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Versicherungsmakler / Betriebliche Krankenversicherung (Gruppenkrankenversicherung) / Bedingungsarchiv

Wiener Städtische Gruppenkrankenversicherung Ambulant: die Bedingungen im Volltext

Gruppen-Krankenversicherung MEDplus Privatarzt für ambulante Behandlung als Privatpatient bei niedergelassenen Ärzten, auch alternativmedizinisch, weltweit; in Basic, Classic und Premium zusätzlich Heilbehelfe, Medikamente, Physiotherapie und Psychotherapie, Summen laut Polizze (Informationsblatt Stand 25.09.2025).

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Alles zu diesem Tarif

Was der Tarif leistet: 68 Punkte, jeder mit Fundstelle

Gruppenvertrag und Aufnahme

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Mindestzahl versicherter Mitarbeiter für den Gruppenvertragnicht geregelt
Arbeitgeberfinanzierte Variante (Betrieb zahlt den Beitrag)ja„Im Rahmen einer Gruppen-Krankenversicherung kann die Bezahlung der Prämie oder eines Teils der Prämie durch Ihren Arbeitgeber vereinbart sein.“IPID, Wann und wie zahle ich?, Seite 2
Arbeitnehmerfinanzierte Variante zu Gruppenkonditionenja„Sie zahlen Ihre Prämie wie im Vertrag vereinbart monatlich fristgerecht im Voraus.“IPID, Wann und wie zahle ich?, Seite 2
Ehepartner, Lebenspartner und Kinder mitversicherbarnicht geregelt
Aufnahme ohne Gesundheitsprüfungnein„Vor allem sind alle Fragen im Antragsformular vollständig und ehrlich zu beantworten.“IPID, Welche Verpflichtungen habe ich?, Seite 1
Laufende Behandlungen und Vorerkrankungen mitversichertnicht geregelt
Wartezeitenja„Wartezeiten und Selbstbehalte für bestimmte Leistungen“IPID, Gibt es Deckungsbeschränkungen?, Seite 1
Versicherbar sind gesetzlich und privat Krankenversichertenicht geregelt
Höchstalter bei Aufnahme in den Gruppenvertragnicht geregelt
Neue Mitarbeiter treten ohne Gesundheitsprüfung bei (Nachmeldefrist)nicht geregelt
Fortführung als Einzelversicherung beim Ausscheiden aus dem Betriebja„Bei Beendigung der Teilnahmeberechtigung haben Sie das Recht die Fortsetzung als gleichartige Einzelversicherung ohne Risikoprüfung und Wartezeit innerhalb eines Monats zu beantragen.“IPID, Wann beginnt und endet die Deckung?, Seite 2
Fortführung ohne neue Gesundheitsprüfung und Wartezeitja„Fortsetzung als gleichartige Einzelversicherung ohne Risikoprüfung und Wartezeit innerhalb eines Monats zu beantragen.“IPID, Wann beginnt und endet die Deckung?, Seite 2
Ruhen des Schutzes bei Elternzeit, Krankengeldbezug oder unbezahltem Urlaubnicht geregelt

Gesundheitsbudget

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Jahresbudget je versicherter Personja„Die Versicherungssumme ist dem Versicherungsvertrag zu entnehmen.“IPID, Was ist versichert?, Seite 1
Wählbare Budgetstufenja„Privatarzt Basic, Classic und Premium“IPID, Was ist versichert?, Seite 1
Budget frei für alle Leistungsbereiche des Katalogs einsetzbarnicht geregelt
Unterbegrenzungen innerhalb des Budgets (etwa Sehhilfen höchstens die Hälfte)ja„Höchstbeträge je Kalenderjahr, Behandlung und Leistungsart“IPID, Gibt es Deckungsbeschränkungen?, Seite 1
Anteiliges Budget bei Beginn im laufenden Jahrnicht geregelt
Übertrag eines ungenutzten Budgets ins Folgejahrnicht geregelt
Budgeterhöhung bei Leistungsfreiheit oder Extra-Budgetnicht geregelt
Zusätzliche Leistung über das Budget hinaus bei schweren Fällen (etwa Krankenhaus, schwere Erkrankung)nicht geregelt

