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Kaufcharter an der Adria: Wer versichert die Yacht?
Kurze Antwort
Fährt die Yacht in einer Charterflotte an der Adria, versichert sie in der Regel das Charterunternehmen. Als Eigner prüfen Sie trotzdem, auf wen die Polizze lautet, ob die Summe dem Kaufpreis entspricht, was in Ihren Eignerwochen gilt und wann Ihre eigene Polizze beginnen muss.
Viele Eigner aus Österreich kommen über die Kaufcharter zur eigenen Yacht: Sie kaufen ein neues Schiff, stellen es für einige Jahre in die Flotte eines Charterunternehmens in Kroatien oder Slowenien und lassen es dort vermieten. Das Unternehmen kümmert sich um Liegeplatz, Pflege und Übergaben, der Eigner bekommt einen Anteil am Erlös oder einen Fixbetrag und kann das Schiff in vereinbarten Wochen selbst segeln. Wie die Versicherung geregelt ist, steht im Managementvertrag. Meist versichert die Firma das Boot gemeinsam mit der übrigen Flotte und verrechnet die Prämie. Ist die Yacht über einen Kredit finanziert, will die Bank eine Vinkulierung zu ihren Gunsten sehen.
Verlangen Sie die Polizze oder zumindest den Auszug für Ihr Schiff, nicht nur eine Bestätigung. Achten Sie darauf, wer Versicherungsnehmer ist und ob Sie als Eigentümer aufscheinen, ob die Versicherungssumme oder Taxe den Kaufpreis samt Ausrüstung abdeckt und wer nach einem Schaden durch Chartergäste den Selbstbehalt zahlt. Fragen Sie nach, ob die Deckung auch in Ihren Eignerwochen gilt, mit eigener Crew oder außerhalb des Charterreviers. Entgangene Chartererlöse während einer Reparatur sind in einer Kasko üblicherweise nicht versichert. Und lassen Sie sich nennen, an welchem Tag die Flottenpolizze für Ihr Schiff endet.
Ab dem Tag der Rückgabe braucht die Yacht eine eigene Polizze, eine Lücke dazwischen ist das größte Risiko der ganzen Kaufcharter. Lassen Sie den Zustand bei der Übernahme festhalten, am besten durch einen Sachverständigen, damit spätere Schäden nicht mit Spuren aus den Charterjahren vermischt werden. Vermieten Sie das Schiff danach weiterhin gegen Entgelt, müssen Sie das melden: In den NAMMERT-Bedingungen gilt Vermietung oder Vercharterung gegen Entgelt als Gefahrerhöhung, solange sie nicht vereinbart ist. Gewerbliche Vermietung oder mehr als 30 Tage im Versicherungsjahr sind nur gedeckt, wenn sie beantragt und in der Polizze dokumentiert sind, und auch dann nur nachrangig.
Zum Merken
Flottenpolizze
gilt, solange die Yacht verchartert wird
Eigene Polizze
beginnt am Tag der Rückgabe
Kein einziger Tag darf ohne Deckung bleiben.
Fragen und Antworten
Häufige Fragen
Wer versichert eine Yacht in der Kaufcharter?
Üblicherweise das Charterunternehmen, oft gemeinsam mit der Flotte, und es verrechnet die Prämie mit dem Eigner. Die Einzelheiten stehen im Managementvertrag und in der Polizze.
Bin ich in meinen Eignerwochen versichert?
Das regelt jeder Vertrag anders. Fragen Sie ausdrücklich nach Fahrten mit eigener Crew und außerhalb des Charterreviers und lassen Sie sich die Antwort schriftlich geben.
Was ist zu tun, wenn die Yacht aus der Flotte zurückkommt?
Die eigene Polizze muss mit dem Rückgabetag beginnen. Lassen Sie den Zustand dokumentieren und melden Sie jede weitere entgeltliche Vermietung im Voraus.
NAMMERT Assekuradeur GmbH, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen, +49 3375 29 12 77
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