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Kojencharter: Bin ich als Mitsegler versichert?
Kurze Antwort
Mit einer gebuchten Koje reisen Sie als Gast an Bord, das Schiff führt ein Skipper. Seine Haftpflicht deckt Fehler der Schiffsführung, für eigene Verletzungen, Schäden am Boot und Ihr Gepäck sorgen Sie selbst vor.
Viele Österreicher lernen das Segeln auf einem Kojencharter in Kroatien kennen: eine Woche Dalmatien, eine Koje auf einer Yacht mit Skipper, der Rest der Crew findet sich am Steg in Split oder Biograd. Man mietet dabei kein ganzes Schiff, sondern einen Platz. Anders als beim Bareboat-Charter sind Sie nicht Schiffsführer und stehen in aller Regel nicht für die Yacht als Ganzes ein. Das heißt aber nicht, dass alles, was an Bord passiert, für Sie versichert ist.
Was bei Ihnen bleibt: Verletzen Sie sich, zahlt die Haftpflicht des Skippers nur dann, wenn er eine Pflicht verletzt hat, etwa bei der Einweisung oder der Entscheidung, bei Bora auszulaufen. Ein Sturz im Seegang ohne fremdes Verschulden ist Ihr eigenes Risiko, im Ausland kommen Arztkosten und ein Rücktransport dazu, den die gesetzliche Krankenversicherung nicht übernimmt. Beschädigen Sie selbst etwas, kann der Veranstalter Sie in Anspruch nehmen. Die Privathaftpflicht steckt in Österreich meist in der Haushaltsversicherung, und dort sind Schäden an gemieteten Sachen und an fremden Wasserfahrzeugen häufig ausgenommen.
Fragen Sie deshalb vor der Buchung schriftlich nach: Welche Haftpflicht besteht für Schiff und Skipper, sind Ansprüche der Gäste darin eingeschlossen, werden Sie an der Kaution beteiligt, und was steht im Vertrag über Schäden durch Gäste. Für sich selbst prüfen Sie eine Reiseversicherung mit Rücktransport, eine Unfallversicherung, die ohne Schuldfrage leistet, und bei früher Buchung eine Stornoversicherung. Werfen Sie außerdem einen Blick in Ihre Haushaltspolizze, ob Sie als Gast auf einer Charteryacht geschützt sind.
Zum Merken
Skipper
steht für Fehler der Schiffsführung ein
Gast
sorgt für Unfall, Rücktransport und Gepäck selbst vor
Eine gebuchte Koje ist noch keine Versicherung.
Fragen und Antworten
Häufige Fragen
Haftet der Skipper, wenn ich mich beim Kojencharter verletze?
Nur bei einer Pflichtverletzung, etwa einer fehlenden Sicherheitseinweisung oder einem Auslaufen bei Starkwind. Ein Missgeschick ohne Verschulden tragen Sie selbst, dafür ist eine Unfallversicherung gedacht.
Hilft meine Haushaltsversicherung, wenn ich an Bord etwas beschädige?
Das hängt von der Polizze ab. Die Privathaftpflicht in der Haushaltsversicherung nimmt Schäden an gemieteten Sachen und fremden Booten häufig aus. Fragen Sie vor dem Törn bei Ihrem Versicherer nach.
Muss ich beim Kojencharter eine Kaution hinterlegen?
Das legt jeder Veranstalter selbst fest. Manche beteiligen die Gäste anteilig an der Kaution der Yacht, andere nicht. Lassen Sie sich das vor der Buchung schriftlich bestätigen.
Beratung deutschlandweit: NAMMERT Assekuradeur GmbH, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen bei Berlin, telefonisch unter +49 3375 29 12 77, per E-Mail an info@nammert.com und über WhatsApp. Wir betreuen Bootseigner in Deutschland, Österreich und Spanien.
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