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Versicherungsmakler / Glasbruchversicherung (Haushalt und Eigenheim) / Bedingungsarchiv

Allianz Glasversicherung (Haushalt und Eigenheim): die Bedingungen im Volltext

Allgemeine Bedingungen für die Glasversicherung (ABG 1998) der Allianz: Bruchschäden an den in der Polizze bezeichneten Gläsern, Kosten wie Notverglasung, Bewegungs- und Entsorgungskosten nur nach besonderer Vereinbarung.

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Grundlagen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Versicherungssumme oder Höchstentschädigung je Schadenfall (sofern nicht unbegrenzt)laut Polizze„Die Versicherungssumme wird nicht dadurch vermindert, dass eine Entschädigung gezahlt wurde.“Art. 10, Seite 2
Glasversicherung als eigener Vertrag abschließbar (ohne Hausrat- oder Wohngebäudevertrag)nicht geregelt
Mobiliarverglasung versichert (Haushalt-Glas, Inhalt der Wohnung)nicht geregelt
Gebäudeverglasung versichert (Fenster, Türen, fest eingebaute Scheiben)nicht geregelt
Gebäudeverglasung der gemieteten Wohnung für Mieter mitversichertnicht geregelt
Pauschale Deckung nach Wohnfläche oder Pauschalsumme, ohne Einzelaufstellung der Scheibennicht geregelt
Grenze für die Größe einer einzelnen Scheibe (Quadratmeter)nicht geregelt
Ersatz zum Neuwert (Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung gleicher Art und Güte)ja„Ersetzt werden die ortsüblichen Kosten der Wiederherstellung bzw. Wiederbeschaffung für das vom Schaden betroffene versicherte Glas“Art. 8 Pkt. 1, Seite 2
Naturalersatz: Versicherer lässt die Scheibe durch einen Glaser ersetzennicht geregelt
Verzicht auf Einwand der Unterversicherungnein„Die gemäß Artikel 8 ermittelte Entschädigung wird bei Vorliegen einer Unterversicherung nach den Bestimmungen der ABS gekürzt; dies gilt nicht, wenn Versicherung auf Erstes Risiko vereinbart ist.“Art. 9, Seite 2

Versicherte Gläser im Haushalt

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Scheiben und Platten in Möbeln, Vitrinen und Schränkennicht geregelt
Glastischplattennicht geregelt
Spiegel (fest angebracht oder Wandspiegel)nicht geregelt
Glaskeramik-Kochflächen (Ceranfeld)nicht geregelt
Induktionskochfelder einschließlich Elektriknicht geregelt
Sichtscheiben von Backöfen, Mikrowellen und Kaminöfennicht geregelt
Aquarien und Terrarien (einschließlich Folgeschäden an Tieren und Pflanzen, falls geregelt)nicht geregelt
Duschkabinen und Duschabtrennungen aus Glas oder Kunststoffnicht geregelt
Scheiben und Platten aus Kunststoff (Acrylglas, Polycarbonat)ja„Versichert sind die im Versicherungsvertrag bezeichneten Glasscheiben, Kunststoff- und Sonderverglasungen.“Art. 3 Pkt. 1, Seite 1
Platten aus Naturstein, Marmor oder Granit (z. B. Arbeitsplatten, Fensterbänke)nicht geregelt
Sanitärkeramik (Waschbecken, WC, Badewannen)nicht geregelt
Bilderverglasung und Bilderrahmenglasnicht geregelt
Beleuchtungskörper, Hohlgläser und Glasgeschirr mitversichertnicht geregelt
Bildschirme, Displays und Touchscreens (Fernseher, Computer, Mobiltelefone) mitversichertnicht geregelt

Versicherte Gebäudeverglasung

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Fenster- und Türscheiben (einschließlich Mehrscheiben-Isolierglas)nicht geregelt
Wintergarten- und Loggiaverglasungnicht geregelt
Dachfenster, Lichtkuppeln und Lichtbändernicht geregelt
Glasdächer, Vordächer, Terrassenüberdachungen und Carports aus Glas oder Kunststoffnicht geregelt
Balkon-, Brüstungs- und Geländerverglasungnicht geregelt
Glasbausteine und Profilbaugläsernicht geregelt
Glas von Solarthermie- und Photovoltaikmodulennicht geregelt
Gewächshäuser, Frühbeete und Teichabdeckungennicht geregelt
Undichtwerden der Randverbindung von Isolierglas (Beschlagen, Blindwerden)nicht geregelt

