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Wiener Städtische TOP MED Reise: die Bedingungen im Volltext

Auslandsreise-Krankenversicherung mit SOS-Rückholdienst der Wiener Städtischen auf unbestimmte Zeit (Tarife RE und RF), jeweils die ersten sechs Wochen jeder Auslandsreise, weltweit außer Österreich.

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Alles zu diesem Tarif

Was der Tarif leistet: 66 Punkte, jeder mit Fundstelle

Grundlagen und Geltungsbereich

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Leistungsobergrenze je Versicherungsfall (unbegrenzt oder fester Höchstbetrag)laut Polizze„Die Versicherungssumme ist dem Versicherungsvertrag zu entnehmen.“Was ist versichert?, Seite 1
Weltweiter Geltungsbereich (ohne Wohnsitzland)ja„Als Ausland im Sinne dieser Versicherungsbedingungen gelten alle Länder der Welt mit Ausnahme Österreichs“3.2., Seite 6
USA und Kanada ohne Zuschlag oder Sonderregel eingeschlossenja„gelten alle Länder der Welt mit Ausnahme Österreichs“3.2., Seite 6
Schutz auch im Inland außerhalb des Wohnorts (in Spanien üblich)nein„gelten alle Länder der Welt mit Ausnahme Österreichs und zusätzlich mit Ausnahme jener Länder, in denen der Versicherte schon vor der Abreise einen Wohnsitz hat.“3.2., Seite 6
Höchstdauer je Reise (Tage oder Wochen)ja„für die jeweils ersten sechs Wochen von Auslandsaufenthalten des Versicherten“3.2., Seite 6
Jahresvertrag für beliebig viele Reisen im Versicherungsjahrja„Die Versicherung wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.“3.1., Seite 6
Langzeitaufenthalt über ein Jahr versicherbar (Work and Travel, Studium, Auswanderung)nein„für die jeweils ersten sechs Wochen von Auslandsaufenthalten des Versicherten“3.2., Seite 6
Höchsteintrittsalter oder Altersgrenze für den Schutzja„Bei Vertragsabschluss vor Vollendung des 75. Lebensjahres sind solchen Krankheitszuständen und Unfallfolgen während des Auslandsaufenthaltes auch akut werdende Anfälle oder Schübe bestehender chronischer oder latenter Erkrankungen gleichgestellt.“4.1., Seite 6
Wohnsitz im Inland als Voraussetzung (Deutschland, Österreich, Spanien)ja„Versichert werden können nur Personen, die in Österreich ihren ordentlichen Wohnsitz haben“1.1., Seite 6
Abschluss auch nach Reiseantritt möglichnein„Der Versicherungsschutz umfasst nur solche Reisen, für die vor der Ausreise aus Österreich die Prämie einbezahlt wurde.“3.2., Seite 6
Fortdauer des Schutzes über die Höchstdauer hinaus bei Transportunfähigkeitja„so verlängert sich die Dauer des Versicherungsschutzes bis zur Erlangung der Transportfähigkeit“3.2., Seite 6
Familientarif (Partner und Kinder in einem Vertrag)ja„Die Familienversicherung schließt den Ehepartner oder Lebensgefährten und die Kinder bis zur Vollendung des 20. Lebensjahres mit ein.“1.2., Seite 5

