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ÖAMTC Weltreise-Krankenschutz: die Bedingungen im Volltext
Ganzjähriger Reisekrankenschutz für ÖAMTC Schutzbrief-Inhaber mit Familie außerhalb des Schutzbrief-Geltungsbereichs, je Reise 92 Tage, Versicherungssumme 400.000 Euro, Rückholung über die ÖAMTC Nothilfe.
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Alles zu diesem Tarif
Was der Tarif leistet: 66 Punkte, jeder mit Fundstelle
Grundlagen und Geltungsbereich
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Leistungsobergrenze je Versicherungsfall (unbegrenzt oder fester Höchstbetrag) | ja, bis 400.000 € | „bis zur Versicherungssumme von ............ EUR 400.000,00 pro geschützter Person.“ | Welche Leistungen erbringt der Versicherer?, Seite 1 |
| Weltweiter Geltungsbereich (ohne Wohnsitzland) | ja | „Der Weltreise-Krankenschutz gilt für Auslandsreisen in Ländern außerhalb des Schutzbrief-Geltungsbereiches.“ | Wo gilt der Weltreise-Krankenschutz?, Seite 1 |
| USA und Kanada ohne Zuschlag oder Sonderregel eingeschlossen | ja | „Der Weltreise-Krankenschutz gilt für Auslandsreisen in Ländern außerhalb des Schutzbrief-Geltungsbereiches.“ | Wo gilt der Weltreise-Krankenschutz?, Seite 1 |
| Schutz auch im Inland außerhalb des Wohnorts (in Spanien üblich) | nein | „Der Weltreise-Krankenschutz gilt für Auslandsreisen in Ländern außerhalb des Schutzbrief-Geltungsbereiches.“ | Wo gilt der Weltreise-Krankenschutz?, Seite 1 |
| Höchstdauer je Reise (Tage oder Wochen) | ja | „Der Versicherungsschutz gilt jeweils für die ersten 92 Tage einer Reise, gerechnet ab Antritt der Reise.“ | Dauer des Versicherungsschutzes auf Reisen, Seite 1 |
| Jahresvertrag für beliebig viele Reisen im Versicherungsjahr | ja | „Die Versicherung gilt für die Dauer eines Kalenderjahres und wird automatisch verlängert“ | Wie lange gilt die Versicherung?, Seite 1 |
| Langzeitaufenthalt über ein Jahr versicherbar (Work and Travel, Studium, Auswanderung) | nein | „spätestens jedoch 92 Tage nach Antritt der Reise.“ | Dauer des Versicherungsschutzes auf Reisen, Seite 1 |
| Höchsteintrittsalter oder Altersgrenze für den Schutz | nicht geregelt | ||
| Wohnsitz im Inland als Voraussetzung (Deutschland, Österreich, Spanien) | ja | „Inhabern mit österreichischer Adresse (Wohnsitz) und vor Reiseantritt in Österreich abgeschlossen werden.“ | Wer kann den Weltreise-Krankenschutz abschließen?, Seite 1 |
| Abschluss auch nach Reiseantritt möglich | nein | „vor Reiseantritt in Österreich abgeschlossen werden.“ | Wer kann den Weltreise-Krankenschutz abschließen?, Seite 1 |
| Fortdauer des Schutzes über die Höchstdauer hinaus bei Transportunfähigkeit | ja | „sind nur dann (im Rahmen der Versicherungssumme) gedeckt, wenn und solange eine Rückreise aus dem Ausland aus medizinischen Gründen nicht möglich ist.“ | Dauer des Versicherungsschutzes auf Reisen, Seite 1 |
| Familientarif (Partner und Kinder in einem Vertrag) | ja | „Partner/in und ihre Kinder bis zum Ende jenes Kalenderjahres, in dem sie das 19. Lebensjahr vollenden.“ | Wer ist versichert?, Seite 1 |
Ärztliche Behandlung und Krankenhaus
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Ambulante ärztliche Behandlung | ja, bis zur Versicherungssumme | „Bei ambulanten Behandlungen sind die Kosten vorerst selbst zu bezahlen.“ | Was ist im Versicherungsfall zu tun? 1., Seite 2 |
| Stationäre Krankenhausbehandlung | ja, bis zur Versicherungssumme | „Bei stationären Krankenhausaufenthalten wenden Sie sich bitte an die ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe“ | Was ist im Versicherungsfall zu tun? 2., Seite 2 |
| Freie Wahl des Krankenhauses und des Arztes am Aufenthaltsort | nicht geregelt | ||
| Privatärztliche Behandlung oder Chefarzt, Einbettzimmer | nicht geregelt | ||
| Arznei- und Verbandmittel auf ärztliche Verordnung | ja, bis zur Versicherungssumme | „Heilbehandlung einschließlich ärztlich verordneter Arzneimittel“ | Welche Leistungen 1. a), Seite 1 |
| Hilfsmittel nach Unfall oder Krankheit (Gehhilfen, Bandagen, Schienen) | nicht geregelt | ||
| Heilmittel wie Massagen, Krankengymnastik, Bestrahlungen | nicht geregelt | ||
