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Versicherungsmakler / Reisekrankenversicherung / Bedingungsarchiv

GRAWE Auslandsreisekrankenversicherung: die Bedingungen im Volltext

Auslandsreisekrankenversicherung der GRAWE als laufender Vertrag, weltweit außerhalb Österreichs, Schutz jeweils für die ersten 62 Tage einer Reise, Höchstbeträge laut Versicherungsvertrag.

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Alles zu diesem Tarif

Was der Tarif leistet: 66 Punkte, jeder mit Fundstelle

Grundlagen und Geltungsbereich

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Leistungsobergrenze je Versicherungsfall (unbegrenzt oder fester Höchstbetrag)laut Polizze„Der konkrete Leistungsumfang (Höchstbeträge etc.) wird im Versicherungsvertrag festgelegt.“Was ist versichert?, Seite 1
Weltweiter Geltungsbereich (ohne Wohnsitzland)ja„außerhalb Österreichs weltweit (ausgenommen im Iran, in Nordkorea, Venezuela, Syrien und auf der Krim)“Wo bin ich versichert?, Seite 2
USA und Kanada ohne Zuschlag oder Sonderregel eingeschlossenja„außerhalb Österreichs weltweit (ausgenommen im Iran, in Nordkorea, Venezuela, Syrien und auf der Krim)“Wo bin ich versichert?, Seite 2
Schutz auch im Inland außerhalb des Wohnorts (in Spanien üblich)nein„außerhalb Österreichs weltweit“Wo bin ich versichert?, Seite 2
Höchstdauer je Reise (Tage oder Wochen)ja„Versicherungsschutz besteht jeweils maximal für die ersten 62 Tage einer Auslandsreise“Gibt es Deckungsbeschränkungen?, Seite 1
Jahresvertrag für beliebig viele Reisen im Versicherungsjahrja„Wurde die Auslandsreisekrankenversicherung gesondert abgeschlossen, endet der Versicherungsschutz nach Vertragsablauf nur, wenn der Vertrag gekündigt wird.“Wann beginnt und endet die Deckung?, Seite 2
Langzeitaufenthalt über ein Jahr versicherbar (Work and Travel, Studium, Auswanderung)nicht geregelt
Höchsteintrittsalter oder Altersgrenze für den Schutznicht geregelt
Wohnsitz im Inland als Voraussetzung (Deutschland, Österreich, Spanien)nicht geregelt
Abschluss auch nach Reiseantritt möglichnicht geregelt
Fortdauer des Schutzes über die Höchstdauer hinaus bei Transportunfähigkeitnicht geregelt
Familientarif (Partner und Kinder in einem Vertrag)nicht geregelt

Ärztliche Behandlung und Krankenhaus

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Ambulante ärztliche Behandlungja, bis zur Versicherungssumme„Kosten der medizinischen oder zahnmedizinischen Notfallbehandlung“Was ist versichert?, Seite 1
Stationäre Krankenhausbehandlungja, bis zur Versicherungssumme„Kosten der medizinischen oder zahnmedizinischen Notfallbehandlung“Was ist versichert?, Seite 1
Freie Wahl des Krankenhauses und des Arztes am Aufenthaltsortnicht geregelt
Privatärztliche Behandlung oder Chefarzt, Einbettzimmernicht geregelt
Arznei- und Verbandmittel auf ärztliche Verordnungnicht geregelt
Hilfsmittel nach Unfall oder Krankheit (Gehhilfen, Bandagen, Schienen)nicht geregelt
Heilmittel wie Massagen, Krankengymnastik, Bestrahlungennein„Physiotherapie, Rehabilitation und Palliativversorgung“Was ist nicht versichert?, Seite 1
Schmerzstillende Zahnbehandlungja, bis zur Versicherungssumme„Kosten der medizinischen oder zahnmedizinischen Notfallbehandlung“Was ist versichert?, Seite 1
Einfache Zahnfüllungennicht geregelt
Reparatur von Zahnersatz und Provisoriennicht geregelt
Behandlung bei Schwangerschaftskomplikationen und Frühgeburtnicht geregelt
Akute, unerwartete Verschlechterung einer Vorerkrankung versichertnein„vorbestehende Erkrankungen“Gibt es Deckungsbeschränkungen?, Seite 1
Akute psychische Erkrankung (Erstversorgung, stationär)nicht geregelt
Transport zum nächsten Arzt oder Krankenhausja, bis zur Versicherungssumme„Kosten für Transport ins Krankenhaus“Was ist versichert?, Seite 1
Unterbringung eines Elternteils bei stationärer Behandlung eines Kindesnicht geregelt
Krankenhaustagegeld ersatzweise, wenn keine Kosten geltend gemacht werdennicht geregelt

