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Hausboot mieten ohne Befähigungsausweis: Wer haftet bei einem Schaden?
Kurze Antwort
Ein Hausboot auf der Mecklenburgischen Seenplatte oder am Canal du Midi fahren Sie oft ohne Befähigungsausweis. Die Verantwortung für Schäden bleibt trotzdem bei Ihnen, und die Kaution ist in der Schleuse schnell weg.
Hausbooturlaub machen Österreicher meist im Ausland: auf der Mecklenburgischen Seenplatte, in Brandenburg, in Frankreich oder in den Niederlanden. Auf vielen dieser Wasserstraßen brauchen Sie für ein gemietetes Hausboot keinen Befähigungsausweis. In Deutschland stellt der Vermieter nach einer Einweisung eine Charterbescheinigung aus, die nur für dieses Boot, für die Mietdauer und für freigegebene Reviere gilt. In Frankreich und den Niederlanden genügt auf vielen Kanälen ebenfalls eine Einweisung.
Die fehlende Prüfung ändert nichts an der Verantwortung. Wer steuert, steht für Schäden am Hausboot und an Dritten ein. Das Boot ist über den Vermieter versichert, Ihr Selbstbehalt ist die Kaution. Typische Schäden sind unspektakulär: ein Anstoßen in der Schleuse, eine Berührung mit der Spundwand beim Anlegen, ein Propeller im seichten Uferbereich, eine abgerissene Scheuerleiste. Jeder davon kann die Kaution kosten.
Fragen Sie vor der Buchung, wie hoch Kaution und Selbstbehalt sind, ob der Vermieter gegen Aufpreis eine niedrigere Kaution anbietet und welche Schäden er ausdrücklich ausnimmt. Planen Sie die ersten Schleusen ohne Zeitdruck, legen Sie langsam an und lassen Sie die Übergabe mit Fotos protokollieren. Haben Sie ein eigenes Boot bei uns versichert, gilt die integrierte Skipperhaftpflicht ab Basis-Plus auch für gemietete Boote bis zur Größe des eigenen.
Zum Merken
Ohne
Befähigungsausweis fahren, nach einer Einweisung
Mit
voller Verantwortung für Boot und Schleuse
Die Einweisung ersetzt die Prüfung, aber nicht die Verantwortung.
Fragen und Antworten
Häufige Fragen
Brauche ich für ein Hausboot in Deutschland einen Befähigungsausweis?
Auf den freigegebenen Binnenrevieren nicht, dort reicht die Charterbescheinigung des Vermieters nach einer Einweisung. Auf anderen Gewässern gelten die üblichen Regeln für Führerscheine.
Bin ich auf dem Hausboot versichert?
Das Hausboot ist über den Vermieter versichert, Ihr Selbstbehalt ist die Kaution. Bei grob fahrlässig verursachten Schäden kann der Vermieter oder sein Versicherer darüber hinaus auf Sie zurückgreifen.
Beratung deutschlandweit: NAMMERT Assekuradeur GmbH, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen bei Berlin, telefonisch unter +49 3375 29 12 77, per E-Mail an info@nammert.com und über WhatsApp. Wir betreuen Bootseigner in Deutschland, Österreich und Spanien.
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