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Hund an Bord: Wer zahlt, wenn er Schaden anrichtet?
Kurze Antwort
Wenn der Hund an Bord Schaden anrichtet, kommt es darauf an, wen es trifft. Zerbissene Polster zahlt die Bootskasko meist nicht, Tierbiss ist oft ausgenommen. Wer zahlt, wenn er einen Gast verletzt? Für diese Haftung ist die Hundehaftpflicht da, nicht die Polizze fürs Boot.
Am Neusiedler See, auf dem Traunsee oder beim Törn in Istrien liegt bei vielen Eignern der Hund mit im Cockpit. Dass er an Bord auch Schaden anrichten kann, fällt meist erst auf, wenn es passiert ist: das Polster in der Plicht ist zerkaut, das Landstromkabel durchgebissen, die frisch polierte Bordwand zerkratzt. Oder der Hund springt beim Anlegen auf den Steg und reißt ein Kind um. Das sind zwei sehr verschiedene Fälle, für die zwei verschiedene Verträge zuständig sind, und die Bootsversicherung trägt höchstens einen davon.
Was der Hund am eigenen Boot zerstört, ist in vielen Kaskobedingungen ausdrücklich vom Schutz ausgenommen, meist unter dem Begriff Tierbiss. In unserer Kasko gilt das für die Tarife Basis und Basis PLUS, nachzulesen unter A-5.2 g und A-6.2 g, und auch im Premium ist nur versichert, was der Vertrag als Ereignis nennt; ein zerkautes Polster gehört nicht dazu. Verletzt der Hund einen Menschen oder beschädigt er ein fremdes Boot, geht es um die Haftung als Tierhalter. Dafür ist nicht unsere Wassersport-Haftpflicht gedacht, die den Gebrauch des Bootes abdeckt, sondern eine eigene Hundehaftpflicht.
In einigen österreichischen Bundesländern ist die Hundehaftpflicht ohnehin Pflicht. Prüfen Sie trotzdem, ob Ihr Vertrag, eigenständig oder als Teil einer anderen Polizze, auch auf dem Wasser und im Ausland gilt, etwa in Kroatien oder Italien. An Bord bewährt sich eine Hundeschwimmweste mit Griff am Rücken, eine rutschfeste Rampe zum Steg und ein Platz im Schatten, denn Deck und Cockpit werden im Sommer heiß. Vor dem Törn an der Adria gehören der EU-Heimtierausweis und eine gültige Tollwutimpfung ins Gepäck, und manche Marinas und Strände lassen Hunde gar nicht zu.
Zum Merken
Am eigenen Boot
Tierbiss meist nicht versichert
An fremden Menschen
Sache der Hundehaftpflicht
Der Hund fährt mit, die passende Haftpflicht muss auch mit.
Fragen und Antworten
Häufige Fragen
Zahlt die Kasko, wenn der Hund die Polster zerbeißt?
Meist nicht. Tierbiss ist in vielen Kaskobedingungen ausgenommen, bei uns in den Tarifen Basis und Basis PLUS ausdrücklich, und auch im Premium gehört ein zerkautes Polster nicht zu den versicherten Ereignissen.
Wer zahlt, wenn mein Hund am Steg jemanden verletzt?
Die Hundehaftpflicht, denn es geht um die Haftung als Tierhalter, nicht um den Gebrauch des Bootes. Klären Sie, ob Ihr Vertrag auch auf dem Wasser und im Ausland gilt.
Braucht der Hund an Bord eine Schwimmweste?
Sinnvoll ist sie fast immer. Der Griff am Rücken hilft, einen schweren Hund aus dem Wasser zu heben, über die Badeleiter schafft er es allein kaum.
NAMMERT Assekuradeur GmbH, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen, +49 3375 29 12 77
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