Rücktransport und Hilfe

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Rücktransport bereits, wenn medizinisch sinnvoll und vertretbarnicht geregelt
Rücktransport nur, wenn medizinisch notwendignicht geregelt
Kostengrenze für den Rücktransportnicht geregelt
Such-, Rettungs- und Bergungskostenja, bis zur Versicherungssumme„Kosten für Suche und Bergung“Was ist versichert?, Seite 1
Überführung der verstorbenen Person in die Heimatja, bis zur Versicherungssumme„Kosten für Überführung im Todesfall“Was ist versichert?, Seite 1
Bestattung am Sterbeort im Auslandnicht geregelt
Notrufzentrale rund um die Uhrja„Assistance-Leistungen (Finden eines Arztes oder einer medizinischen Einrichtung und Überwachung der Versorgung)“Was ist versichert?, Seite 1
Kostenübernahmeerklärung gegenüber dem Krankenhaus (Direktabrechnung)nicht geregelt
Besuchsreise einer nahestehenden Person bei längerem Krankenhausaufenthaltja, bis zur Versicherungssumme„Kosten für Transport zum Krankenbett“Was ist versichert?, Seite 1
Rückholung mitreisender minderjähriger Kindernicht geregelt
Mehrkosten der Rückreise nach Krankheit (Ersatzticket)nicht geregelt
Versand von Arzneimitteln an den Aufenthaltsortnicht geregelt
Dolmetscher- und Übersetzungskostennicht geregelt

Ausschlüsse und Einschränkungen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Ausschluss: Behandlung als Zweck der Reiseja„Behandlungen, die nicht der Notfallversorgung dienen“Was ist nicht versichert?, Seite 1
Ausschluss: bei Reiseantritt feststehende oder absehbare Behandlungja„Notfallbehandlungen, die vor Vertragsbeginn begonnen haben oder vor Vertragsabschluss nicht angegeben wurden“Gibt es Deckungsbeschränkungen?, Seite 1
Passives Kriegsrisiko und Terror versichert (überraschender Ausbruch)nicht geregelt
Erkrankung bei Epidemie oder Pandemie versichertnicht geregelt
Ausschluss oder Kürzung bei Reisewarnung des Auswärtigen Amts oder Außenministeriumsja„Auslandsreisen, die entgegen einer Reisewarnung angetreten oder nicht unverzüglich abgebrochen werden“Gibt es Deckungsbeschränkungen?, Seite 1
Ausschluss gefährlicher Sportarten oder Extremsportnicht geregelt
Ausschluss Motorsport und Rennveranstaltungenja„Teilnahme an Sportwettbewerben etc.“Gibt es Deckungsbeschränkungen?, Seite 1
Ausschluss bei Alkohol- oder Drogeneinflussja„Notfallbehandlungen wegen bestimmter Ursachen oder Ereignisse, z. B. Alkohol- oder Suchtgiftmissbrauch“Gibt es Deckungsbeschränkungen?, Seite 1
Ausschluss Kur, Sanatorium und Rehabilitationja„Physiotherapie, Rehabilitation und Palliativversorgung“Was ist nicht versichert?, Seite 1
Ausschluss bei Pflegebedürftigkeit oder Verwahrungja„Pflegebehandlungen und Langzeitpflege“Was ist nicht versichert?, Seite 1
Ausschluss vorsätzlich herbeigeführter Krankheiten und Unfälleja„vorsätzliche Herbeiführung der Krankheit oder Verletzung, Suizidversuch und Suizid“Gibt es Deckungsbeschränkungen?, Seite 1

