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Lithium-Akku nachgerüstet: der Polizze melden?
Kurze Antwort
Ein nachgerüsteter Lithium-Akku gehört gemeldet, weil sein Brandverhalten von Blei abweicht, und er gehört mit seinem Wert in die Versicherungssumme. Akku und Ladetechnik laufen im Elektro- und Hybridtarif mit.
Ein Lithium-Ionen-Akku ist für den Versicherer kein Zubehör, sondern eine Angabe. Sein Brandverhalten unterscheidet sich von dem einer Bleibatterie, deshalb steht er im Antrag und nicht nur in der Rechnung der Werft. Wer erst im Lauf der Saison umrüstet, meldet die Änderung nach; ein Anruf genügt, und der Nachtrag schlägt sich in der Prämie nieder, sonst nirgends. Unangenehm wird es erst, wenn die Umrüstung überhaupt nie in der Polizze auftaucht und der Sachverständige sie nach einem Brand im Motorraum als Erster bemerkt.
Was die Deckung trägt, entscheidet der Einbau. Ein Akkupack aus der eigenen Werkstatt, ohne Batteriemanagement, ohne saubere Trennstelle und ohne Nachweis, ist im Schadenfall kein Argument für den Eigner, sondern eines gegen ihn: Die Ursache liegt dann sichtbar in der eigenen Arbeit. Rechnung, Datenblatt und Einbaubestätigung gehören deshalb in die Bordmappe, die auch am Liegeplatz an der Donau oder am Attersee griffbereit sein sollte. Im Elektro- und Hybridtarif laufen Akku und Ladetechnik mit, dazu Kurzschluss, Tierbiss und die Entsorgung beschädigter Zellen.
Zwei Punkte sind österreichisch zu lesen. Erstens die Versicherungssumme: Eine Umrüstung auf Lithium hebt den Wert des Bootes spürbar, und technische Einbauten sind nur dann mitversichert, wenn sie beantragt und in der Polizze mit Summe ausgewiesen sind. Was das für die Prämie ausmacht, zeigt der Online-Rechner. Zweitens die grobe Fahrlässigkeit: In Österreich ist der Versicherer bei grob fahrlässig herbeigeführtem Schaden grundsätzlich leistungsfrei, eine Kürzung nach Quote wie im deutschen Recht kennt das VersVG nicht. Beim Laden am Landstrom heißt das: ordentliche Leitung, wirksamer Fehlerstromschutz, Ladegerät nicht auf brennbarem Untergrund.
Zum Merken
Ein Anruf
trägt den neuen Akku in die Polizze nach
Der Einbaunachweis
entscheidet, wem die Ursache zugerechnet wird
Beides kostet an einem Nachmittag wenig und fehlt genau dann, wenn es gebraucht wird.
Fragen und Antworten
Häufige Fragen
Muss ich den neuen Akku melden?
Ja. Er gehört in den Antrag, weil sein Brandverhalten von Blei abweicht, und mit seinem Wert in die Versicherungssumme. Nachträglich genügt ein Anruf.
Was ist beim Laden am Landstrom zu beachten?
Eine ordentliche Leitung, ein wirksamer Fehlerstromschutz und ein Ladegerät, das nicht auf brennbarem Untergrund steht. Im Elektro- und Hybridtarif laufen Ladetechnik und Kurzschlussschäden mit.
Und ein selbst gebauter Akkupack?
Ohne Batteriemanagement und ohne Einbaunachweis wird das im Schadenfall zum Problem, weil die Ursache dann in der eigenen Arbeit liegt. Fachbetrieb beauftragen und die Unterlagen aufheben.
Was gilt in Österreich bei grober Fahrlässigkeit?
Der Versicherer ist bei grob fahrlässig herbeigeführtem Schaden grundsätzlich leistungsfrei. Eine Kürzung nach Quote, wie sie das deutsche Recht kennt, gibt es hier nicht.
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