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Versicherungsmakler / Reisekrankenversicherung / Bedingungsarchiv

UNIQA Ausland Optimal: die Bedingungen im Volltext

Reiseversicherung Ausland Optimal der UNIQA mit Auslandsreise-Krankenversicherung weltweit außerhalb Österreichs, dazu Reisegepäck und Reise-Privathaftpflicht; Summen laut Versicherungsantrag.

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Alles zu diesem Tarif

Was der Tarif leistet: 66 Punkte, jeder mit Fundstelle

Grundlagen und Geltungsbereich

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Leistungsobergrenze je Versicherungsfall (unbegrenzt oder fester Höchstbetrag)laut Polizze„Die Leistungen sind durch die in den Bedingungen festgelegten Summen begrenzt.“Gibt es Deckungsbeschränkungen?, Seite 2
Weltweiter Geltungsbereich (ohne Wohnsitzland)ja„Der Versicherungsschutz in der Auslandsreise-Krankenversicherung besteht weltweit außerhalb von Österreich.“Wo bin ich versichert?, Seite 2
USA und Kanada ohne Zuschlag oder Sonderregel eingeschlossenja„Der Versicherungsschutz in der Auslandsreise-Krankenversicherung besteht weltweit außerhalb von Österreich.“Wo bin ich versichert?, Seite 2
Schutz auch im Inland außerhalb des Wohnorts (in Spanien üblich)nein„besteht weltweit außerhalb von Österreich.“Wo bin ich versichert?, Seite 3
Höchstdauer je Reise (Tage oder Wochen)nicht geregelt
Jahresvertrag für beliebig viele Reisen im Versicherungsjahrja„Verträge mit einer Dauer von 1 Jahr oder länger verlängern sich nach dem in der Polizze angegebenen Ablaufdatum jeweils automatisch um ein weiteres Jahr“Wann beginnt und endet die Deckung?, Seite 3
Langzeitaufenthalt über ein Jahr versicherbar (Work and Travel, Studium, Auswanderung)nicht geregelt
Höchsteintrittsalter oder Altersgrenze für den Schutznicht geregelt
Wohnsitz im Inland als Voraussetzung (Deutschland, Österreich, Spanien)nicht geregelt
Abschluss auch nach Reiseantritt möglichnicht geregelt
Fortdauer des Schutzes über die Höchstdauer hinaus bei Transportunfähigkeitnicht geregelt
Familientarif (Partner und Kinder in einem Vertrag)nicht geregelt

Ärztliche Behandlung und Krankenhaus

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Ambulante ärztliche Behandlungja, bis zur Versicherungssumme„unaufschiebbare medizinisch notwendige Heilbehandlungen“Was ist versichert?, Seite 1
Stationäre Krankenhausbehandlungja, bis zur Versicherungssumme„unaufschiebbare medizinisch notwendige Heilbehandlungen“Was ist versichert?, Seite 1
Freie Wahl des Krankenhauses und des Arztes am Aufenthaltsortnicht geregelt
Privatärztliche Behandlung oder Chefarzt, Einbettzimmernicht geregelt
Arznei- und Verbandmittel auf ärztliche Verordnungja, bis zur Versicherungssumme„ärztlich verordnete Arzneimittel“Was ist versichert?, Seite 1
Hilfsmittel nach Unfall oder Krankheit (Gehhilfen, Bandagen, Schienen)nicht geregelt
Heilmittel wie Massagen, Krankengymnastik, Bestrahlungennicht geregelt
Schmerzstillende Zahnbehandlungja, bis zur Versicherungssumme„Zahnbehandlungen, die nicht der Erstversorgung zur unmittelbaren Schmerzbekämpfung dienen“Was ist nicht versichert?, Seite 2
Einfache Zahnfüllungennein„Zahnbehandlungen, die nicht der Erstversorgung zur unmittelbaren Schmerzbekämpfung dienen“Was ist nicht versichert?, Seite 2
Reparatur von Zahnersatz und Provisoriennicht geregelt
Behandlung bei Schwangerschaftskomplikationen und Frühgeburtja, bis zur Versicherungssumme„ausgenommen jene vorzeitigen Entbindungen, die mindestens 2 Monate vor dem natürlichen Geburtstermin erfolgen“Was ist nicht versichert?, Seite 2
Akute, unerwartete Verschlechterung einer Vorerkrankung versichertja, bis zur Versicherungssumme„Heilbehandlungen von chronischen Krankheiten, außer als Folge akuter Anfälle oder Schübe“Was ist nicht versichert?, Seite 2
Akute psychische Erkrankung (Erstversorgung, stationär)nicht geregelt
Transport zum nächsten Arzt oder Krankenhausja, bis zur Versicherungssumme„medizinisch notwendige Transporte ins nächstgelegene Krankenhaus“Was ist versichert?, Seite 1
Unterbringung eines Elternteils bei stationärer Behandlung eines Kindesnicht geregelt
Krankenhaustagegeld ersatzweise, wenn keine Kosten geltend gemacht werdennicht geregelt

