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Wie versichere ich mein Boot, wenn ich es vermiete?
Kurze Antwort
Gelegentliche private Vermietung lässt sich in der Polizze vereinbaren, die gewerbliche Vercharterung ebenso. Beides hängt an zwei Dingen: einem schriftlichen Mietvertrag und einer Kaution, die den Selbstbehalt abdeckt.
Wer in Österreich sein Boot vermieten oder verchartern will, stellt zuerst eine Frage, die mit der Polizze nichts zu tun hat: Was ist auf diesem Gewässer überhaupt erlaubt? Auf den Seen regeln die Schifffahrtsbehörden der Länder den Betrieb der Motorboote, am Attersee und am Wörthersee anders als am Neusiedler See, und auf der Donau gilt eigenes Recht. Erst danach kommt die Versicherung ins Spiel, und dort entscheidet eine einzige Angabe über alles Weitere: die Nutzungsart. Gelegentliche private Vermietung an Bekannte ist in begrenztem Umfang vereinbar, die gewerbliche Vercharterung ist eine eigene Nutzung mit einem eigenen Vertrag je Fahrzeug.
Zwei Dinge verlangt jeder Versicherer, sobald die Vermietung in der Polizze steht. Erstens einen Mietvertrag in Schriftform zwischen Ihnen und dem Mieter, denn ohne ihn ist im Schadenfall nicht feststellbar, wer das Boot mit welcher Berechtigung gefahren hat. Zweitens ein Übergabe- und Rücknahmeprotokoll mit Fotos, weil sonst jeder Kratzer zur Behauptung gegen Behauptung wird. Die Kaution im Chartervertrag hat dabei eine einzige Aufgabe: Sie deckt den Selbstbehalt aus der Polizze des Eigners. Hinterlegen Sie sie mindestens in dessen Höhe, sonst bleibt der Rest beim Eigner.
Umgekehrt gilt für Österreicher, die selbst eine Yacht an der Adria oder in Kroatien chartern: Die mitlaufende Skipperhaftpflicht deckt Schäden an Dritten, am Nachbarboot, am Steg, an Personen. Den Schaden an der gecharterten Yacht selbst deckt sie nicht. Dafür haftet der Charterer gegenüber der Basis, und genau dafür wird die Kaution einbehalten. Eine Kautionsversicherung ersetzt diesen Betrag. Nicht zu verwechseln ist beides mit einer Sicherheitsleistung, die eine Behörde im Ausland verlangt, bevor Boot oder Crew weiterfahren dürfen; dafür ist der Rechtsschutz zuständig. Welche Prämie Ihre Nutzungsart kostet, zeigt der Rechner mit Wohnsitz Österreich.
Zum Merken
Schriftlich
muss der Mietvertrag sein, sonst ist die Vermietung eine andere Nutzung
Die Kaution
deckt den Selbstbehalt, nicht den Schaden am Nachbarboot
Nutzungsart, Mietvertrag und Kaution entscheiden den Fall, lange bevor ein Schaden passiert.
Fragen und Antworten
Häufige Fragen
Darf ich mein Boot gelegentlich vermieten?
In begrenztem Umfang ja, wenn die Vermietung in der Polizze vereinbart ist und ein schriftlicher Mietvertrag zwischen Ihnen und dem Mieter besteht. Die Tage werden im Versicherungsjahr zusammengerechnet.
Was ändert sich bei gewerblicher Vercharterung?
Sie ist eine eigene Nutzungsart und wird ausdrücklich vereinbart. Für jedes gewerblich genutzte Fahrzeug braucht es einen eigenen Vertrag, eine Bündelpolizze über mehrere Boote gibt es nicht.
Deckt die Skipperhaftpflicht den Schaden an der Charteryacht?
Nein, sie deckt Schäden an Dritten. Für den Schaden an der gecharterten Yacht haftet der Charterer gegenüber der Charterbasis, dafür wird die Kaution einbehalten; eine Kautionsversicherung ersetzt diesen Betrag.
Wie hoch sollte die Kaution sein?
Mindestens so hoch wie der Selbstbehalt aus der Polizze des Eigners. Liegt sie darunter, trägt der Eigner die Differenz selbst, und zwar unabhängig davon, wie klein der Anteil des Mieters an der Ursache war.
NAMMERT Assekuradeur GmbH, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen, +49 3375 29 12 77
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Im Bedingungswerk
Wo das bei uns geregelt ist
Oben unsere Antwort, hier die Ziffer im Wortlaut. Gehen beide auseinander, gilt das Bedingungswerk.
Kasko
Private Vermietung bis 30 Tage im Versicherungsjahr
Dieselbe Sache trägt je Tarif nicht immer dieselbe Ziffer.
Alle Werke im Wortlaut: Verzeichnis der Klauseln.
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