Selbstbehalt und Leistungsregeln

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Selbstbeteiligung je Versicherungsfall oder Reisenicht geregelt
Nachrang gegenüber gesetzlicher Krankenversicherung oder anderen Verträgennicht geregelt
Wartezeit oder Karenz nach Abschlussnicht geregelt
Pflicht zur Meldung vor stationärer Aufnahme, sonst Kürzungja„Bei Eintritt des Versicherungsfalls ist unverzüglich mit der Assistance-Zentrale der Grazer Wechselseitigen Versicherung AG Kontakt aufzunehmen.“Welche Verpflichtungen habe ich?, Seite 2
Leistung nur über die Assistance (keine Erstattung selbst bezahlter Kosten)nicht geregelt
Frist zur Einreichung der Belegenicht geregelt
Belege in Fremdsprache ohne beglaubigte Übersetzung akzeptiertnicht geregelt
Nachhaftung bei Krankenhausaufenthalt über das Vertragsende hinausnicht geregelt

Vertrag und Laufzeit

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Stillschweigende Verlängerung des Jahresvertragsja„endet der Versicherungsschutz nach Vertragsablauf nur, wenn der Vertrag gekündigt wird“Wann beginnt und endet die Deckung?, Seite 2
Beitragsrückerstattung bei vorzeitiger Rückkehr (Langzeit)nicht geregelt
Verlängerung des Vertrags von unterwegs möglichnicht geregelt
Beitrag springt mit Altersgrenzen (Altersgruppen)nicht geregelt
Kündigungsrecht des Versicherers nach dem Versicherungsfallnicht geregelt
Erfüllt die Anforderungen für ein Schengen-Visum (mindestens 30.000 Euro, ohne Selbstbeteiligung)nicht geregelt

Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen.

Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein;

rechtlich gilt nur die Polizze mit den dort genannten Bedingungen.

Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

Bedingungswerke und Anbieter

Rechtlicher Träger
Grazer Wechselseitige Versicherung Aktiengesellschaft
Vertrieb
über Makler und direkt

Volltext der Bedingungen

Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern. Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original. Als Text (Markdown) GRAWE Auslandsreisekrankenversicherung