Gefahren und Kosten

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Bruch gleich aus welcher Ursache (Allgefahrendeckung für Glas)ja„Versichert sind die an den versicherten Gläsern (Artikel 3) durch Bruch entstandenen Schäden.“Art. 1, Seite 1
Bruch durch Vandalismus oder mutwillige Beschädigungnicht geregelt
Kosten der Notverglasung und Notverschalungja„Kosten für Notverglasungen und Überstundenzuschläge.“Art. 3 Pkt. 2.3, Seite 1
Kosten für Gerüste, Kran- und Hebearbeitennicht geregelt
Kosten für das Beseitigen und Wiederanbringen von Hindernissen (Gitter, Markisen, Möbel)ja„insbesondere sind das Kosten für die De- und Remontage von Schutzgittern, Schutzstangen, und dgl.“Art. 3 Pkt. 2.1, Seite 1
Schäden an Rahmen, Beschlägen und Profilennein„Schäden an Fassungen und Umrahmungen.“Art. 2 Pkt. 2, Seite 1
Malereien, Schriften, Verzierungen und Folien auf dem Glasnicht geregelt
Alarmgeber und Sicherungstechnik auf oder im Glasnicht geregelt
Kosten für Entsorgung der zerbrochenen Scheibenja„Entsorgungskosten, das sind die Kosten für Untersuchung, Abfuhr, Behandlung und Deponierung“Art. 3 Pkt. 2.2, Seite 1
Mehrkosten für Eil-, Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeitnein„Mehrkosten, die aus der Inanspruchnahme eines Sofortdienstes entstehen, werden nicht ersetzt.“Art. 8 Pkt. 1, Seite 2
Mehrkosten für Sonderanfertigungen und Spezialgläser (Sicherheits-, Schallschutz-, Ornamentglas)nicht geregelt
Mehrkosten für energetisch bessere Verglasung nach behördlichen Vorgaben (Gebäudeenergiegesetz)nicht geregelt

Ausschlüsse

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Ausschluss von Kratzern, Schrammen und Muschelausbrüchen (kein Bruch)ja„Schäden, die nur in einem Zerkratzen, Verschrammen oder Absplittern der Kanten, der Glasoberfläche oder der darauf angebrachten Folien, Malereien, Schriften oder Beläge, auch eines Spiegelbelages bestehen.“Art. 2 Pkt. 1, Seite 1
Ausschluss von Bruch durch Brand, Blitzschlag oder Explosionja„Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion oder Flugzeugabsturz.“Art. 2 Pkt. 4, Seite 1
Ausschluss von Bruch durch Sturm, Hagel oder andere Naturgefahrenja„Erdbeben oder anderen außergewöhnlichen Naturereignissen“Art. 2 Pkt. 7.4, Seite 1
Ausschluss von Schäden bei Arbeiten an der Scheibe, ihrem Rahmen oder beim Ein- und Ausbauja„Schäden, die durch Tätigkeiten an den Gläsern selbst, deren Fassungen oder Umrahmungen entstehen. Schäden durch Reinigungsarbeiten sind versichert.“Art. 2 Pkt. 6, Seite 1
Ausschluss von Bruch durch Senkung, Setzung oder Bewegung des Gebäudesnicht geregelt
Ausschluss oder Einschränkung bei Leerstand oder unbewohnter Wohnungnicht geregelt
Ausschluss von Krieg, inneren Unruhen, Kernenergieja„Kernenergie, radioaktiven Isotopen oder ionisierender Strahlung“Art. 2 Pkt. 7.5, Seite 1
Kürzung bei grob fahrlässig herbeigeführtem Schadennicht geregelt

Selbstbeteiligung, Obliegenheiten und Vertrag

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Selbstbeteiligung je Schadenfallnicht geregelt
Wartezeit nach Vertragsbeginnnicht geregelt
Schadenanzeige: Frist und Formja„Jeder Schaden ist dem Versicherer unverzüglich zu melden.“Art. 6 Pkt. 2, Seite 1
Pflicht zur Anzeige bei der Polizei (Vandalismus, Einbruch)nicht geregelt
Zustimmung des Versicherers vor Auftrag an den Glasernicht geregelt
Pflicht, die beschädigten Teile bis zur Besichtigung aufzubewahrennicht geregelt
Versicherungsschutz bei Wohnungswechsel (Übergang auf die neue Wohnung)nicht geregelt
Gefahrerhöhung: was angezeigt werden muss (Umbau, Leerstand, gewerbliche Nutzung)nicht geregelt
Vertragslaufzeit und stillschweigende Verlängerungnicht geregelt
Kündigungsrecht beider Seiten nach einem Schadenfallnicht geregelt
Besserstellungs- oder Leistungsgarantie gegenüber Musterbedingungen oder Vorgängertarifnicht geregelt

Besonderheiten Spanien

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Rotura de cristales mit Deckungsanteil für continente und contenido (Prozent der Summe oder 100 %)nicht geregelt
Deckung auf erstes Risiko (primer riesgo) statt Wert der Sachennicht geregelt
Grundlinie deckt Glasbruch nur bei Vandalismus oder bestimmten Ursachennicht geregelt
Hinweis auf den Consorcio de Compensación de Seguros für außergewöhnliche Risikennicht geregelt
Reparatur über das Werkstattnetz des Versicherers (reparación directa)nicht geregelt

Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen.

Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein;

rechtlich gilt nur die Polizze mit den dort genannten Bedingungen.

Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

Bedingungswerke und Anbieter

Rechtlicher Träger
Allianz Elementar Versicherungs-Aktiengesellschaft
Vertrieb
über Makler und direkt

Volltext der Bedingungen

Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern. Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original. Als Text (Markdown) Allianz Glasversicherung (Haushalt und Eigenheim)

Volltext aufklappen: Allgemeine Bedingungen für die Glasversicherung (ABG 1998)
[Seite 1] Allianz Elementar Versicherungs-Aktiengesellschaft ac Allgemeine Bedingungen für die Glasversicherung (ABG 1998) Allgemeiner Teil Ist der Versicherungsnehmer Unternehmer im Sinne des Kon- sumentenschutzgesetzes, so hat er nachzuweisen, dass der Auf die Versicherung finden die Bestimmungen der Allgemeinen Schaden mit den in den Punkten 7.1 bis 7.5 genannten Ereig- Bedingungen für die Sachversicherung (ABS) Anwendung. nissen oder deren Folgezuständen weder unmittelbar noch mit- telbar im Zusammenhang steht. Besonderer Teil Artikel 3 Inhaltsverzeichnis Versicherte Sachen und Kosten Artikel 1 Versicherte Gefahren und Schäden 1. Versicherte Sachen: Artikel 2 Nicht versicherte Gefahren und Schäden Artikel 3 Versicherte Sachen und Kosten Versichert sind die im Versicherungsvertrag bezeichneten Glas- Artikel 4 Örtliche Geltung der Versicherung scheiben, Kunststoff- und Sonderverglasungen. Artikel 5 Obliegenheiten des Versicherungsnehmers vor dem Scha- denfall 2. Versicherte Kosten: Artikel 6 Obliegenheiten des Versicherungsnehmers im Schadenfall Artikel 7 Versicherungswert Nur auf Grund besonderer Vereinbarung sind mitversichert: Artikel 8 Entschädigung Artikel 9 Unterversicherung 2.1 Bewegungs- und Schutzkosten das sind Kosten, die da- Artikel 10 Regress; Versicherungssumme nach dem Schadenfall durch entstehen, dass zum Zweck der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung versicherter Sachen andere Sa- Artikel 1 chen bewegt, verändert oder geschützt werden müssen; Versicherte Gefahren und Schäden insbesondere sind das Kosten für die De- und Remontage von Schutzgittern, Schutzstangen, und dgl. Versichert sind die an den versicherten Gläsern (Artikel 3) durch Bruch entstandenen Schäden. 2.2 Entsorgungskosten, das sind die Kosten für Untersuchung, Abfuhr, Behandlung und Deponierung vom Schaden be- Artikel 2 troffener versicherter Sachen. Nicht versicherte Gefahren und Schäden 2.3 Kosten für Notverglasungen und Überstundenzuschläge. Nicht versichert sind: Artikel 4 1. Schäden, die nur in einem Zerkratzen, Verschrammen oder Örtliche Geltung der Versicherung Absplittern der Kanten, der Glasoberfläche oder der darauf angebrachten Folien, Malereien, Schriften oder Beläge, auch Die versicherten Gläser sind nur an dem in der Versicherungsurkun- eines Spiegelbelages bestehen. de bezeichneten Versicherungsort versichert. 2. Schäden an Fassungen und Umrahmungen. Artikel 5 Obliegenheiten des Versicherungsnehmers vor dem Schadenfall 3. Folgeschäden. 1. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, für die ordnungsge- 4. Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion oder Flugzeugab- mäße Instandhaltung der Umrahmungen und Fassungen der sturz. versicherten Gläser zu sorgen. 