Rücktransport und Hilfe

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Rücktransport bereits, wenn medizinisch sinnvoll und vertretbarnein„Krankenrücktransportkosten sind nur versichert bei:“Gibt es Deckungsbeschränkungen?, Seite 2
Rücktransport nur, wenn medizinisch notwendigja„Krankenrücktransportkosten sind nur versichert bei:“Gibt es Deckungsbeschränkungen?, Seite 2
Kostengrenze für den Rücktransportja, bis zur Versicherungssumme„Eingeschränkte Kostengarantie, wenn der Rücktransport in die Heimat oder die Überführung nicht über das UNIQA SOS-Service beantragt und organisiert wird“Gibt es Deckungsbeschränkungen?, Seite 2
Such-, Rettungs- und Bergungskostenja, bis zur Versicherungssumme„eine Bergung“Was ist versichert?, Seite 1
Überführung der verstorbenen Person in die Heimatja, bis zur Versicherungssumme„die Überführung eines Verstorbenen in den österreichischen Heimatort“Was ist versichert?, Seite 1
Bestattung am Sterbeort im Auslandja, bis zur Versicherungssumme„die Bestattung am Sterbeort“Was ist versichert?, Seite 1
Notrufzentrale rund um die Uhrja„nicht über das UNIQA SOS-Service beantragt und organisiert wird“Gibt es Deckungsbeschränkungen?, Seite 2
Kostenübernahmeerklärung gegenüber dem Krankenhaus (Direktabrechnung)nicht geregelt
Besuchsreise einer nahestehenden Person bei längerem Krankenhausaufenthaltnicht geregelt
Rückholung mitreisender minderjähriger Kindernicht geregelt
Mehrkosten der Rückreise nach Krankheit (Ersatzticket)nicht geregelt
Versand von Arzneimitteln an den Aufenthaltsortnicht geregelt
Dolmetscher- und Übersetzungskostennicht geregelt

