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Was gilt, wenn ich das Boot anders nutze als gemeldet?
Kurze Antwort
Privat, gelegentlich vermietet oder gewerblich verchartert: Die Verwendungsart steht in der Polizze und ist die Geschäftsgrundlage. Wer sie ändert, ohne es zu melden, steht im Schadenfall oft ohne Deckung da.
Jede Bootspolizze geht von einer bestimmten Verwendung aus, und sie steht schwarz auf weiß im Vertrag: privat, gelegentliche Vermietung, gewerbliche Vercharterung, Schulbetrieb. Ändert sich die tatsächliche Nutzung, ohne dass der Versicherer davon weiß, greift in nahezu allen Bedingungswerken ein Ausschluss für Schäden, die während einer anderen als der vereinbarten Verwendung eintreten. Das österreichische Versicherungsvertragsgesetz behandelt eine solche Änderung zudem als Erhöhung der Gefahr, die anzuzeigen ist.
Praktisch wird das in beide Richtungen übersehen. Wer sein privat versichertes Boot ein paar Wochen im Sommer über eine Plattform vermietet, bewegt sich außerhalb der vereinbarten Nutzung, auch wenn er nur die Liegeplatzkosten hereinbringen will. Wer umgekehrt ein Charterboot am Attersee oder an der Donau nach dem Saisonende privat weiterfährt, tut dasselbe, und dieser Fall ist in kaum einem Werk ausdrücklich geregelt. Die Bedingungen stellen abstrakt auf Sport- und Vergnügungszwecke ab, ohne den Wechsel beim Namen zu nennen, und damit landet die Auslegung genau dann auf dem Tisch, wenn etwas passiert ist.
Der Ausweg ist unspektakulär und wirkt. Melden Sie jede geplante Änderung vorher in Textform und lassen Sie sich die Antwort schriftlich geben, auch wenn sie lautet, dass alles bleibt, wie es ist. Dasselbe gilt für andere Dinge, die das Risiko berühren: ein stärkerer Motor, ein anderes Fahrtgebiet, ein neuer Liegeplatz, ein Winter im Wasser statt an Land, eine Wohnnutzung an Bord. Solche Anzeigen kosten nichts, sie wirken sich allenfalls auf die Prämie aus, und im Streitfall sind sie der Unterschied zwischen einer geregelten Deckung und einer langen Diskussion.
Zum Merken
Die Verwendungsart
ist die Geschäftsgrundlage der Polizze
Jede Abweichung
gehört vorher in Textform gemeldet
Das Boot bleibt dasselbe, das Risiko nicht. Eine Zeile vorher ersetzt ein Gutachten nachher.
Fragen und Antworten
Häufige Fragen
Gilt das auch für eine einzelne Vermietung?
Ja. Auch die einmalige entgeltliche Überlassung ist eine andere Verwendungsart und gehört vorher gemeldet und dokumentiert, sonst greift im Schadenfall der Ausschluss.
Was ist mit einer Probefahrt beim Verkauf?
Solange Sie an Bord bleiben und das Schiff selbst führen, ist das unproblematisch. Übergeben Sie es dem Interessenten zur alleinigen Nutzung, klären Sie es vorher kurz mit dem Versicherer.
Muss ich melden, dass ich an Bord übernachte?
Gelegentliches Übernachten im Hafen ist etwas anderes als dauerhaftes Wohnen an Bord. Sobald das Boot zur Wohnung wird, ändert sich das Risiko spürbar, und das gehört in die Polizze.
NAMMERT Assekuradeur GmbH, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen, +49 3375 29 12 77
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