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DONAU Glasbruchversicherung (Haushalt und Eigenheim): die Bedingungen im Volltext
DONAU Glasbruchversicherung nach ABG Fassung 2012 mit Paket Glasbruch Eigenheim (33P): die gesamte Gebäudeverglasung samt Wintergärten, Nebengebäuden, Carports und Sonnenkollektoren, ohne Innenverglasung.
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Alles zu diesem Tarif
Was der Tarif leistet: 69 Punkte, jeder mit Fundstelle
Grundlagen
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Versicherungssumme oder Höchstentschädigung je Schadenfall (sofern nicht unbegrenzt) | laut Polizze | ||
| Glasversicherung als eigener Vertrag abschließbar (ohne Hausrat- oder Wohngebäudevertrag) | nicht geregelt | ||
| Mobiliarverglasung versichert (Haushalt-Glas, Inhalt der Wohnung) | nein | „Innenverglasungen wie Wandspiegel, Vitrinen, Pulte und dergleichen.“ | 33P, Seite 1 |
| Gebäudeverglasung versichert (Fenster, Türen, fest eingebaute Scheiben) | ja | „Mitversichert ist die gesamte Gebäudeverglasung (inkl. Windfänge, Wintergärten, Stiegenhausverglasungen, Lichtkuppeln, Dachflächenfenster“ | 33P, Seite 1 |
| Gebäudeverglasung der gemieteten Wohnung für Mieter mitversichert | nicht geregelt | ||
| Pauschale Deckung nach Wohnfläche oder Pauschalsumme, ohne Einzelaufstellung der Scheiben | ja | „Bei Pauschalversicherungen sind die in der Polizze beschriebenen Verglasungen der bezeichneten Gebäude, Lokalitäten oder Geschäftsräumlichkeiten versichert.“ | Art. 3 Pkt. 2, Seite 2 |
| Grenze für die Größe einer einzelnen Scheibe (Quadratmeter) | nicht geregelt | ||
| Ersatz zum Neuwert (Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung gleicher Art und Güte) | ja | „Der Versicherer ersetzt die ortsüblichen Wiederherstellungskosten für das vom Schaden betroffene versicherte Glas.“ | Art. 7 Pkt. 1, Seite 2 |
| Naturalersatz: Versicherer lässt die Scheibe durch einen Glaser ersetzen | nicht geregelt | ||
| Verzicht auf Einwand der Unterversicherung | nein | „nicht den Gegebenheiten zum Zeitpunkt des Schadeneintrittes, werden die Artikel 7 und 8 ABS sinngemäß angewendet.“ | Art. 8, Seite 2 |
Versicherte Gläser im Haushalt
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Scheiben und Platten in Möbeln, Vitrinen und Schränken | nein | „Innenverglasungen wie Wandspiegel, Vitrinen, Pulte und dergleichen.“ | 33P, Seite 1 |
| Glastischplatten | nicht geregelt | ||
| Spiegel (fest angebracht oder Wandspiegel) | nein | „Innenverglasungen wie Wandspiegel, Vitrinen, Pulte und dergleichen.“ | 33P, Seite 1 |
| Glaskeramik-Kochflächen (Ceranfeld) | nicht geregelt | ||
| Induktionskochfelder einschließlich Elektrik | nicht geregelt | ||
| Sichtscheiben von Backöfen, Mikrowellen und Kaminöfen | nicht geregelt | ||
| Aquarien und Terrarien (einschließlich Folgeschäden an Tieren und Pflanzen, falls geregelt) | nicht geregelt | ||
| Duschkabinen und Duschabtrennungen aus Glas oder Kunststoff | nicht geregelt | ||
| Scheiben und Platten aus Kunststoff (Acrylglas, Polycarbonat) | ja | „Glasteile von Sonnenkollektoren sind auch dann mitversichert, wenn sie aus Kunststoff (Acrylglas) gefertigt sind“ | 33P, Seite 1 |
| Platten aus Naturstein, Marmor oder Granit (z. B. Arbeitsplatten, Fensterbänke) | nicht geregelt | ||
| Sanitärkeramik (Waschbecken, WC, Badewannen) | nicht geregelt | ||
| Bilderverglasung und Bilderrahmenglas | nicht geregelt | ||
| Beleuchtungskörper, Hohlgläser und Glasgeschirr mitversichert | nicht geregelt | ||
| Bildschirme, Displays und Touchscreens (Fernseher, Computer, Mobiltelefone) mitversichert | nicht geregelt |
Versicherte Gebäudeverglasung
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Fenster- und Türscheiben (einschließlich Mehrscheiben-Isolierglas) | ja | „Mitversichert ist die gesamte Gebäudeverglasung“ | 33P, Seite 1 |
| Wintergarten- und Loggiaverglasung | ja | „Mitversichert ist die gesamte Gebäudeverglasung (inkl. Windfänge, Wintergärten“ | 33P, Seite 1 |