5. Schäden, die beim Einsetzen, beim Herausnehmen oder beim 2. Diese Obliegenheit gilt als vereinbarte Sicherheitsvorschrift ge- Transport der Gläser entstehen. mäß Artikel 3 ABS. Ihre Verletzung führt nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zur Leistungsfreiheit des Versiche- 6. Schäden, die durch Tätigkeiten an den Gläsern selbst, deren rers. Fassungen oder Umrahmungen entstehen. Schäden durch Rei- nigungsarbeiten sind versichert. Artikel 6 Obliegenheiten des Versicherungsnehmers im Schadenfall 7. Schäden durch die unmittelbare oder mittelbare Wirkung von 1. Schadenminderungspflicht: 7.1 Kriegsereignissen jeder Art, seien sie mit oder ohne Kriegserklärung, einschließlich aller Gewalthandlungen Nach Möglichkeit ist bei einem unmittelbar drohenden oder von Staaten und aller Gewalthandlungen politischer oder eingetretenen Schaden terroristischer Organisationen; - für die Erhaltung und Rettung der versicherten Gläser zu 7.2 inneren Unruhen, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion, Auf- sorgen, ruhr, Aufstand; - hierzu Weisung des Versicherers einzuholen und einzu- 7.3 allen mit den genannten Ereignissen (Punkt 7.1 und 7.2) halten. verbundenen militärischen oder behördlichen Maßnah- men; 2. Schadenmeldungspflicht: 7.4 Erdbeben oder anderen außergewöhnlichen Naturereig- Jeder Schaden ist dem Versicherer unverzüglich zu melden. nissen; 3. Schadenaufklärungspflicht: 7.5 Kernenergie, radioaktiven Isotopen oder ionisierender Strahlung; 3.1 Dem Versicherer ist nach Möglichkeit jede Untersuchung über die Ursache und Höhe des Schadens und über den Umfang seiner Entschädigungsleistung zu gestatten. Allianz Elementar Versicherungs-Aktiengesellschaft, Sitz: A-1100 Wien, Wiedner Gürtel 9-13, Telefon (01) 878 07-0, Telefax (01) 878 07-5390, Internet: http//www.allianz.at eingetragen im Firmenbuch des Handelsgerichts Wien unter FN 34004g, UID: ATU 1536 4406, DVR: 0003565 FormNr: ABGL9, SAPNr: 80682 (1.02) Seite 1 [Seite 2] 3.2 Bei der Schadenermittlung ist unterstützend mitzuwirken Mehrkosten, die aus der Inanspruchnahme eines Sofortdienstes und auf Verlangen sind dem Versicherer entsprechende entstehen, werden nicht ersetzt. Der Wert verbliebener Reste Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Die Kosten hierfür wird angerechnet. trägt der Versicherungsnehmer. 2. War ein versichertes Glas vor dem Bruch bereits dauernd 3.3 Wurde der Schaden durch einen Dritten verursacht, sind entwertet wird kein Ersatz geleistet. nach Möglichkeit der Verursacher, sowie eventuelle Zeu- gen dem Versicherer bekanntzugeben. Ein versichertes Glas ist insbesondere dann dauernd entwertet, wenn es allgemein oder für seinen Verwendungszweck nicht 4. Leistungsfreiheit: mehr geeignet ist. Verletzt der Versicherungsnehmer eine der vorstehenden Obliegen- Artikel 9 heiten, ist der Versicherer nach Maßgabe des § 6 VersVG - im Fall Unterversicherung einer Verletzung der Schadenminderungspflicht nach Maßgabe des § 62 VersVG - von der Verpflichtung zur Leistung frei. Die gemäß Artikel 8 ermittelte Entschädigung wird bei Vorliegen einer Unterversicherung nach den Bestimmungen der ABS gekürzt; Artikel 7 dies gilt nicht, wenn Versicherung auf Erstes Risiko vereinbart ist. Versicherungswert Artikel 10 Als Versicherungswert der versicherten Gläser gelten die ortsüblichen Regress, Versicherungssumme nach dem Schadenfall Kosten der Wiederherstellung bzw. Wiederbeschaffung einschließlich Herauslösen und Aufräumen der Bruchreste. Nicht zum Versiche- Soweit der Versicherer dem Versicherungsnehmer oder Versicherten rungswert gehören die Kosten gemäß Artikel 3.2. den Schaden ersetzt, gehen allfällige Schadenersatzansprüche des Versicherungsnehmers oder Versicherten gegen Dritte auf den Versi- Artikel 8 cherer über. Entschädigung Die Versicherungssumme wird nicht dadurch vermindert, dass eine 1. Ersetzt werden die ortsüblichen Kosten der Wiederherstellung Entschädigung gezahlt wurde. bzw. Wiederbeschaffung für das vom Schaden betroffene versi- cherte Glas einschließlich der Kosten für das Herauslösen und Aufräumen der Bruchreste (Reparaturkosten). FormNr: ABGL9, SAPNr: 80682 (1.02) Seite 2
Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

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