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Darf ein Freund mein Boot am Attersee fahren?
Kurze Antwort
Die Bootshaftpflicht hängt am Fahrzeug und nicht an einer Namensliste: mitversichert ist jeder, der mit Ihrem Willen fährt und den vorgeschriebenen Befähigungsausweis hat. Der Selbstbehalt bleibt beim Versicherungsnehmer, und sobald Geld fließt, ist es Vercharterung.
Die Bootshaftpflicht ist fahrzeugbezogen und nicht personenbezogen. Mitversichert ist damit nicht nur der Eigner, sondern jeder berechtigte Lenker, der mit Wissen und Willen des Eigners an Bord steht. Verursacht Ihr Freund auf dem Attersee einen Schaden am Nachbarboot, steht dafür Ihre Polizze ein, und eine namentliche Meldung vorab verlangt sie nicht. Unberechtigt fährt nur, wer ohne Ihr Einverständnis ablegt: der Nachbar, der sich die Schlüssel aus dem Bootshaus nimmt, ist kein berechtigter Lenker.
Zwei Fragen entscheiden nach einem Schaden, und beide sind schnell geklärt. Die erste ist der Befähigungsausweis. Auf österreichischen Binnengewässern setzt die Ausweispflicht bei einer deutlich geringeren Motorleistung ein als in Deutschland, und welcher Ausweis auf welchem Gewässer gilt, sagt die zuständige Schifffahrtsbehörde des Landes, an der Donau die Bundesverwaltung. Wer ohne den vorgeschriebenen Ausweis fährt, gefährdet die Leistung, und daran ändert Ihre Erlaubnis nichts. Die zweite Frage ist die Berechtigung selbst, also Ihr Einverständnis, und genau die lässt sich vorher klären.
Halten Sie die Erlaubnis schriftlich fest, ein Blatt mit Name, Zeitraum, Revier und Auflagen genügt. Im Kaskoschaden läuft die Abrechnung über Ihre Polizze und nicht über die Ihres Freundes, und den Selbstbehalt trägt der Versicherungsnehmer, also Sie. Ob Sie sich diesen Anteil privat wiederholen, ist eine Abrede zwischen Ihnen beiden und keine Frage des Versicherungsvertrags: sprechen Sie sie vor dem Ablegen an, nicht danach. Eine Grenze ist dabei hart. Sobald für die Überlassung Geld fließt, ist es keine Gefälligkeit mehr, sondern Vercharterung, und die muss in der Polizze stehen. Welche Selbstbehaltstufe zu Ihrem Boot passt, zeigt der Rechner mit der österreichischen Versicherungssteuer.
Zum Merken
Jeder Lenker
der mit Ihrem Willen fährt, ist mitversichert
Kein Name
muss vorab gemeldet werden
Nach einem Schaden zählt nicht, wer am Steuer stand, sondern ob er durfte und ob er den vorgeschriebenen Befähigungsausweis hatte.
Fragen und Antworten
Häufige Fragen
Muss ich melden, wer mein Boot fährt?
Nein. Mitversichert ist jeder berechtigte Lenker mit dem vorgeschriebenen Befähigungsausweis, eine Liste mit Namen verlangt die Polizze nicht.
Braucht mein Freund einen Befähigungsausweis?
Den, den das Gewässer verlangt. In Österreich beginnt die Ausweispflicht auf Binnengewässern bei geringer Motorleistung, und die zuständige Schifffahrtsbehörde sagt, welcher Ausweis für Ihr Revier gilt.
Mein Freund hat einen Schaden verursacht, wer trägt den Selbstbehalt?
Der Versicherungsnehmer, also Sie. Die Abrechnung läuft über Ihre Polizze, und eine Rückforderung beim Freund ist eine private Abrede und keine Frage des Vertrags.
Darf ich das Boot gegen Geld verleihen?
Dann ist es Vercharterung und gehört in die Polizze. Ohne diese Angabe fehlt der Schutz genau in dem Fall, für den er gedacht war.
Beratung deutschlandweit: NAMMERT Assekuradeur GmbH, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen bei Berlin, telefonisch unter +49 3375 29 12 77, per E-Mail an info@nammert.com und über WhatsApp. Wir betreuen Bootseigner in Deutschland, Österreich und Spanien.
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Im Bedingungswerk
Wo das bei uns geregelt ist
Oben steht unsere Antwort. Hier steht die Ziffer dazu, im Wortlaut und ohne Umweg über ein PDF. Wenn beides auseinandergeht, gilt das Bedingungswerk.
Dieselbe Sache trägt in den Tarifen nicht immer dieselbe Ziffer, deshalb steht sie hier je Tarif einzeln. Alle Werke im Wortlaut: Verzeichnis der Klauseln.
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