Ärztliche Behandlung und Krankenhaus

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Ambulante ärztliche Behandlungja, bis zur Versicherungssumme„Medikamenten- und Arztkosten für Behandlungen außerhalb einer Krankenanstalt werden zu 90 Prozent ersetzt“4.4., Seite 6
Stationäre Krankenhausbehandlungja, bis zur Versicherungssumme„Die Kosten stationärer Behandlungen operativer und nicht operativer Art bei Standardunterbringung in öffentlichen Spitälern und preislich gleichgestellten Privatkrankenanstalten werden abzüglich der Leistung der Sozialversicherung ersetzt.“4.3., Seite 6
Freie Wahl des Krankenhauses und des Arztes am Aufenthaltsortja„bei Standardunterbringung in öffentlichen Spitälern und preislich gleichgestellten Privatkrankenanstalten“4.3., Seite 6
Privatärztliche Behandlung oder Chefarzt, Einbettzimmernein„bei Standardunterbringung in öffentlichen Spitälern“4.3., Seite 6
Arznei- und Verbandmittel auf ärztliche Verordnungja, bis zur Versicherungssumme„Medikamenten- und Arztkosten für Behandlungen außerhalb einer Krankenanstalt werden zu 90 Prozent ersetzt“4.4., Seite 6
Hilfsmittel nach Unfall oder Krankheit (Gehhilfen, Bandagen, Schienen)nein„auf die Beistellung von Heilbehelfen (zum Beispiel Brillen, Mieder, Prothesen)“5.1. d), Seite 7
Heilmittel wie Massagen, Krankengymnastik, Bestrahlungennein„Maßnahmen der Heilpädagogik, Logopädie und Heilgymnastik“Was ist nicht versichert?, Seite 1
Schmerzstillende Zahnbehandlungja, bis zur Versicherungssumme„Zahnbehandlungen wegen nicht akuter Schmerzen und Zahnersatz“Was ist nicht versichert?, Seite 1
Einfache Zahnfüllungennein„auf konservierende und prothetische Zahnbehandlungen“5.1. d), Seite 7
Reparatur von Zahnersatz und Provisoriennein„auf konservierende und prothetische Zahnbehandlungen“5.1. d), Seite 7
Behandlung bei Schwangerschaftskomplikationen und Frühgeburtnein„Schwangerschaftsuntersuchungen, Entbindungen oder Schwangerschaftsabbrüche“5.1. a), Seite 7
Akute, unerwartete Verschlechterung einer Vorerkrankung versichertja, bis zur Versicherungssumme„auch akut werdende Anfälle oder Schübe bestehender chronischer oder latenter Erkrankungen gleichgestellt.“4.1., Seite 6
Akute psychische Erkrankung (Erstversorgung, stationär)nicht geregelt
Transport zum nächsten Arzt oder Krankenhausja, bis zur Versicherungssumme„Die Kosten des Transports in die nächstgelegene Krankenanstalt“4.4., Seite 6
Unterbringung eines Elternteils bei stationärer Behandlung eines Kindesnicht geregelt
Krankenhaustagegeld ersatzweise, wenn keine Kosten geltend gemacht werdennicht geregelt

Rücktransport und Hilfe

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Rücktransport bereits, wenn medizinisch sinnvoll und vertretbarnicht geregelt
Rücktransport nur, wenn medizinisch notwendignicht geregelt
Kostengrenze für den Rücktransportkeine„Der Versicherer übernimmt zu 100 Prozent die Mehrkosten“4.7., Seite 6
Such-, Rettungs- und Bergungskostennicht geregelt
Überführung der verstorbenen Person in die Heimatja, bis zur Versicherungssumme„der Überführung eines während eines versicherten Auslandsaufenthaltes verstorbenen Versicherten zu seinem früheren Wohnort“4.7. c), Seite 6
Bestattung am Sterbeort im Auslandnicht geregelt
Notrufzentrale rund um die Uhrnicht geregelt
Kostenübernahmeerklärung gegenüber dem Krankenhaus (Direktabrechnung)ja„ist vom Versicherer ermächtigt, in Notfällen Vorschusszahlungen zur Abdeckung von Kosten gemäß Absatz 4.1. bis 4.4. zu leisten.“4.8., Seite 6
Besuchsreise einer nahestehenden Person bei längerem Krankenhausaufenthaltnicht geregelt
Rückholung mitreisender minderjähriger Kinderja, bis zur Versicherungssumme„der nach den Umständen kostengünstigsten Heimreise der mitversicherten Familienangehörigen/Lebensgefährten“4.7. b), Seite 6
Mehrkosten der Rückreise nach Krankheit (Ersatzticket)ja, bis zur Versicherungssumme„so ersetzt der Versicherer die Mehrkosten für die Heimreise zum Wohnort mit dem billigsten vom behandelnden Arzt empfohlenen Verkehrsmittel zu 90 Prozent.“4.5., Seite 6
Versand von Arzneimitteln an den Aufenthaltsortnicht geregelt
Dolmetscher- und Übersetzungskostennicht geregelt