Ambulante Leistungen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Brillen und Kontaktlinsenja„Heilbehelfe, z. B. Brillen oder Kontaktlinsen“IPID, Was ist versichert?, Seite 1
Augenlaserbehandlung (Lasik und ähnliche Verfahren)nicht geregelt
Vorsorgeuntersuchungen über das gesetzliche Programm hinaus, ohne Altersgrenzennicht geregelt
Schutzimpfungen, auch Reiseimpfungennicht geregelt
Heilpraktiker und Naturheilverfahrenja„Behandlung als Privatpatient bei niedergelassenen Ärzten nach schul- und alternativmedizinischen (z. B. Homöopathie, Akupunktur) Methoden“IPID, Was ist versichert?, Seite 1
Osteopathienicht geregelt
Heilmittel wie Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädieja„Ärztlich verordnete physiotherapeutische Heilbehandlungen, z. B. Massagen“IPID, Was ist versichert?, Seite 1
Arznei- und Verbandmittel einschließlich Zuzahlungenja„Weiters nur bei Privatarzt Basic, Classic und Premium“IPID, Was ist versichert?, Seite 1
Hilfsmittel wie Einlagen, Bandagenja„Heilbehelfe, z. B. Brillen oder Kontaktlinsen“IPID, Was ist versichert?, Seite 1
Hörgerätenicht geregelt
Privatärztliche Behandlung (Wahlarzt) und Honorar über dem Kassensatzja„Behandlung als Privatpatient bei niedergelassenen Ärzten nach schul- und alternativmedizinischen (z. B. Homöopathie, Akupunktur) Methoden“IPID, Was ist versichert?, Seite 1
Facharzt-Terminservicenicht geregelt
Telemedizin und Videosprechstundenicht geregelt
Ambulante Psychotherapie oder psychologische Beratungja„Weiters nur bei Privatarzt Basic, Classic und Premium“IPID, Was ist versichert?, Seite 1

Zahn

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Professionelle Zahnreinigungnicht geregelt
Zahnbehandlung (Füllungen, Wurzelbehandlung, Parodontose)nein„Zahnbehandlungen und -implantationen“IPID, Was ist nicht versichert?, Seite 1
Zahnersatz (Kronen, Brücken, Prothesen)nicht geregelt
Implantatenein„Zahnbehandlungen und -implantationen“IPID, Was ist nicht versichert?, Seite 1
Kieferorthopädienicht geregelt
Zahnstaffel (begrenzte Erstattung in den ersten Jahren)nicht geregelt

Krankenhaus

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Einbettzimmernicht geregelt
Zweibettzimmernicht geregelt
Chefarzt oder Wahlarzt im Krankenhausnicht geregelt
Krankenhaustagegeldnicht geregelt
Ersatztagegeld bei Verzicht auf Wahlleistungennicht geregelt
Freie Krankenhauswahl, auch Privatklinikennicht geregelt

Weitere Bausteine und Services

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Krankentagegeldnicht geregelt
Pflegebaustein (Pflegetagegeld oder Pflegekosten)nicht geregelt
Auslandsreisekrankenversicherungnicht geregelt
Leistung bei schweren Krankheiten (Diagnose)nicht geregelt
Ärztliche Zweitmeinungnicht geregelt
Gesundheitsservices für den Betrieb (Präventionsprogramme, Mitarbeiterberatung, App)nicht geregelt