| Dachfenster, Lichtkuppeln und Lichtbänder | ja | „Stiegenhausverglasungen, Lichtkuppeln, Dachflächenfenster“ | 33P, Seite 1 |
| Glasdächer, Vordächer, Terrassenüberdachungen und Carports aus Glas oder Kunststoff | ja | „Hauseinfahrten, Eingangsverbauten- und Überdachungen) sowie die Verglasung von den Nebengebäuden (auch privat genutzte Glashäuser) und Carports gegen Bruchschäden.“ | 33P, Seite 1 |
| Balkon-, Brüstungs- und Geländerverglasung | nicht geregelt | ||
| Glasbausteine und Profilbaugläser | nicht geregelt | ||
| Glas von Solarthermie- und Photovoltaikmodulen | ja | „Glasteile von Sonnenkollektoren sind auch dann mitversichert, wenn sie aus Kunststoff (Acrylglas) gefertigt sind und am Grundstück aufgestellt sind.“ | 33P, Seite 1 |
| Gewächshäuser, Frühbeete und Teichabdeckungen | ja | „die Verglasung von den Nebengebäuden (auch privat genutzte Glashäuser)“ | 33P, Seite 1 |
| Undichtwerden der Randverbindung von Isolierglas (Beschlagen, Blindwerden) | nein | „Wird bei Bruchschäden an Verglasungen festgestellt, dass der Randverbund bereits vorher undicht war (z. B. Kondensatbildung), wird der Zeitwert ersetzt.“ | Art. 7 Pkt. 2, Seite 2 |
Gefahren und Kosten
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Bruch gleich aus welcher Ursache (Allgefahrendeckung für Glas) | ja | „Versichert sind Schäden durch Zerbrechen des Glases.“ | Art. 1 Pkt. 1, Seite 1 |
| Bruch durch Vandalismus oder mutwillige Beschädigung | ja | „auch Glasbruchschäden durch Gewalttätigkeiten anlässlich einer öffentlichen Ansammlung oder Kundgebung, nicht jedoch im Zuge eines Aufruhres oder Aufstandes.“ | 33P, Seite 1 |
| Kosten der Notverglasung und Notverschalung | ja | „die Kosten einer erforderlichen Notverglasung oder Notverschalung.“ | 33P, Seite 1 |
| Kosten für Gerüste, Kran- und Hebearbeiten | ja | „Kosten einer erforderlichen Notverglasung, Kosten für Gerüste, die zur Ersatzausführung erforderlich sind, sowie notwendige Überstundenzuschläge.“ | Art. 3 Pkt. 3.2, Seite 2 |
| Kosten für das Beseitigen und Wiederanbringen von Hindernissen (Gitter, Markisen, Möbel) | ja | „die Kosten zur Beseitigung und Wiederanbringung von Hindernissen, die dem Einsetzen von Ersatzscheiben entgegenstehen, z.B. Schutzgitter und Schutzstangen“ | 33P, Seite 1 |
| Schäden an Rahmen, Beschlägen und Profilen | nein | „Schäden an Fassungen oder Umrahmungen.“ | Art. 2 Pkt. 2, Seite 1 |
| Malereien, Schriften, Verzierungen und Folien auf dem Glas | nein | „Glasverkachelungen, Glasmalereien, Innenverglasungen wie Wandspiegel“ | 33P, Seite 1 |
| Alarmgeber und Sicherungstechnik auf oder im Glas | nicht geregelt | ||
| Kosten für Entsorgung der zerbrochenen Scheiben | ja | „Die Kosten der behördlich auferlegten Behandlung von versicherten, zerbrochenen Glasscheiben (Entsorgungskosten) sind bis höchstens 50 % der Entschädigungsleistung für die vom Schaden betroffene Verglasung mitversichert.“ | 33P, Seite 1 |
| Mehrkosten für Eil-, Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit | nein | „Die von einem Verglasungssofortdienst oder ähnlichem Betrieb verrechneten, das ortsübliche Ausmaß übersteigenden Kosten werden n i c h t ersetzt.“ | Art. 7 Pkt. 1, Seite 2 |
| Mehrkosten für Sonderanfertigungen und Spezialgläser (Sicherheits-, Schallschutz-, Ornamentglas) | nicht geregelt | ||
| Mehrkosten für energetisch bessere Verglasung nach behördlichen Vorgaben (Gebäudeenergiegesetz) | nicht geregelt |
Ausschlüsse
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Ausschluss von Kratzern, Schrammen und Muschelausbrüchen (kein Bruch) | ja | „Schäden, die nur in einem Zerkratzen, Verschrammen oder Absplittern der Glasoberfläche oder der darauf angebrachten Folien, Malereien, Schriften oder Beläge, auch des Spiegelbelages bestehen.“ | Art. 2 Pkt. 1, Seite 1 |