Ausschlüsse und Einschränkungen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Ausschluss: Behandlung als Zweck der Reiseja„wenn sie der alleinige Grund oder einer der Gründe für den Antritt der Reise waren“5.1. c), Seite 7
Ausschluss: bei Reiseantritt feststehende oder absehbare Behandlungja„Heilbehandlungen während Reisen, die gegen die Empfehlung eines Arztes angetreten wurden“5.1. f), Seite 7
Passives Kriegsrisiko und Terror versichert (überraschender Ausbruch)ja, bis zur Versicherungssumme„wenn nach Krisen- oder Kriegsbeginn sich der Versicherte vorsätzlich in einen betroffenen Staat oder in eine betroffene Region begeben hat oder dort geblieben ist.“5.1. j), Seite 7
Erkrankung bei Epidemie oder Pandemie versichertnicht geregelt
Ausschluss oder Kürzung bei Reisewarnung des Auswärtigen Amts oder Außenministeriumsja„Als Krisengebiet gilt ein Staat oder eine Region, für den oder die die zuständige Österreichische Behörde eine (partielle) Reisewarnung veröffentlicht“5.1. j), Seite 7
Ausschluss gefährlicher Sportarten oder Extremsportja„durch aktive Teilnahme an sportlichen Wettbewerben und Wettkämpfen“5.1. h), Seite 7
Ausschluss Motorsport und Rennveranstaltungenja„Folgen aus Unfällen, die durch aktive Teilnahme an sportlichen Wettbewerben und Wettkämpfen sowie am offiziellen Training für solche Veranstaltungen entstehen“5.1. h), Seite 7
Ausschluss bei Alkohol- oder Drogeneinflussja„Erkrankungen und Folgen aus Unfällen infolge Missbrauchs von Alkohol oder Suchtgiften“5.1. b), Seite 7
Ausschluss Kur, Sanatorium und Rehabilitationja„Maßnahmen der Rehabilitation und Kuraufenthalte sowie der Geriatrie“Was ist nicht versichert?, Seite 1
Ausschluss bei Pflegebedürftigkeit oder Verwahrungnicht geregelt
Ausschluss vorsätzlich herbeigeführter Krankheiten und Unfälleja„Handlungen erleidet, für die Vorsatz Tatbestandsmerkmal ist“5.1. i), Seite 7

Selbstbehalt und Leistungsregeln

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Selbstbeteiligung je Versicherungsfall oder Reiseja, bis zur Versicherungssumme„Selbstbehalte für bestimmte Leistungen“Gibt es Deckungsbeschränkungen?, Seite 1
Nachrang gegenüber gesetzlicher Krankenversicherung oder anderen Verträgenja„Kosten des Transports in die nächstgelegene Krankenanstalt sowie Medikamenten- und Arztkosten für Behandlungen außerhalb einer Krankenanstalt werden zu 90 Prozent ersetzt, sofern ein Anspruch auf Kostenersatz aus der Sozialversicherung nicht besteht.“4.4., Seite 6
Wartezeit oder Karenz nach Abschlussnicht geregelt
Pflicht zur Meldung vor stationärer Aufnahme, sonst Kürzungja„ab dem siebenten Aufenthaltstag über eine stationäre Krankenhausaufnahme zu informieren.“4.1., Seite 6
Leistung nur über die Assistance (keine Erstattung selbst bezahlter Kosten)keine„sind unter Vorlage der saldierten Rechnungen“6.1., Seite 7
Frist zur Einreichung der Belegenicht geregelt
Belege in Fremdsprache ohne beglaubigte Übersetzung akzeptiertnein„in deutscher, englischer oder französischer Sprache“6.1., Seite 7
Nachhaftung bei Krankenhausaufenthalt über das Vertragsende hinausja„so verlängert sich die Dauer des Versicherungsschutzes bis zur Erlangung der Transportfähigkeit und bis zum Abschluss des unmittelbar durchgeführten Rücktransports“3.2., Seite 6

Vertrag und Laufzeit

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Stillschweigende Verlängerung des Jahresvertragsja„Die Versicherung wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.“3.1., Seite 6
Beitragsrückerstattung bei vorzeitiger Rückkehr (Langzeit)nicht geregelt
Verlängerung des Vertrags von unterwegs möglichnicht geregelt
Beitrag springt mit Altersgrenzen (Altersgruppen)nicht geregelt
Kündigungsrecht des Versicherers nach dem Versicherungsfallja„so ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei und hat das Recht, den Versicherungsvertrag innerhalb eines Monats“4.10., Seite 7
Erfüllt die Anforderungen für ein Schengen-Visum (mindestens 30.000 Euro, ohne Selbstbeteiligung)nicht geregelt

Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen.

Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein;

rechtlich gilt nur die Polizze mit den dort genannten Bedingungen.

Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

Bedingungswerke und Anbieter

Rechtlicher Träger
WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG Vienna Insurance Group
Vertrieb
über Makler und direkt

Volltext der Bedingungen

Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern. Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original. Als Text (Markdown) Wiener Städtische TOP MED Reise