Ausschlüsse und Einschränkungen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Ausschluss: Behandlung als Zweck der Reiseja„Heilbehandlungen, die Zweck des Auslandsaufenthaltes sind“Was ist nicht versichert?, Seite 2
Ausschluss: bei Reiseantritt feststehende oder absehbare Behandlungja„Heilbehandlungen, die bereits vor Versicherungsbeginn begonnen haben“Was ist nicht versichert?, Seite 2
Passives Kriegsrisiko und Terror versichert (überraschender Ausbruch)nein„Schäden durch Terrorismus und Kriegsereignisse jeder Art“Was ist nicht versichert?, Seite 2
Erkrankung bei Epidemie oder Pandemie versichertnein„Schäden durch (Ein)Reiseverbote, Flugausfälle, Hotelsperren“Was ist nicht versichert?, Seite 2
Ausschluss oder Kürzung bei Reisewarnung des Auswärtigen Amts oder Außenministeriumsja„Schäden auf Reisen, die trotz Reisewarnung (ab Stufe 5) angetreten wurden“Was ist nicht versichert?, Seite 2
Ausschluss gefährlicher Sportarten oder Extremsportnicht geregelt
Ausschluss Motorsport und Rennveranstaltungennicht geregelt
Ausschluss bei Alkohol- oder Drogeneinflussja„Heilbehandlungen infolge übermäßigem Alkoholgenuss sowie Missbrauch von Suchtgiften und Medikamenten“Was ist nicht versichert?, Seite 2
Ausschluss Kur, Sanatorium und Rehabilitationja„Kosmetische Behandlungen, Kur- und Reha Behandlungen“Was ist nicht versichert?, Seite 2
Ausschluss bei Pflegebedürftigkeit oder Verwahrungnicht geregelt
Ausschluss vorsätzlich herbeigeführter Krankheiten und Unfällenicht geregelt

Selbstbehalt und Leistungsregeln

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Selbstbeteiligung je Versicherungsfall oder Reiseja, bis zur Versicherungssumme„Selbstbeteiligung pro Person und Auslandsaufenthalt bei ambulanter Heilbehandlung und Arzneimittel“Gibt es Deckungsbeschränkungen?, Seite 2
Nachrang gegenüber gesetzlicher Krankenversicherung oder anderen Verträgennicht geregelt
Wartezeit oder Karenz nach Abschlussnicht geregelt
Pflicht zur Meldung vor stationärer Aufnahme, sonst Kürzungnicht geregelt
Leistung nur über die Assistance (keine Erstattung selbst bezahlter Kosten)nicht geregelt
Frist zur Einreichung der Belegenicht geregelt
Belege in Fremdsprache ohne beglaubigte Übersetzung akzeptiertnicht geregelt
Nachhaftung bei Krankenhausaufenthalt über das Vertragsende hinausnicht geregelt

Vertrag und Laufzeit

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Stillschweigende Verlängerung des Jahresvertragsja„verlängern sich nach dem in der Polizze angegebenen Ablaufdatum jeweils automatisch um ein weiteres Jahr, sofern keine fristgerechte Kündigung erfolgt.“Wann beginnt und endet die Deckung?, Seite 3
Beitragsrückerstattung bei vorzeitiger Rückkehr (Langzeit)nicht geregelt
Verlängerung des Vertrags von unterwegs möglichnicht geregelt
Beitrag springt mit Altersgrenzen (Altersgruppen)nicht geregelt
Kündigungsrecht des Versicherers nach dem Versicherungsfallnicht geregelt
Erfüllt die Anforderungen für ein Schengen-Visum (mindestens 30.000 Euro, ohne Selbstbeteiligung)nicht geregelt

Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen.

Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein;

rechtlich gilt nur die Polizze mit den dort genannten Bedingungen.

Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

Bedingungswerke und Anbieter

Rechtlicher Träger
UNIQA Österreich Versicherungen AG
Vertrieb
über Makler und direkt

Volltext der Bedingungen

Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern. Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original. Als Text (Markdown) UNIQA Ausland Optimal

