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Europäische Jahres-KomplettSchutz: die Bedingungen im Volltext
Jahres-KomplettSchutz der Europäischen mit Reisestorno, Gepäck und medizinischen Leistungen im Ausland, stationäre Behandlung bis 1.000.000 Euro, Schutz für die ersten 42 Tage jeder Reise, Hauptwohnsitz in Österreich oder Südtirol.
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Alles zu diesem Tarif
Was der Tarif leistet: 66 Punkte, jeder mit Fundstelle
Grundlagen und Geltungsbereich
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Leistungsobergrenze je Versicherungsfall (unbegrenzt oder fester Höchstbetrag) | ja, bis 1 Mio. € | „Stationäre Behandlung bis € 1.000.000“ | Ziffer 14, Seite 1 |
| Weltweiter Geltungsbereich (ohne Wohnsitzland) | ja | „Der Versicherungsschutz gilt weltweit, mit Ausnahme von Belarus, Iran, Nordkorea, Russland, Syrien, der Krim“ | Wo besteht Versicherungsschutz?, Seite 2 |
| USA und Kanada ohne Zuschlag oder Sonderregel eingeschlossen | ja | „Der Versicherungsschutz gilt weltweit“ | Wo besteht Versicherungsschutz?, Seite 2 |
| Schutz auch im Inland außerhalb des Wohnorts (in Spanien üblich) | nein | „Medizinische Leistungen sowie Hilfe bei Haft oder Haftandrohung gelten nicht im Inland.“ | Wo besteht Versicherungsschutz?, Seite 2 |
| Höchstdauer je Reise (Tage oder Wochen) | ja | „Die Versicherung gilt jeweils maximal für die ersten 42 Tage jeder Reise.“ | Leistungsübersicht, Seite 1 |
| Jahresvertrag für beliebig viele Reisen im Versicherungsjahr | ja | „wird für ein Jahr abgeschlossen“ | Wie lange gilt der Versicherungsschutz?, Seite 2 |
| Langzeitaufenthalt über ein Jahr versicherbar (Work and Travel, Studium, Auswanderung) | nicht geregelt | ||
| Höchsteintrittsalter oder Altersgrenze für den Schutz | nicht geregelt | ||
| Wohnsitz im Inland als Voraussetzung (Deutschland, Österreich, Spanien) | ja | „Voraussetzung für den Versicherungs- … schutz ist ein Hauptwohnsitz der … Person in Österreich oder Südtirol.“ | Wer ist versichert?, Seite 1 |
| Abschluss auch nach Reiseantritt möglich | nicht geregelt | ||
| Fortdauer des Schutzes über die Höchstdauer hinaus bei Transportunfähigkeit | nicht geregelt | ||
| Familientarif (Partner und Kinder in einem Vertrag) | ja | „Familie: maximal zwei namentlich genannte Personen und deren Kinder“ | Wer ist versichert?, Seite 1 |
Ärztliche Behandlung und Krankenhaus
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Ambulante ärztliche Behandlung | ja, bis zur Versicherungssumme | „Ambulante Behandlung bis 100 %“ | Ziffer 13, Seite 1 |
| Stationäre Krankenhausbehandlung | ja, bis 1 Mio. € | „Stationäre Behandlung bis € 1.000.000“ | Ziffer 14, Seite 1 |
| Freie Wahl des Krankenhauses und des Arztes am Aufenthaltsort | nicht geregelt | ||
| Privatärztliche Behandlung oder Chefarzt, Einbettzimmer | nicht geregelt | ||
| Arznei- und Verbandmittel auf ärztliche Verordnung | nicht geregelt | ||
| Hilfsmittel nach Unfall oder Krankheit (Gehhilfen, Bandagen, Schienen) | nicht geregelt | ||
| Heilmittel wie Massagen, Krankengymnastik, Bestrahlungen | nicht geregelt | ||
| Schmerzstillende Zahnbehandlung | nicht geregelt | ||
| Einfache Zahnfüllungen | nicht geregelt | ||
| Reparatur von Zahnersatz und Provisorien | nicht geregelt | ||
| Behandlung bei Schwangerschaftskomplikationen und Frühgeburt | nicht geregelt | ||
| Akute, unerwartete Verschlechterung einer Vorerkrankung versichert | ja, bis 500.000 € | „Maximalleistung für 12. bis 22. bei unerwartetem Akutwerden einer bestehenden Erkrankung bis € 500.000“ | Leistungsübersicht, Seite 1 |
| Akute psychische Erkrankung (Erstversorgung, stationär) | nicht geregelt | ||
| Transport zum nächsten Arzt oder Krankenhaus | ja, bis zur Versicherungssumme | „Transport ins Krankenhaus/Verlegungstransport bis 100 %“ | Ziffer 12, Seite 1 |
| Unterbringung eines Elternteils bei stationärer Behandlung eines Kindes | nicht geregelt | ||
| Krankenhaustagegeld ersatzweise, wenn keine Kosten geltend gemacht werden | nicht geregelt |
Rücktransport und Hilfe
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Rücktransport bereits, wenn medizinisch sinnvoll und vertretbar | ja, bis zur Versicherungssumme | „Heimtransport nach 3 Tagen Krankenhausaufenthalt, auch ohne medizinische Notwendigkeit (exkl. Ambulanzjet) bis 100 %“ | Ziffer 16, Seite 1 |
| Rücktransport nur, wenn medizinisch notwendig | keine | „Heimtransport nach 3 Tagen Krankenhausaufenthalt, auch ohne medizinische Notwendigkeit“ | Ziffer 16, Seite 1 |
| Kostengrenze für den Rücktransport | keine | „Heimtransport bei medizinischer Notwendigkeit (inkl. Ambulanzjet) bis 100 %“ | Ziffer 15, Seite 1 |
