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Ersetzt die Versicherung ausgefallene Chartereinnahmen?
Kurze Antwort
Ein Kaskoschaden in der Hochsaison kostet zweimal, die Reparatur und die Buchungen. Bezahlt wird fast immer nur das Erste: Der eigene Charterausfall gilt als mittelbarer Schaden und steht in den Bedingungswerken ausdrücklich außerhalb der Deckung.
Dahinter steht eine alte Grundentscheidung des Sachversicherungsrechts: Ersetzt wird der Schaden an der Sache, nicht der entgangene Gebrauch. Für einen Vercharterer, der seine Yacht von Wien aus in der Adria liegen hat, ist das bitter, denn der Juli lässt sich nicht nachholen. Die Reparatur zahlt die Polizze, die entgangene Woche nicht, und Miet- und Charterausfall stehen deshalb bei uns wie fast überall unter den mittelbaren Schäden, die nicht ersetzt werden.
Es gibt eine Ausnahme, und sie wird regelmäßig verwechselt. Gedeckt sein kann nicht Ihr eigener Ausfall, sondern der eines Dritten: Sie chartern ein fremdes Boot, verursachen dort einen Schaden, und der Eigner muss seine nächsten Buchungen absagen. Dieser Verlust ist der Schaden eines Dritten, und Dritte sind der Gegenstand der Haftpflicht und nicht der Kasko. Wo eine solche Klausel überhaupt besteht, setzt sie bereits gebuchte und angezahlte Verträge voraus und eine Reparaturdauer, die über wenige Tage hinausgeht.
Für Sie als Vercharterer heißt das zweierlei. Erstens ist der Ausfall der eigenen Saison kein Fall für die Bootsversicherung, sondern eine Frage der Kalkulation. Wer davon lebt, sichert ihn über eine Betriebsunterbrechung außerhalb der Bootspolizze ab, und das ist ein eigener Vertrag mit eigenen Fristen. Zweitens kann die Versicherung sehr wohl etwas für Sie tun, nämlich Tempo. Je früher die Deckung steht und die Werft anfängt, desto kürzer ist die Zeit ohne Gäste. Fragen Sie deshalb nach der Bearbeitungsdauer und nicht nach einer Ausfallklausel, die es fast nirgends gibt.
Zum Merken
Der Schaden am Boot
ist gedeckt
Die entgangene Woche
ist es so gut wie nirgends
Ein mittelbarer Schaden bleibt in der Kasko ausgenommen. Wer vom Chartern lebt, braucht dafür einen eigenen Vertrag.
Fragen und Antworten
Häufige Fragen
Gibt es dafür eine Zusatzdeckung?
Im Wassersport praktisch nicht. Wer den Ausfall absichern will, landet bei einer Betriebsunterbrechungsdeckung außerhalb der Bootsversicherung, und die fragt nach Büchern und nicht nach dem Boot.
Ich habe ein fremdes Boot beschädigt, zahlt meine Haftpflicht den Ausfall des Eigners?
Das ist der Fall, in dem ein Charterausfall überhaupt gedeckt sein kann, und er gehört in die Haftpflicht. Sehen Sie dort nach der Klausel und nach ihren Voraussetzungen.
Warum zahlt die Kasko die ausgefallene Woche nicht?
Weil sie den Schaden an der Sache ersetzt und nicht den entgangenen Gebrauch. Dieser mittelbare Schaden ist in den Bedingungen ausdrücklich ausgenommen, und zwar nicht nur bei uns.
NAMMERT Assekuradeur GmbH, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen, +49 3375 29 12 77
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Im Bedingungswerk
Wo das bei uns geregelt ist
Oben unsere Antwort, hier die Ziffer im Wortlaut. Gehen beide auseinander, gilt das Bedingungswerk.
Kasko
Private Vermietung bis 30 Tage im Versicherungsjahr
Dieselbe Sache trägt je Tarif nicht immer dieselbe Ziffer.
Alle Werke im Wortlaut: Verzeichnis der Klauseln.
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