Volltext aufklappen: Produktinfoblatt Reiseversicherung Ausland Optimal
[Seite 1] Lebensversicherung Reiseversicherung Optimal / Jugendbündelversicherung Informationsblatt zu Versicherungsprodukten UNIQA Österreich Versicherungen AG Produkt: Produkt: Zukunft & Privatschutz VerantwortenReise / Fun- &Ausland Clever ACHTUNG: Hier finden Sie nur die wichtigsten Informationen zu Ihrer Versicherung. • Die vollständigen vorvertraglichen und vertraglichen Informationen finden Sie im Versicherungsantrag, in der Versicherungspolizze und in den Versicherungsbedingungen. • Die vollständigen Ausschlussgründe und Deckungsbeschränkungen entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen. Um welche Art von Versicherung handelt es sich? Reiseversicherung für Auslandsreisen Was ist versichert? ✓ Auslandsreise-Krankenversicherung Folgende Deckungen können zusätzlich versichert werden: Versichert sind die außerhalb Österreichs ̶ Reisestorno- & Reiseabbruch-Versicherung erwachsenden Kosten für: ̶ Selbstbehalt-Schutz für gemietete Fahrzeuge & ✓ unaufschiebbare medizinisch notwendige Sportausrüstung Heilbehandlungen ✓ medizinisch notwendige Transporte ins nächstgelegene Krankenhaus Die konkreten Leistungen und Versicherungssummen ✓ ärztlich verordnete Arzneimittel vereinbart UNIQA mit Ihnen im Versicherungsantrag. ✓ eine Bergung ✓ den Rücktransport aus dem Ausland in eine österreichische Krankenanstalt oder an den ständigen österreichischen Wohnsitz und die Mitbeförderung einer nahestehenden Person ✓ die Überführung eines Verstorbenen in den österreichischen Heimatort ✓ die Bestattung am Sterbeort ✓ Reisegepäck-Versicherung ✓ Versichert sind bei Reiseantritt mitgenommene und auf der Reise erworbene Gegenstände des persönlichen Reisebedarfs gegen Diebstahl, Einbruchdiebstahl und Beraubung. ✓ Verlust des Reisegepäcks während der Beförderung im Verantwortungsbereich eines Dritten. ✓ Ersatzkosten für unbedingt notwendige Neuanschaffungen bei verspäteter (mehr als 12h) Auslieferung des Gepäcks am Urlaubsort. ✓ Zusätzliche Anreisekosten Versichert sind Beförderungskosten für die verspätete Hinreise zum Urlaubsort, wenn die reguläre Abfahrt unverschuldet versäumt wurde. ✓ Unfreiwillige Urlaubsverlängerung Versichert ist die unfreiwillige Urlaubsverlängerung, wenn die Rückreise aus bestimmten Gründen nicht planmäßig angetreten werden kann. ✓ Reise-Privathaftpflicht-Versicherung Versichert sind die Erfüllung berechtigter oder die Abwehr unberechtigter Schadenersatzverpflichtungen für Personen-, Sach- und abgeleitete Vermögens- schäden, die einem Dritten auf Reisen schuldhaft zugefügt werden. Medieninhaber: UNIQA Österreich Versicherungen AG, Untere Donaustraße 21, 1029 Wien Tel. +43 (0) 50677, Internet: www.uniqa.at, E-Mail: info@uniqa.at 12.2024 Sitz: Wien, FN 63197m Handelsgericht Wien Seite 1 von 3 [Seite 2] Was ist nicht versichert? X Heilbehandlungen, die bereits vor Versicherungsbeginn begonnen haben X Heilbehandlungen von chronischen Krankheiten, außer als Folge akuter Anfälle oder Schübe X Heilbehandlungen, die Zweck des Auslandsaufenthaltes sind X Zahnbehandlungen, die nicht der Erstversorgung zur unmittelbaren Schmerzbekämpfung dienen X Schwangerschaftsuntersuchungen und Entbindungen, ausgenommen jene vorzeitigen Entbindungen, die mindestens 2 Monate vor dem natürlichen Geburtstermin erfolgen X Heilbehandlungen infolge übermäßigem Alkoholgenuss sowie Missbrauch von Suchtgiften und Medikamenten X Kosmetische