| Ausschluss von Bruch durch Brand, Blitzschlag oder Explosion | ja | „Schäden, die durch Brand, Blitzschlag, Explosion, durch Absturz und Anprall von bemannten Luft- und Raumfahrzeugen“ | Art. 2 Pkt. 4, Seite 1 |
| Ausschluss von Bruch durch Sturm, Hagel oder andere Naturgefahren | ja | „Schäden durch Erdrutsch, Erdbeben, Hochwasser, Überschwemmungen, vulkanische Eruption und Orkan.“ | Art. 2 Pkt. 5, Seite 1 |
| Ausschluss von Schäden bei Arbeiten an der Scheibe, ihrem Rahmen oder beim Ein- und Ausbau | ja | „Schäden, die vor dem ordnungsgemäßen Einsetzen, beim Einsetzen, beim Herausnehmen, beim Transport oder bei Reparaturarbeiten an den Gläsern bzw. an deren Fassungen und Umrahmungen entstehen.“ | Art. 2 Pkt. 8, Seite 1 |
| Ausschluss von Bruch durch Senkung, Setzung oder Bewegung des Gebäudes | ja | „durch Einsturz des Gebäudes, in dem sich das versicherte Glas befindet, entstehen.“ | Art. 2 Pkt. 4, Seite 1 |
| Ausschluss oder Einschränkung bei Leerstand oder unbewohnter Wohnung | nicht geregelt | ||
| Ausschluss von Krieg, inneren Unruhen, Kernenergie | ja | „Schäden durch Kriegsereignisse und innere Unruhen.“ | Art. 2 Pkt. 6, Seite 1 |
| Kürzung bei grob fahrlässig herbeigeführtem Schaden | nicht geregelt |
Selbstbeteiligung, Obliegenheiten und Vertrag
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Selbstbeteiligung je Schadenfall | nicht geregelt | ||
| Wartezeit nach Vertragsbeginn | nicht geregelt | ||
| Schadenanzeige: Frist und Form | ja | „Der Schaden muss dem Versicherer unverzüglich nach Kenntniserlangung angezeigt werden.“ | Art. 6 Pkt. 2.1, Seite 2 |
| Pflicht zur Anzeige bei der Polizei (Vandalismus, Einbruch) | nicht geregelt | ||
| Zustimmung des Versicherers vor Auftrag an den Glaser | nicht geregelt | ||
| Pflicht, die beschädigten Teile bis zur Besichtigung aufzubewahren | nicht geregelt | ||
| Versicherungsschutz bei Wohnungswechsel (Übergang auf die neue Wohnung) | nicht geregelt | ||
| Gefahrerhöhung: was angezeigt werden muss (Umbau, Leerstand, gewerbliche Nutzung) | nicht geregelt | ||
| Vertragslaufzeit und stillschweigende Verlängerung | nicht geregelt | ||
| Kündigungsrecht beider Seiten nach einem Schadenfall | ja | „Jeder Teil ist berechtigt, unabhängig vom Vorliegen der Verletzung einer gesetzlichen oder vertraglichen Pflicht durch den anderen Teil, das Versicherungsverhältnis nach Eintritt eines Schadensfalles zu kündigen“ | Art. 9 Pkt. 3.2, Seite 3 |
| Besserstellungs- oder Leistungsgarantie gegenüber Musterbedingungen oder Vorgängertarif | nicht geregelt |
Besonderheiten Spanien
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Rotura de cristales mit Deckungsanteil für continente und contenido (Prozent der Summe oder 100 %) | nicht geregelt | ||
| Deckung auf erstes Risiko (primer riesgo) statt Wert der Sachen | nicht geregelt | ||
| Grundlinie deckt Glasbruch nur bei Vandalismus oder bestimmten Ursachen | nicht geregelt | ||
| Hinweis auf den Consorcio de Compensación de Seguros für außergewöhnliche Risiken | nicht geregelt | ||
| Reparatur über das Werkstattnetz des Versicherers (reparación directa) | nicht geregelt |
Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen.
Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein;
rechtlich gilt nur die Polizze mit den dort genannten Bedingungen.
Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.
Bedingungswerke und Anbieter
- Rechtlicher Träger
- DONAU Versicherung AG Vienna Insurance Group
- Vertrieb
- über Makler und direkt
- Allgemeine Bedingungen für die Glasbruchversicherung (ABG), 974 Fassung: ABG Fassung 2012 (974) Original beim Versicherer (PDF)
- Klausel 33P Glasbruch-Mitversicherung der Gebäudeverglasung im Haushalt Fassung: Klausel 33P Paket Glasbruch Eigenheim, ohne Datum Original beim Versicherer (PDF)
Volltext der Bedingungen
Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern. Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original. Als Text (Markdown) DONAU Glasbruchversicherung (Haushalt und Eigenheim)