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Rote Hundeschwimmweste, zusammengelegte Leine und Wassernapf aus Edelstahl auf dem Teakdeck im Cockpit einer Segelyacht

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Mit dem Hund auf Charter: Was verlangt die Basis?

Kurze Antwort

Ob der Hund an Bord darf, entscheidet die Basis, und das gehört in den Vertrag. Schäden am Boot trägt der Charterer, für einen Biss in der Marina haftet der Halter, und dafür braucht es eine Tierhalterhaftpflicht mit Auslandsgeltung.

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Wer am Attersee mit dem eigenen Boot unterwegs ist, hat den Hund oft selbstverständlich dabei. Beim Charter an der Adria ist das anders, denn die Yacht gehört einer Basis, die sie in der nächsten Woche an Allergiker oder Familien mit Kleinkindern vermietet. Viele Vercharterer schließen Haustiere deshalb aus, andere erlauben sie nur auf einzelnen Booten, gegen eine zusätzliche Reinigungsgebühr oder eine höhere Kaution. Klären Sie das vor der Buchung und lassen Sie die Zustimmung in den Vertrag schreiben, denn einen Hund, von dem die Basis nichts weiß, darf sie beim Check-in zurückweisen.

An Bord zählen andere Dinge als daheim. Polster, Teak und Festmacher sind empfindlich, Krallen- und Bissspuren gehen als Schaden auf den Charterer und werden in aller Regel von der Kaution abgezogen. Eine Hundeschwimmweste mit Griff gehört ins Gepäck, dazu Schatten, genug Trinkwasser und ein Plan, wie der Hund zweimal täglich an Land kommt, meist mit dem Dingi. Für die Einreise nach Kroatien, Slowenien oder Italien braucht der Hund den EU-Heimtierausweis mit gültiger Tollwutimpfung, außerhalb der EU können weitere Nachweise verlangt werden. Manche Marinas, Strände und Nationalparks lassen keine Hunde zu.

Denken Sie auch an die Haftung. Beißt der Hund in der Marina einen anderen Gast oder springt er auf ein fremdes Boot, haftet der Halter, und dafür ist nicht die Charteryacht versichert, sondern Ihre Tierhalterhaftpflicht. Prüfen Sie, ob sie im Ausland und an Bord eines gemieteten Bootes gilt. Nehmen Sie Heimtierausweis und die Adresse eines Tierarztes im Revier mit, fotografieren Sie Polster und Deck beim Check-in und geben Sie das Boot so sauber zurück, dass niemand Hundehaare in der Achterkabine findet.

Zum Merken

Basis

Entscheidet, ob der Hund mitdarf, und hält es im Vertrag fest

Halter

Haftet für Schäden an Boot, Menschen und fremden Yachten

Erst die schriftliche Zustimmung der Basis, dann die Tierhalterhaftpflicht prüfen, dann buchen.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen

Darf ich den Hund einfach mitnehmen?

Nein. Ob ein Hund an Bord darf, entscheidet die Basis, und das gehört in den Chartervertrag. Ohne Zustimmung kann sie die Übergabe verweigern oder zusätzliche Kosten verrechnen.

Wer zahlt, wenn der Hund die Polster ruiniert?

Der Charterer. Solche Schäden werden in aller Regel von der Kaution abgezogen. Fotografieren Sie Polster und Deck beim Check-in, damit alte Spuren nicht Ihnen angelastet werden.

Welche Papiere braucht der Hund in Kroatien?

Den EU-Heimtierausweis mit gültiger Tollwutimpfung. Für Länder außerhalb der EU gelten eigene Regeln, die Sie rechtzeitig beim Tierarzt oder der zuständigen Behörde erfragen sollten.

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