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Was passiert, wenn der Charterer das Boot nicht zurückbringt?
Kurze Antwort
Bringt der Mieter das Boot nach Vertragsende nicht zurück, ist das für den Vercharterer der Kernschaden. Versicherungsrechtlich ist es die Zueignung einer anvertrauten Sache, und die ist in fast allen durchgesehenen Bedingungswerken ausgeschlossen.
Ein Boot, das gestohlen wird, ist ein versicherter Schaden. Bringt der Mieter es nach Vertragsende einfach nicht zurück, ist es meistens keiner. Der Unterschied liegt allein darin, dass Sie die Schlüssel freiwillig übergeben haben: Bei der Wegnahme holt sich jemand das Boot gegen Ihren Willen, im anderen Fall behält jemand, dem Sie es anvertraut haben. Das österreichische Strafrecht kennt dafür einen eigenen Namen, die Veruntreuung. Für den privaten Eigner ist der Ausschluss richtig. Für den, der verchartert, trifft er genau den Fall, für den er die Polizze überhaupt abgeschlossen hat.
In den Bedingungswerken, die wir dazu durchgesehen haben, zeigt sich eine gemeinsame Linie: Wer Charter zeichnet, muss die Zueignung durch den Mieter mitzeichnen, weil sie das eigentliche Risiko dieses Geschäfts ist. Mehrere Werke nehmen den Ausschluss deshalb ausdrücklich zurück, sobald die Vermietung in der Polizze vereinbart ist. Andere schweigen dazu, und dann bleibt es beim Ausschluss. Es lohnt sich also, genau diesen Rückausnahmesatz zu suchen, bevor Sie eine Charterpolizze unterschreiben. Das gilt auch, wenn das Boot in einer Flotte an der Adria liegt und der Vertrag von Österreich aus läuft.
Unsere heutigen Bedingungen schließen Unterschlagung und Betrug aus, und zwar ohne Rückausnahme für den vereinbarten Vermietungsfall. Das ist ein Punkt, an dem wir schlechter stehen als ein Teil der durchgesehenen Werke, und wir sagen das lieber selbst, als dass Sie es im Schadenfall erfahren. Was Sie in der Zwischenzeit tun können: Vertrag in Schriftform, Übergabe- und Rücknahmeprotokoll mit Fotos, geprüfter Befähigungsausweis des Mieters und eine Kaution mindestens in Höhe des Selbstbehalts. Bleibt das Boot aus, verlangen Sie die Rückgabe schriftlich, setzen eine Frist und erstatten Anzeige bei der Polizei.
Zum Merken
Weggefahren
ist das Boot, nicht weggenommen
Genau daran
hängt, ob die Kasko greift
Für den Vercharterer ist es der Kernschaden. In der Polizze ist es zuerst eine Frage der Wortwahl.
Fragen und Antworten
Häufige Fragen
Ist das nicht einfach Diebstahl?
Rechtlich nicht. Diebstahl ist die Wegnahme gegen Ihren Willen. Behält jemand eine Sache, die Sie ihm selbst anvertraut haben, ist das etwas anderes, und für die Deckung macht dieser Unterschied alles aus.
Was sollte ich sofort tun?
Die Rückgabe schriftlich verlangen, eine Frist setzen, Anzeige bei der Polizei erstatten und den Vorgang bei uns melden. Damit ist der Streit um Geld vom Versicherungsfall getrennt.
Hilft eine Kaution?
Sie hilft, weil sie den Selbstbehalt abdeckt und den Mieter bindet. Den Wert des Bootes ersetzt sie nicht, und deshalb bleibt der Satz in den Bedingungen die wichtigere Frage.
NAMMERT Assekuradeur GmbH, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen, +49 3375 29 12 77
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