| Schmerzstillende Zahnbehandlung | ja, bis 640 € | „Zahnbehandlungen und Zahnersatz, die nicht der Erstversorgung zur unmittelbaren Schmerzbekämpfung dienen.“ | A. Ausschlüsse 4., Seite 1 |
| Einfache Zahnfüllungen | nein | „Zahnbehandlungen und Zahnersatz, die nicht der Erstversorgung zur unmittelbaren Schmerzbekämpfung dienen.“ | A. Ausschlüsse 4., Seite 1 |
| Reparatur von Zahnersatz und Provisorien | nein | „Zahnbehandlungen und Zahnersatz, die nicht der Erstversorgung zur unmittelbaren Schmerzbekämpfung dienen.“ | A. Ausschlüsse 4., Seite 1 |
| Behandlung bei Schwangerschaftskomplikationen und Frühgeburt | ja, bis zur Versicherungssumme | „ausgenommen jene vorzeitigen Entbindungen, die mindestens 2 Monate vor dem errechneten Geburtstermin erfolgen“ | A. Ausschlüsse 5., Seite 2 |
| Akute, unerwartete Verschlechterung einer Vorerkrankung versichert | ja, bis zur Versicherungssumme | „Heilbehandlungen von chronischen Krankheiten, außer als Folge akuter Anfälle oder Schübe“ | A. Ausschlüsse 2., Seite 1 |
| Akute psychische Erkrankung (Erstversorgung, stationär) | nicht geregelt | ||
| Transport zum nächsten Arzt oder Krankenhaus | ja, bis zur Versicherungssumme | „eines medizinisch notwendigen Ersttransportes ins nächstgelegene geeignete Krankenhaus“ | Welche Leistungen 1. b), Seite 1 |
| Unterbringung eines Elternteils bei stationärer Behandlung eines Kindes | ja, bis zur Versicherungssumme | „für die Nachreise eines Elternteiles ins Ausland zu dem wegen Krankheit oder Unfalles nicht transportfähigen mitversicherten Kind“ | Welche Leistungen 3. c), Seite 1 |
| Krankenhaustagegeld ersatzweise, wenn keine Kosten geltend gemacht werden | nicht geregelt |
Rücktransport und Hilfe
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Rücktransport bereits, wenn medizinisch sinnvoll und vertretbar | ja, bis zur Versicherungssumme | „eines begründeten Krankentransportes in eine österreichische Krankenanstalt oder an den ständigen österreichischen Wohnsitz“ | Welche Leistungen 3. a), Seite 1 |
| Rücktransport nur, wenn medizinisch notwendig | keine | „eines begründeten Krankentransportes in eine österreichische Krankenanstalt“ | Welche Leistungen 3. a), Seite 1 |
| Kostengrenze für den Rücktransport | ja, bis 3.340 € | „organisiert werden, anderenfalls werden maximal ............. EUR 3.340,00 vergütet.“ | Welche Leistungen 3., Seite 1 |
| Such-, Rettungs- und Bergungskosten | ja, bis 15.400 € | „Die Kosten einer Bergung werden bis ....... EUR 15.400,00 pro Fall und Person vergütet.“ | Welche Leistungen 2., Seite 1 |
| Überführung der verstorbenen Person in die Heimat | ja, bis zur Versicherungssumme | „Vergütet werden die vollen Kosten der standardmäßigen Überführung eines Verstorbenen an den österreichischen Heimatort.“ | Welche Leistungen 4., Seite 1 |
| Bestattung am Sterbeort im Ausland | nicht geregelt | ||
| Notrufzentrale rund um die Uhr | ja | „Der Transport muss unbedingt über die ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe (Telefon: +43/1/25 120 20) organisiert werden“ | Welche Leistungen 3., Seite 1 |
| Kostenübernahmeerklärung gegenüber dem Krankenhaus (Direktabrechnung) | nicht geregelt | ||
| Besuchsreise einer nahestehenden Person bei längerem Krankenhausaufenthalt | nicht geregelt | ||
| Rückholung mitreisender minderjähriger Kinder | nicht geregelt | ||
| Mehrkosten der Rückreise nach Krankheit (Ersatzticket) | ja, bis zur Versicherungssumme | „die für die vorzeitige Heimreise des mitreisenden und mitversicherten Familienangehörigen entstehenden Mehrkosten“ | Welche Leistungen 3. b), Seite 1 |
| Versand von Arzneimitteln an den Aufenthaltsort | nicht geregelt | ||
| Dolmetscher- und Übersetzungskosten | nicht geregelt |
Ausschlüsse und Einschränkungen
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Ausschluss: Behandlung als Zweck der Reise | ja | „Heilbehandlungen, die Zweck des Aufenthaltes sind“ | A. Ausschlüsse 3., Seite 1 |
| Ausschluss: bei Reiseantritt feststehende oder absehbare Behandlung | ja | „Heilbehandlungen, die bereits vor Beginn des Versicherungsschutzes begonnen haben“ | A. Ausschlüsse 1., Seite 1 |