Vertrag, Beitrag und Abrechnung

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Einheitsbeitrag unabhängig von Alter und Geschlechtnicht geregelt
Beitragsanpassung (Anlass und Verfahren)nicht geregelt
Mindestlaufzeit des Gruppenvertragsja„Sie können den Vertrag zum Ende des 3. Versicherungsjahres kündigen“IPID, Wie kann ich den Vertrag kündigen?, Seite 2
Kündigungsfrist für den Betriebja„in der Gruppen-Krankenversicherung mit einer Kündigungsfrist von einem Monat.“IPID, Wie kann ich den Vertrag kündigen?, Seite 2
Ordentliches Kündigungsrecht des Versicherersnicht geregelt
Erstattungssatz in Prozent des Rechnungsbetragsnicht geregelt
Selbstbeteiligungja„Wartezeiten und Selbstbehalte für bestimmte Leistungen“IPID, Gibt es Deckungsbeschränkungen?, Seite 1
Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse vorausgesetztnicht geregelt
Frist zur Einreichung von Rechnungennicht geregelt
Geltungsbereich (Inland, Europa, weltweit)ja„Weltweit“IPID, Wo bin ich versichert?, Seite 1

Besonderheiten Österreich und Spanien

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Gestaltung für die steuerfreie Zukunftssicherung bis 300 Euro je Jahr (Österreich)nicht geregelt
Cuadro médico propio (Leistung nur bei Vertragsärzten)nicht geregelt
Modalidad de reembolso (freie Arztwahl mit Erstattung)nicht geregelt
Copago je Arztbesuch oder Leistungnicht geregelt
Abschluss über retribución flexible (steuerfrei bis 500 Euro je Person)nicht geregelt

Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen.

Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein;

rechtlich gilt nur die Polizze mit den dort genannten Bedingungen.

Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

Bedingungswerke und Anbieter

Rechtlicher Träger
WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG Vienna Insurance Group
Vertrieb
über Makler und direkt

Volltext der Bedingungen

Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern. Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original. Als Text (Markdown) Wiener Städtische Gruppenkrankenversicherung Ambulant