Volltext aufklappen: Informationsblatt TOP MED Reise, befristete Auslandsreise-Krankenversicherung (Tarife RE, RF, RVI, RVA)
[Seite 1] KRANKENVERSICHERUNG Informationsblatt zu Versicherungsprodukten WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG Vienna Insurance Group Aktiengesellschaft, registriert in Österreich beim Handelsgericht Wien unter der FN 333376i Produkt: TOP MED Reise, Reiseversicherung AUSTRIA nach Tarif RVA, befristete Auslandsreise-Krankenversicherung ACHTUNG: Hier finden Sie nur die wichtigsten Informationen zu Ihrer Versicherung. Die vollständigen vorvertraglichen und vertraglichen Informationen finden Sie im Versicherungsantrag, in der Versicherungspolizze und in den Versicherungs- bedingungen. Um welche Art von Versicherung handelt es sich? Auslandsreise-Krankenversicherung Was ist versichert? Was ist nicht versichert?  Kosten unaufschiebbarer stationärer  Entbindungen, Schwangerschaftsunter- Behandlungen von Krankheiten oder suchungen und -abbrüche Unfallfolgen in der allgemeinen Verpflegsklasse  Kosmetische Behandlungen und Produkte eines öffentlichen Krankenhauses  Behandlungen nach Suchtgift-Missbrauch (z. B.  Kosten medizinisch notwendiger ambulanter Alkohol, Drogen) und Entwöhnungskuren Behandlungen inkl. Medikamente  Heimflug in medizinisch notwendigen Fällen  Heilbehandlungen und Leistungen, wenn sie der Grund für den Antritt der Reise waren  Mehrkosten für die Heimreise aus dem Ausland (z. B. durch ein Sanitätsfahrzeug)  Zahnbehandlungen wegen nicht akuter  Suche und Bergung von Unfallopfern Schmerzen und Zahnersatz  Maßnahmen der Heilpädagogik, Logopädie und Die Versicherungssumme ist dem Heilgymnastik Versicherungsvertrag zu entnehmen.  Maßnahmen der Rehabilitation und Kuraufenthalte sowie der Geriatrie  Heilbehelfe (z. B. Brillen, Mieder, Prothesen)  Prophylaktische Impfungen Gibt es Deckungsbeschränkungen? Abhängig vom gewählten Tarif ! Dauer des Versicherungsschutzes ! Selbstbehalte für bestimmte Leistungen ! Höchstbeträge für bestimmte Leistungsarten Wo bin ich versichert? Das hängt vom gewählten Tarif ab:  Tarif TOP MED Reise, befristete Auslandsreise-Krankenversicherung: Weltweit (mit Ausnahme Österreich und jener Länder, in denen Sie schon vor der Abreise einen Wohnsitz haben)  Reiseversicherung AUSTRIA nach Tarif RVA: Österreich und Schengen-Raum [Seite 2] Welche Verpflichtungen habe ich? - Die WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG muss vollständig und ehrlich über das versicherte Risiko informiert werden – vor Vertragsabschluss und während der Vertragslaufzeit. Vor allem sind alle Fragen im Antragsformular vollständig und ehrlich zu beantworten. - Wichtige Änderungen, z. B. eine Adressänderung (Wechsel des Wohnsitzes), der Abschluss einer weiteren Krankenversicherung und die Kostenerstattung von dritter Seite – etwa durch die Sozialversicherung, sind der WIENER STÄDTISCHEN Versicherung AG unverzüglich bekanntzugeben. - An der Feststellung des Versicherungsfalles und seiner Folgen ist mitzuwirken, z. B. sind Aufenthaltsbestätigungen und dienliche ärztliche Unterlagen für die Leistungsabwicklung notwendig. Wann und wie zahle ich? Sie zahlen Ihre Prämie fristgerecht im Voraus. Zahlung z. B. SEPA-Lastschriftmandat wie vereinbart. Wann beginnt und endet die Deckung? Beginn: Der Beginn des Versicherungsschutzes ist in der Versicherungspolizze angegeben. Der Versicherungsschutz beginnt, sobald Ihnen die Versicherungspolizze zugegangen ist und Sie die erste oder einmalige Prämie innerhalb der 14-tägigen Zahlungsfrist bezahlt haben. Versicherungsschutz besteht auch dann, wenn sich der Versicherungsfall innerhalb der genannten Zahlungsfrist ereignet und die fällige Prämie noch innerhalb dieser Zahlungsfrist gezahlt wird. Vor dem in der Versicherungspolizze angegebenen Versicherungsbeginn besteht kein Versicherungsschutz. Ende: Der Versicherungsschutz endet mit dem in der Versicherungspolizze angegebenen Datum bzw. bei Tarif RE/RF pro durchgängiger Auslandsreise nach 42 Tagen. Wie kann ich den Vertrag kündigen? Das hängt vom gewählten Tarif ab: - Tarif RVI, RVA, RVS: Der Versicherungsvertrag endet mit dem vertraglich vereinbarten Datum, ohne dass es einer Kündigung bedarf. - Tarif RE, RF: Sie können den Vertrag zum Ende jedes Versicherungsjahres kündigen – mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten. Kündigungen müssen in geschriebener Form (z. B. mit E-Mail oder Fax) erfolgen, es sei denn, im Versicherungsvertrag wurde die Schriftform vereinbart. In diesem Fall ist ein mit Unterschrift versehenes Schreiben an die WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG Vienna Insurance Group erforderlich. Stand: 12. September 2024
Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

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