P 2016 lit. f, Seite 2 |
| Undichtwerden der Randverbindung von Isolierglas (Beschlagen, Blindwerden) | nicht geregelt |
Gefahren und Kosten
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Bruch gleich aus welcher Ursache (Allgefahrendeckung für Glas) | ja | „Versichert sind Schäden durch Bruch der Verglasungen der versicherten Sachen inklusive der Beseitigung und Wiederanbringung von Hindernissen.“ | ABG-P 2016, Seite 2 |
| Bruch durch Vandalismus oder mutwillige Beschädigung | nicht geregelt | ||
| Kosten der Notverglasung und Notverschalung | nicht geregelt | ||
| Kosten für Gerüste, Kran- und Hebearbeiten | nicht geregelt | ||
| Kosten für das Beseitigen und Wiederanbringen von Hindernissen (Gitter, Markisen, Möbel) | ja | „Versichert sind Schäden durch Bruch der Verglasungen der versicherten Sachen inklusive der Beseitigung und Wiederanbringung von Hindernissen.“ | ABG-P 2016, Seite 2 |
| Schäden an Rahmen, Beschlägen und Profilen | nein | „an Fassungen und Rahmen der Gläser“ | ABG-P 2016 lit. b, Seite 2 |
| Malereien, Schriften, Verzierungen und Folien auf dem Glas | nicht geregelt | ||
| Alarmgeber und Sicherungstechnik auf oder im Glas | nicht geregelt | ||
| Kosten für Entsorgung der zerbrochenen Scheiben | nicht geregelt | ||
| Mehrkosten für Eil-, Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit | nicht geregelt | ||
| Mehrkosten für Sonderanfertigungen und Spezialgläser (Sicherheits-, Schallschutz-, Ornamentglas) | nicht geregelt | ||
| Mehrkosten für energetisch bessere Verglasung nach behördlichen Vorgaben (Gebäudeenergiegesetz) | nicht geregelt |
Ausschlüsse
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Ausschluss von Kratzern, Schrammen und Muschelausbrüchen (kein Bruch) | ja | „durch Zerkratzen oder Verschrammen der Oberflächen, Absplittern der Glaskanten, etc.“ | ABG-P 2016 lit. e, Seite 2 |
| Ausschluss von Bruch durch Brand, Blitzschlag oder Explosion | nicht geregelt | ||
| Ausschluss von Bruch durch Sturm, Hagel oder andere Naturgefahren | nicht geregelt | ||
| Ausschluss von Schäden bei Arbeiten an der Scheibe, ihrem Rahmen oder beim Ein- und Ausbau | ja | „beim Herausnehmen, Transport, Einsetzen oder anderen Tätigkeiten an den Gläsern, deren Rahmen oder Fassungen. Vom Ausschluss nicht betroffen sind Reinigungsarbeiten“ | ABG-P 2016 lit. c, Seite 2 |
| Ausschluss von Bruch durch Senkung, Setzung oder Bewegung des Gebäudes | nicht geregelt | ||
| Ausschluss oder Einschränkung bei Leerstand oder unbewohnter Wohnung | nicht geregelt | ||
| Ausschluss von Krieg, inneren Unruhen, Kernenergie | nicht geregelt | ||
| Kürzung bei grob fahrlässig herbeigeführtem Schaden | nicht geregelt |
Selbstbeteiligung, Obliegenheiten und Vertrag
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Selbstbeteiligung je Schadenfall | nicht geregelt | ||
| Wartezeit nach Vertragsbeginn | nicht geregelt | ||
| Schadenanzeige: Frist und Form | nicht geregelt | ||
| Pflicht zur Anzeige bei der Polizei (Vandalismus, Einbruch) | nicht geregelt | ||
| Zustimmung des Versicherers vor Auftrag an den Glaser | nicht geregelt | ||
| Pflicht, die beschädigten Teile bis zur Besichtigung aufzubewahren | nicht geregelt | ||
| Versicherungsschutz bei Wohnungswechsel (Übergang auf die neue Wohnung) | nicht geregelt | ||
| Gefahrerhöhung: was angezeigt werden muss (Umbau, Leerstand, gewerbliche Nutzung) | nicht geregelt | ||
| Vertragslaufzeit und stillschweigende Verlängerung | nicht geregelt | ||
| Kündigungsrecht beider Seiten nach einem Schadenfall | nicht geregelt | ||
| Besserstellungs- oder Leistungsgarantie gegenüber Musterbedingungen oder Vorgängertarif | nicht geregelt |
Besonderheiten Spanien
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Rotura de cristales mit Deckungsanteil für continente und contenido (Prozent der Summe oder 100 %) | nicht geregelt | ||
| Deckung auf erstes Risiko (primer riesgo) statt Wert der Sachen | nicht geregelt | ||
| Grundlinie deckt Glasbruch nur bei Vandalismus oder bestimmten Ursachen | nicht geregelt | ||
| Hinweis auf den Consorcio de Compensación de Seguros für außergewöhnliche Risiken | nicht geregelt | ||
| Reparatur über das Werkstattnetz des Versicherers (reparación directa) | nicht geregelt |
Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen.
Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein;
rechtlich gilt nur die Polizze mit den dort genannten Bedingungen.
Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.
Bedingungswerke und Anbieter
- Rechtlicher Träger
- Generali Versicherung AG
- Vertrieb
- über Makler und direkt
- Allgemeine Bedingungen für die Glasbruchversicherung (ABG-P 2016) Fassung: ABG-P 2016, Fassung 10.2016 Original beim Versicherer (PDF)
Volltext der Bedingungen
Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern. Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original. Als Text (Markdown) Generali Glasbruchversicherung