Volltext aufklappen: IPID GRAWE Auslandsreisekrankenversicherung
[Seite 1] Krankenversicherung Informationsblatt zu Versicherungsprodukten Grazer Wechselseitige Versicherung AG, Österreich Produkt: Auslandsreisekrankenversicherung HINWEIS: Hier sind nur die wichtigsten Informationen zur genannten Versicherung zu finden. Die vollständigen vorvertraglichen und vertraglichen Informationen werden in folgenden Dokumenten erteilt: • im Versicherungsantrag, • in der Versicherungspolizze und • in den Versicherungsbedingungen. Um welche Art von Versicherung handelt es sich: Auslandsreisekrankenversicherung Was ist versichert? Was ist nicht versichert? ✓ Kosten der medizinischen oder Die wichtigsten nicht enthaltenen Leistungen sind: zahnmedizinischen Notfallbehandlung x Notfallbehandlungen von Krankheiten, ✓ Kosten für Transport ins Krankenhaus Verletzungen oder sonstigen gesundheitlichen ✓ Kosten für medizinischen Rücktransport Störungen, die nicht im Ausland während der ✓ Kosten für Transport zum Krankenbett Auslandsreise eingetreten sind ✓ Kosten für Rückkehr von Reisebegleitern x Behandlungen, die nicht der Notfallversorgung ✓ Kosten für Überführung im Todesfall dienen ✓ Kosten für Suche und Bergung x kosmetische Behandlungen und Operationen ✓ Assistance-Leistungen (Finden eines Arztes oder x jährliche oder routinemäßige Untersuchungen; einer medizinischen Einrichtung und x Pflegebehandlungen und Langzeitpflege Überwachung der Versorgung) x Allergiebehandlungen (sofern nicht lebensbedrohlich) Der konkrete Leistungsumfang (Höchstbeträge etc.) wird x Kontrolle, Wartung, Reparatur und im Versicherungsvertrag festgelegt. Wiederbeschaffung von Hilfsmitteln x Physiotherapie, Rehabilitation und Palliativversorgung Gibt es Deckungsbeschränkungen? Die wichtigsten Deckungsbeschränkungen sind:  Notfallbehandlungen, die vor Vertragsbeginn begonnen haben oder vor Vertragsabschluss nicht angegeben wurden  Notfallbehandlungen wegen bestimmter Ursachen oder Ereignisse, z. B. Alkohol- oder Suchtgiftmissbrauch, Teilnahme an Sportwettbewerben etc.  vorbestehende Erkrankungen  vorsätzliche Herbeiführung der Krankheit oder Verletzung, Suizidversuch und Suizid  Auslandsreisen, die entgegen einer Reisewarnung angetreten oder nicht unverzüglich abgebrochen werden  Versicherungsschutz besteht jeweils maximal für die ersten 62 Tage einer Auslandsreise Grazer Wechselseitige Versicherung Aktiengesellschaft; Generaldirektion: A-8010 Graz, Herrengasse 18-20; IPID Krankenversicherung_ Auslandsreisekrankenversicherung 04/2024 FN 37748 m, HG Graz; Tel. 0316/8037-0, Fax -6490, service@grawe.at Seite 1 von 2 [Seite 2] Wo bin ich versichert? ✓ außerhalb Österreichs weltweit (ausgenommen im Iran, in Nordkorea, Venezuela, Syrien und auf der Krim) Welche Verpflichtungen habe ich? - Die Grazer Wechselseitige Versicherung AG ist bei Vertragsabschluss richtig und vollständig über das versicherte Risiko zu informieren. - Bis zum Erhalt der Polizze ist die Grazer Wechselseitige Versicherung AG über Änderungen zu informieren, z. B. über gesundheitliche Beeinträchtigungen, Erkrankungen, Behandlungen und Schwangerschaft. - Bei Eintritt des Versicherungsfalls ist unverzüglich mit der Assistance-Zentrale der Grazer Wechselseitigen Versicherung AG Kontakt aufzunehmen. - An der Feststellung des Versicherungsfalles und seiner Folgen ist mitzuwirken, z. B. sind Aufenthaltsbestätigungen und ärztliche Unterlagen an die Grazer Wechselseitige Versicherung AG zu übermitteln. - Wichtige Änderungen, z. B. eine Adressänderung (Wechsel des Wohnsitzes), eine Änderung oder der Wegfall der Sozialversicherung, der Abschluss einer weiteren Krankenversicherung und die Kostenerstattung von dritter Seite, etwa durch die Sozialversicherung, sind unverzüglich bekanntzugeben. Wann und wie zahle ich? Wann: fristgerecht im Voraus – wie vereinbart, z. B. monatlich Wie: wie vereinbart, z. B. mit Einzugsermächtigung (SEPA-Lastschriftmandat) Wann beginnt und endet die Deckung? Beginn: Wie im Versicherungsvertrag vereinbart – allerdings nur, wenn die erste Prämie rechtzeitig gezahlt wird. Ende: - Ist die Auslandsreisekrankenversicherung Bestandteil von MyMEDcomplete, gilt der Versicherungsschutz lebenslang. Er endet bei Kündigung durch den Versicherungsnehmer oder im Todesfall. - Wurde die Auslandsreisekrankenversicherung gesondert abgeschlossen, endet der Versicherungsschutz nach Vertragsablauf nur, wenn der Vertrag gekündigt wird. Wie kann ich den Vertrag kündigen? - Ist die Auslandsreisekrankenversicherung Bestandteil von MyMEDcomplete, kann der Vertrag jeweils zum Ende des Versicherungsjahres, erstmalig nach drei Jahren ab Versicherungsbeginn, mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. - Wurde die Auslandsreisekrankenversicherung gesondert abgeschlossen, kann der Vertrag jeweils zum Ende des Versicherungsjahres mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. - Daneben können vertragliche und gesetzliche Sonderkündigungsrechte bestehen. Grazer Wechselseitige Versicherung Aktiengesellschaft; Generaldirektion: A-8010 Graz, Herrengasse 18-20; IPID Krankenversicherung_Auslandsreisekrankenversicherung 04/2024 FN 37748 m, HG Graz; Tel. 0316/8037-0, Fax -6490, service@grawe.at Seite 2 von 2
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