Volltext aufklappen: Produktinformationsblatt Gruppenkrankenversicherung Ambulant inkl. Smart (IPID)
[Seite 1] KRANKENVERSICHERUNG Informationsblatt zu Versicherungsprodukten WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG Vienna Insurance Group Aktiengesellschaft, registriert in Österreich beim Handelsgericht Wien unter der FN 333376i Produkt: MEDplus Privatarzt Gruppen-Krankenversicherung ACHTUNG: Hier finden Sie nur die wichtigsten Informationen zu Ihrer Versicherung. Die vollständigen vorvertraglichen und vertraglichen Informationen finden Sie im Versicherungsantrag, in der Versicherungspolizze und in den Versicherungs- bedingungen. Um welche Art von Versicherung handelt es sich? Krankenversicherung für ambulante Behandlungen (Privatarzt) Was ist versichert? Was ist nicht versichert? Versichert im Rahmen der Versicherungssumme sind folgende Leistungen:  Kosmetische Behandlungen und Produkte  Zahnbehandlungen und -implantationen  Behandlung als Privatpatient bei  Künstliche Befruchtungen und deren Folgen niedergelassenen Ärzten nach schul- und alternativmedizinischen (z. B. Homöopathie,  Maßnahmen zur Empfängnisverhütung Akupunktur) Methoden  Nahrungsergänzungsmittel Weiters nur bei Privatarzt Basic, Classic und Premium - Heilbehelfe, z. B. Brillen oder Kontaktlinsen Gibt es Deckungsbeschränkungen? - Medikamente - Ärztlich verordnete physiotherapeutische ! Höchstbeträge je Kalenderjahr, Behandlung und Heilbehandlungen, z. B. Massagen Leistungsart - Psychotherapie ! Behandlungen wegen Suchtgift-Missbrauch, z. B. Alkohol, Drogen Die Versicherungssumme ist dem ! Wartezeiten und Selbstbehalte für bestimmte Versicherungsvertrag zu entnehmen. Leistungen ! Leistungen für Schwangerschaft und Geburt nur für zur Erwachsenenprämie versicherte Personen Wo bin ich versichert?  Weltweit Welche Verpflichtungen habe ich? - Die WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG muss vollständig und ehrlich über das versicherte Risiko informiert werden – vor Vertragsabschluss und während der Vertragslaufzeit. Vor allem sind alle Fragen im Antragsformular vollständig und ehrlich zu beantworten. - Bis zu dem Tag, an dem Sie die Polizze erhalten, ist die WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG schriftlich über Änderungen zu informieren, z. B. über gesundheitliche Beeinträchtigungen, Erkrankungen, Behandlungen. - Wichtige Änderungen, z. B. eine Adressänderung (Wechsel des Wohnsitzes), eine Änderung der Sozialversicherung, der Abschluss einer weiteren Krankenversicherung, bei Gruppen-Krankenversicherungen der Wechsel des Dienstgebers und die Kostenerstattung von dritter Seite – etwa durch die Sozialversicherung –, sind der WIENER STÄDTISCHEN Versicherung AG unverzüglich bekanntzugeben. - An der Feststellung des Versicherungsfalles und seiner Folgen ist mitzuwirken, z. B. sind Rechnungen sowie ärztliche Verordnungen und dienliche medizinische Unterlagen für die Leistungsabwicklung notwendig. [Seite 2] Wann und wie zahle ich? Sie zahlen Ihre Prämie wie im Vertrag vereinbart monatlich fristgerecht im Voraus. Zahlung z. B. mit Einzugsermächtigung – wie vereinbart. Im Rahmen einer Gruppen-Krankenversicherung kann die Bezahlung der Prämie oder eines Teils der Prämie durch Ihren Arbeitgeber vereinbart sein. Wann beginnt und endet die Deckung? Beginn: Der Beginn des Versicherungsschutzes ist in der Versicherungspolizze angegeben. Der Versicherungsschutz beginnt, sobald Ihnen die Versicherungspolizze zugegangen ist und Sie – bzw. in der Gruppen-Krankenversicherung, soweit vereinbart, Ihr Arbeitgeber – die erste oder einmalige Prämie innerhalb der 14- tägigen Zahlungsfrist bezahlt haben. Versicherungsschutz besteht auch dann, wenn sich der Versicherungsfall innerhalb der genannten Zahlungsfrist ereignet und die fällige Prämie noch innerhalb dieser Zahlungsfrist gezahlt wird. Vor dem in der Versicherungspolizze angegebenen Versicherungsbeginn besteht kein Versicherungsschutz. Ende: In der Gruppen-Krankenversicherung endet der Versicherungsschutz, wenn Sie kündigen, im Todesfall oder mit Beendigung der Teilnahmeberechtigung (z.B. bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses). Bei Beendigung der Teilnahmeberechtigung haben Sie das Recht die Fortsetzung als gleichartige Einzelversicherung ohne Risikoprüfung und Wartezeit innerhalb eines Monats zu beantragen. Voraussetzung dafür ist, dass Sie bei Eintritt in den Gruppenvertrag nach den Bestimmungen für die Einzelversicherung versicherungsfähig waren. Wie kann ich den Vertrag kündigen? Sie können den Vertrag zum Ende des 3. Versicherungsjahres kündigen – in der Gruppen-Krankenversicherung mit einer Kündigungsfrist von einem Monat. Ab dann können Sie den Vertrag jährlich kündigen – in der Gruppen-Krankenversicherung mit einer Kündigungsfrist von einem Monat. Kündigungen müssen in geschriebener Form (z. B. mit E-Mail oder Fax) erfolgen, es sei denn, im Versicherungsvertrag wurde die Schriftform vereinbart. In diesem Fall ist ein mit Unterschrift versehenes Schreiben an die WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG Vienna Insurance Group erforderlich. Stand: 25. September 2025
Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

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