Behandlungen, Kur- und Reha Behandlungen X Prophylaktische Impfungen X Schäden auf beruflichen Reisen bzw. während des Militärdiensts X Schäden auf Reisen, die trotz Reisewarnung (ab Stufe 5) angetreten wurden X Schäden durch (Ein)Reiseverbote, Flugausfälle, Hotelsperren X Schäden durch Terrorismus und Kriegsereignisse jeder Art Die vollständigen Ausschlussgründe finden Sie in Ihren Versicherungsbedingungen. Gibt es Deckungsbeschränkungen? ! Selbstbeteiligung pro Person und Auslandsaufenthalt bei ambulanter Heilbehandlung und Arzneimittel ! Eingeschränkte Kostengarantie, wenn der Rücktransport in die Heimat oder die Überführung nicht über das UNIQA SOS- Service beantragt und organisiert wird ! Krankenrücktransportkosten sind nur versichert bei: - lebensbedrohenden Störungen des Gesundheitszustandes - oder wenn eine dem österreichischen Standard entsprechende Behandlung nicht sichergestellt ist - oder wenn ein stationärer Aufenthalt von mehr als 5 Tagen zu erwarten ist ! Die Leistungen sind durch die in den Bedingungen festgelegten Summen begrenzt. ! Eine Verletzung von in den Bedingungen festgelegten Obliegenheiten kann zur Leistungsfreiheit des Versicherers führen. Die vollständigen Deckungsbeschränkungen finden Sie in Ihren Versicherungsbedingungen. Medieninhaber: UNIQA Österreich Versicherungen AG, Untere Donaustraße 21, 1029 Wien Tel. +43 (0) 50677, Internet: www.uniqa.at, E-Mail: info@uniqa.at 12.2024 Sitz: Wien, FN 63197m Handelsgericht Wien Seite 2 von 3 [Seite 3] Wo bin ich versichert? ✓ Der Versicherungsschutz besteht weltweit. ✓ Der Versicherungsschutz in der Auslandsreise-Krankenversicherung besteht weltweit außerhalb von Österreich. Welche Verpflichtungen habe ich? ̶ UNIQA muss vollständig und ehrlich über das versicherte Risiko informiert werden – vor Vertragsabschluss und während der Vertragslaufzeit. ̶ Die Versicherungsprämien sind fristgerecht zu bezahlen. ̶ Der Schaden ist gering zu halten und so schnell wie möglich zu melden. ̶ An der Feststellung des Schadenfalles und seiner Folgen ist mitzuwirken (z.B.: Erteilung von Auskünften und Überlassung von Belegen/Nachweisen). Wann und wie zahle ich? Wann: Sie zahlen Ihre Prämie fristgerecht im Voraus. Wie: z.B. mit Zahlschein, Einzugsermächtigung – wie vereinbart Wann beginnt und endet die Deckung? Beginn: ̶ Der Versicherungsschutz beginnt wie im Versicherungsvertrag vereinbart ab Zugang der Polizze – allerdings nur, wenn Sie Ihre einmalige bzw. erste Prämie rechtzeitig zahlen. ̶ Bei der Reisestornoversicherung beginnt der Versicherungsschutz mit Abschluss der Versicherung (Zugang der Polizze) und endet mit Reiseantritt. Ende: ̶ Vertragsdauer weniger als 1 Jahr: Der Versicherungsschutz endet zum vereinbarten Zeitpunkt – ohne Kündigung. ̶ Verträge mit einer Dauer von 1 Jahr oder länger verlängern sich nach dem in der Polizze angegebenen Ablaufdatum jeweils automatisch um ein weiteres Jahr, sofern keine fristgerechte Kündigung erfolgt. Wie kann ich den Vertrag kündigen? Sie können vom Vertrag ohne Angabe von Gründen binnen 14 Tagen zurücktreten. Darüber hinaus kann der Vertrag aus weiteren Gründen, z.B. bei Risikowegfall gekündigt werden. Medieninhaber: UNIQA Österreich Versicherungen AG, Untere Donaustraße 21, 1029 Wien Tel. +43 (0) 50677, Internet: www.uniqa.at, E-Mail: info@uniqa.at 12.2024 Sitz: Wien, FN 63197m Handelsgericht Wien Seite 3 von 3
Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

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