| Such-, Rettungs- und Bergungskosten | ja, bis 80.000 € | „Such- und Bergungskosten bei Unfall, Berg- oder Seenot bis € 80.000“ | Ziffer 11, Seite 1 |
| Überführung der verstorbenen Person in die Heimat | ja, bis zur Versicherungssumme | „Überführung im Todesfall oder Begräbnis am Ereignisort bis 100 %“ | Ziffer 22, Seite 1 |
| Bestattung am Sterbeort im Ausland | ja, bis zur Versicherungssumme | „Überführung im Todesfall oder Begräbnis am Ereignisort bis 100 %“ | Ziffer 22, Seite 1 |
| Notrufzentrale rund um die Uhr | ja | „24-Stunden-Notruf und Soforthilfe weltweit“ | Assistance, Seite 1 |
| Kostenübernahmeerklärung gegenüber dem Krankenhaus (Direktabrechnung) | nicht geregelt | ||
| Besuchsreise einer nahestehenden Person bei längerem Krankenhausaufenthalt | ja, bis zur Versicherungssumme | „Krankenbesuch ab 5 Tagen Krankenhausaufenthalt“ | Ziffer 19, Seite 1 |
| Rückholung mitreisender minderjähriger Kinder | ja, bis 4.000 € | „Kinderrückholung durch eine Betreuungsperson bis € 4.000“ | Ziffer 21, Seite 1 |
| Mehrkosten der Rückreise nach Krankheit (Ersatzticket) | ja, bis zur Versicherungssumme | „Verspätete Rückreise inklusive Zusatznächtigungen“ | Ziffer 18, Seite 1 |
| Versand von Arzneimitteln an den Aufenthaltsort | ja, bis zur Versicherungssumme | „Medikamententransport“ | Ziffer 20, Seite 1 |
| Dolmetscher- und Übersetzungskosten | nicht geregelt |
Ausschlüsse und Einschränkungen
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Ausschluss: Behandlung als Zweck der Reise | nicht geregelt | ||
| Ausschluss: bei Reiseantritt feststehende oder absehbare Behandlung | nicht geregelt | ||
| Passives Kriegsrisiko und Terror versichert (überraschender Ausbruch) | nicht geregelt | ||
| Erkrankung bei Epidemie oder Pandemie versichert | nicht geregelt | ||
| Ausschluss oder Kürzung bei Reisewarnung des Auswärtigen Amts oder Außenministeriums | nicht geregelt | ||
| Ausschluss gefährlicher Sportarten oder Extremsport | nicht geregelt | ||
| Ausschluss Motorsport und Rennveranstaltungen | nicht geregelt | ||
| Ausschluss bei Alkohol- oder Drogeneinfluss | nicht geregelt | ||
| Ausschluss Kur, Sanatorium und Rehabilitation | nicht geregelt | ||
| Ausschluss bei Pflegebedürftigkeit oder Verwahrung | nicht geregelt | ||
| Ausschluss vorsätzlich herbeigeführter Krankheiten und Unfälle | nicht geregelt |
Selbstbehalt und Leistungsregeln
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Selbstbeteiligung je Versicherungsfall oder Reise | nicht geregelt | ||
| Nachrang gegenüber gesetzlicher Krankenversicherung oder anderen Verträgen | nicht geregelt | ||
| Wartezeit oder Karenz nach Abschluss | nicht geregelt | ||
| Pflicht zur Meldung vor stationärer Aufnahme, sonst Kürzung | nicht geregelt | ||
| Leistung nur über die Assistance (keine Erstattung selbst bezahlter Kosten) | nicht geregelt | ||
| Frist zur Einreichung der Belege | nicht geregelt | ||
| Belege in Fremdsprache ohne beglaubigte Übersetzung akzeptiert | nicht geregelt | ||
| Nachhaftung bei Krankenhausaufenthalt über das Vertragsende hinaus | nicht geregelt |
Vertrag und Laufzeit
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Stillschweigende Verlängerung des Jahresvertrags | ja | „Er verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn er nicht spätestens ein Monat vor dem Ende des Versicherungsjahres gekündigt wird.“ | Wie lange gilt der Versicherungsschutz?, Seite 2 |
| Beitragsrückerstattung bei vorzeitiger Rückkehr (Langzeit) | nicht geregelt | ||
| Verlängerung des Vertrags von unterwegs möglich | nicht geregelt | ||
| Beitrag springt mit Altersgrenzen (Altersgruppen) | nicht geregelt | ||
| Kündigungsrecht des Versicherers nach dem Versicherungsfall | nicht geregelt | ||
| Erfüllt die Anforderungen für ein Schengen-Visum (mindestens 30.000 Euro, ohne Selbstbeteiligung) | nicht geregelt |
Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen.
Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein;
rechtlich gilt nur die Polizze mit den dort genannten Bedingungen.
Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.
Bedingungswerke und Anbieter
- Rechtlicher Träger
- Europäische Reiseversicherung Aktiengesellschaft
- Vertrieb
- nicht bekannt
- Leistungsbeschreibung Jahres-KomplettSchutz (PIB-JKS 2024 DE 002) Fassung: Stand 06/2024, Leistungsbeschreibung Jahres-KomplettSchutz Original beim Versicherer (PDF)
Volltext der Bedingungen
Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern. Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original. Als Text (Markdown) Europäische Jahres-KomplettSchutz