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Elektro- und Hybridboote in Österreich versichern
Kurze Antwort
Auf vielen österreichischen Seen fährt nur, wer elektrisch fährt. In die Polizze gehören dann Akku und Ladeeinrichtung, und vor allem die Entsorgung, wenn eine Batterie beschädigt wird.
Österreich ist das Land, in dem der Elektroantrieb am Wasser keine Überzeugungsfrage ist, sondern die Voraussetzung dafür, überhaupt fahren zu dürfen. Auf den meisten heimischen Seen ist der Verbrennungsmotor entweder gar nicht zugelassen oder auf eine feste Zahl von Bewilligungen beschränkt, die kaum je frei wird. Am Attersee, am Traunsee und am Wolfgangsee ist deshalb das leise Boot die Regel und nicht die Ausnahme, und wer auf der Donau zusätzlich unterwegs ist, fährt ohnehin zweigleisig. Ein Bestand aus Elektro- und Hybridbooten ist hier also kein Sonderfall, den ein Versicherer nebenbei mitnimmt, sondern der Normalfall.
In der Polizze zählt darum eine andere Liste als beim Verbrenner. Mitversichert gehören der Akku und die gesamte Ladeeinrichtung, vom Bordladegerät über das Landkabel bis zur Ladesäule am Steg, dazu Solarpaneele und Regler, wenn sie mit ihrem Wert im Vertrag stehen. Wichtiger als der Antrieb selbst sind die Folgeschäden: ein Kurzschluss, der die Bordelektronik mitnimmt, ein Tierbiss an der Verkabelung, ein Wassereintritt in die Ladetechnik. Und der Posten, den fast alle unterschätzen, sind die Aufräum- und Entsorgungskosten für einen beschädigten Akku, denn eine angeschlagene Lithiumbatterie ist Gefahrgut und wird nicht wie Altmetall behandelt. Was das für Ihre Prämie bedeutet, rechnet Ihnen der Rechner auf dieser Website aus, einschließlich Wohnsitz und Flagge.
Bleibt die Behördenseite, und die ist in Österreich Landessache. Zulassung und Kennzeichen laufen über die Schifffahrtsbehörde des jeweiligen Bundeslandes, und dort erfahren Sie auch, ob Ihr Boot auf dem gewünschten Gewässer überhaupt verkehren darf. Ob Sie einen Befähigungsausweis brauchen, hängt an der Antriebsleistung, und diese Grenze liegt niedriger als die deutsche, weshalb sie schon bei Motoren greift, die man für harmlos hält. Fragen Sie die Behörde vor dem Kauf und nicht danach. Praktisch dazu: Das Landkabel gehört an einen Anschluss mit Fehlerstromschutzschalter, und geladen wird nie in einem geschlossenen Raum ohne Lüftung, im Winterlager schon gar nicht.
Zum Merken
Auf vielen Seen
ist der Elektroantrieb der einzige erlaubte
In der Polizze
gehören Akku und Ladeeinrichtung dazu
Teuer wird selten der Antrieb, sondern die Entsorgung, wenn ein Akku beschädigt ist.
Fragen und Antworten
Häufige Fragen
Sind Akku und Ladestation mitversichert?
Ja, Akku, Bordladegerät, Landkabel und Ladesäule gehören dazu, ebenso Folgeschäden aus Kurzschluss und Tierbiss sowie die Aufräum- und Entsorgungskosten für einen beschädigten Akku.
Brauche ich für ein Elektroboot einen Befähigungsausweis?
Das hängt an der Antriebsleistung, und die Grenze liegt in Österreich niedriger als in Deutschland. Welches Patent auf Ihrem Gewässer verlangt wird, sagt Ihnen die Schifffahrtsbehörde des Bundeslandes verbindlich.
Warum sind die Entsorgungskosten ein eigener Punkt?
Weil ein beschädigter Lithiumakku als Gefahrgut behandelt wird. Bergung, Zwischenlagerung und Entsorgung laufen über Fachbetriebe und können den Sachschaden am Boot deutlich übersteigen.
Sind Solarpaneele und Windgenerator gedeckt?
Ja, als technische Ausrüstung. Voraussetzung ist, dass Sie den Wert bei der Beantragung angeben, sonst fehlt er später in der Rechnung.
Beratung deutschlandweit: NAMMERT Assekuradeur GmbH, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen bei Berlin, telefonisch unter +49 3375 29 12 77, per E-Mail an info@nammert.com und über WhatsApp. Wir betreuen Bootseigner in Deutschland, Österreich und Spanien.
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