| Passives Kriegsrisiko und Terror versichert (überraschender Ausbruch) | nein | „Heilbehandlungen von Krankheiten und Unfallfolgen, die durch Kriegsereignisse jeder Art“ | A. Ausschlüsse 10., Seite 1 |
| Erkrankung bei Epidemie oder Pandemie versichert | nicht geregelt | ||
| Ausschluss oder Kürzung bei Reisewarnung des Auswärtigen Amts oder Außenministeriums | ja | „die auf Reisen entstehen, die trotz Reisewarnung des österreichischen Außenministeriums angetreten werden.“ | A. Ausschlüsse 14., Seite 2 |
| Ausschluss gefährlicher Sportarten oder Extremsport | ja | „infolge der Teilnahme an Hochgebirgstouren auf Bergen mit einer Höhe von über 6.000 m entstehen.“ | A. Ausschlüsse 13., Seite 2 |
| Ausschluss Motorsport und Rennveranstaltungen | ja | „aus der aktiven Teilnahme gegen Entgelt an öffentlich stattfindenden sportlichen Wettbewerben und dem Training dazu“ | A. Ausschlüsse 11., Seite 2 |
| Ausschluss bei Alkohol- oder Drogeneinfluss | ja | „Heilbehandlungen infolge von übermäßigem Alkoholkonsum, Missbrauch von Suchtgiften und Medikamenten“ | A. Ausschlüsse 6., Seite 1 |
| Ausschluss Kur, Sanatorium und Rehabilitation | ja | „Kosmetische Behandlungen, Kurbehandlungen, und Rehabilitationsmaßnahmen“ | A. Ausschlüsse 7., Seite 2 |
| Ausschluss bei Pflegebedürftigkeit oder Verwahrung | nicht geregelt | ||
| Ausschluss vorsätzlich herbeigeführter Krankheiten und Unfälle | nicht geregelt |
Selbstbehalt und Leistungsregeln
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Selbstbeteiligung je Versicherungsfall oder Reise | nicht geregelt | ||
| Nachrang gegenüber gesetzlicher Krankenversicherung oder anderen Verträgen | ja | „Bestimmungen oder aufgrund von Vereinbarungen sind vorrangig in Anspruch zu nehmen.“ | Andere Versicherungen?, Seite 2 |
| Wartezeit oder Karenz nach Abschluss | keine | „Die in Punkt 3 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen festgelegte Wartezeit entfällt.“ | Entfall der allgemeinen Wartezeit, Seite 2 |
| Pflicht zur Meldung vor stationärer Aufnahme, sonst Kürzung | ja | „Bei stationären Krankenhausaufenthalten wenden Sie sich bitte an die ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe“ | Was ist im Versicherungsfall zu tun? 2., Seite 2 |
| Leistung nur über die Assistance (keine Erstattung selbst bezahlter Kosten) | keine | „Bei ambulanten Behandlungen sind die Kosten vorerst selbst zu bezahlen.“ | Was ist im Versicherungsfall zu tun? 1., Seite 2 |
| Frist zur Einreichung der Belege | nicht geregelt | ||
| Belege in Fremdsprache ohne beglaubigte Übersetzung akzeptiert | nicht geregelt | ||
| Nachhaftung bei Krankenhausaufenthalt über das Vertragsende hinaus | nicht geregelt |
Vertrag und Laufzeit
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Stillschweigende Verlängerung des Jahresvertrags | ja | „wird automatisch verlängert, wenn sie nicht bis zum 30. November gekündigt wird.“ | Wie lange gilt die Versicherung?, Seite 1 |
| Beitragsrückerstattung bei vorzeitiger Rückkehr (Langzeit) | nicht geregelt | ||
| Verlängerung des Vertrags von unterwegs möglich | nicht geregelt | ||
| Beitrag springt mit Altersgrenzen (Altersgruppen) | nicht geregelt | ||
| Kündigungsrecht des Versicherers nach dem Versicherungsfall | nicht geregelt | ||
| Erfüllt die Anforderungen für ein Schengen-Visum (mindestens 30.000 Euro, ohne Selbstbeteiligung) | nicht geregelt |
Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen.
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rechtlich gilt nur die Polizze mit den dort genannten Bedingungen.
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Bedingungswerke und Anbieter
- Rechtlicher Träger
- UNIQA Österreich Versicherungen AG (Risikoträger laut Bedingungen)
- Vertrieb
- nur direkt beim Versicherer
- Besondere Bedingungen Weltreise-Krankenschutz (WKS) Fassung: Weltreise-Krankenschutz 2016 Original beim Versicherer (PDF)
- WKS ÖAMTC 2025 Fassung: WKS ÖAMTC 2025 Original beim Versicherer (PDF)
Volltext der Bedingungen
Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern. Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original. Als Text (Markdown) ÖAMTC Weltreise-Krankenschutz