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Batterie mit Ladegerät auf einer Werkbank in einer Lagerhalle, im Hintergrund eine aufgebockte Segelyacht

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Bootsbatterie über den Winter: im Boot lassen oder heimnehmen?

Kurze Antwort

Eine voll geladene Batterie kommt im Boot oder im Keller gut durch den Winter, eine leere friert schon bei mäßigem Frost. Den Ersatz für eine gefrorene oder ausgelaugte Batterie übernimmt die Kaskopolizze nicht, ein Brand im Winterlager ist dagegen versichert.

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Ob das Boot an der Donau in der Halle steht oder am Attersee auf dem Trailer unter der Plane: Die Batterie verliert über den Winter Ladung. Blei, AGM und Gel entladen sich von selbst, und Kleinverbraucher wie eine automatische Lenzpumpe, eine Alarmanlage oder ein Funkmodul ziehen zusätzlich. Je leerer eine Bleibatterie ist, desto mehr wird aus der Säure Wasser, und das gefriert schon bei Temperaturen, die im Salzkammergut oder im Waldviertel jeden Winter vorkommen. Dann reißt das Gehäuse. Lithiumakkus verlieren kaum Ladung, sollen nach Angabe der meisten Hersteller aber halb voll gelagert und bei Frost gar nicht geladen werden.

Ob die Batterie im Boot bleibt, entscheidet meist der Stromanschluss im Lager. Bleibt sie an Bord, wird sie vor dem Einwintern voll geladen, der Hauptschalter ausgeschaltet und der Minuspol abgehängt. Alle paar Wochen nachladen, oder, wenn der Lagerplatz Strom hat und der Betreiber es erlaubt, ein Erhaltungsladegerät mit der Kennlinie für den jeweiligen Batterietyp anstecken. Ohne Strom nehmen Sie die Batterie besser mit heim: Pole reinigen und einfetten, trocken und frostfrei abstellen, einmal im Monat die Spannung messen. Das Ladegerät steht dabei auf einer festen, nicht brennbaren Fläche und nie auf Persenning, Holz oder Polster.

In der Kaskopolizze von NAMMERT zählt Brand zu den versicherten Gefahren, auch während das Boot im Winterlager steht. Ausgeschlossen sind dagegen Schäden durch gewöhnliche Abnutzung, durch mangelhafte Wartung und durch Frost, wenn er nicht die Folge eines versicherten Ereignisses ist. Eine Batterie, die über den Winter eingefroren oder tiefentladen ist, wird deshalb nicht ersetzt. Für Elektro- und Hybridboote verlangen die Bedingungen ausdrücklich, den Akku regelmäßig sachgemäß nachzuladen, gerade im Winterlager. Tiefentladung, ein Brand infolge Tiefentladung und Verschleiß des Akkus sind dort nicht gedeckt. Mit einer Saisonpolizze besteht im Winterlager überhaupt kein Schutz.

Voll geladen und am Erhaltungsladegerät übersteht die Batterie den Frost, leer reißt sie und ist kein Kaskoschaden.

Zum Merken

Geladen

verträgt die Bleibatterie auch strengen Frost

Entladen

friert sie schon im ersten kalten Monat

Monatlich nachladen ist billiger als jede neue Batterie.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen

Soll ich die Bootsbatterie über den Winter mit heimnehmen?

Wenn das Winterlager keinen Strom hat, ja. Sonst kann sie voll geladen, mit abgehängtem Minuspol und regelmäßig nachgeladen im Boot bleiben.

Ersetzt die Kaskopolizze eine Batterie, die im Winter kaputt geworden ist?

In der Regel nicht, denn Frost, Abnutzung und fehlende Wartung sind ausgeschlossen. Ein Brand im Winterlager ist dagegen eine versicherte Gefahr.

Worauf muss ich beim Elektroboot im Winterlager achten?

Den Akku regelmäßig und sachgemäß nachladen, das verlangen die Bedingungen ausdrücklich. Schäden durch Tiefentladung und Verschleiß des Akkus sind nicht versichert.

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