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Darf ich in Österreich dauerhaft an Bord wohnen?
Kurze Antwort
Wohnen an Bord ist keine sportliche Nutzung und kein Vergnügen im Sinn der Bedingungen. Daran hängt in Österreich mehr als in Deutschland, weil grobe Fahrlässigkeit hier nicht gekürzt, sondern grundsätzlich ganz abgelehnt wird.
Die Bedingungswerke des Wassersports setzen fast alle dieselbe Verwendung voraus: sportliche Zwecke und Vergnügungszwecke. Wer an Bord wohnt, tut etwas anderes, und das ist keine Wortklauberei, sondern ein anderes Risiko. Aus der Wohnnutzung folgen andere Gefahren: viel mehr Zeit am Liegeplatz, Heizung und Kochstelle im Dauerbetrieb, Landanschluss rund um die Uhr, erheblich mehr Hausrat an Bord und im Winter ein Boot, das nicht ins Lager kommt. In Österreich entscheidet darüber zuerst der Platz: Ob auf einem Boot gewohnt werden darf, steht in der Hafenordnung und im Liegeplatzvertrag, an der Donau wie an den Seen, und für Gemeinde und Land ist eine Wohnnutzung etwas anderes als ein Platz für ein Sportboot.
Drei Punkte gehören deshalb vor dem Einzug geklärt. Erstens die Nutzungsart: Steht die dauerhafte Bewohnung in der Polizze? Wenn nicht, gilt der Ausschluss für abweichende Verwendungsarten, und das österreichische Versicherungsvertragsrecht verlangt ohnehin, eine Erhöhung der Gefahr anzuzeigen. Zweitens der Hausrat: Persönliche Effekten sind in Bootspolizzen meist nur mit einem kleinen Anteil der Versicherungssumme gedeckt, was für Urlaubsgepäck reicht und für einen ganzen Haushalt nicht. Drittens die Überwinterung im Wasser, denn mehrere Werke knüpfen den Schutz gegen Frost an zusätzliche Voraussetzungen, und an der Donau und auf den Seen friert es zuverlässig.
Beim Hausboot ist das Wohnen der Normalfall und entsprechend geregelt. Bei einer Yacht, die zur Wohnung wird, ist es die Ausnahme und muss vereinbart werden. Warum das hier schwerer wiegt als in Deutschland: Bei grober Fahrlässigkeit kennt das österreichische Recht keine Quotenkürzung, der Versicherer ist grundsätzlich ganz leistungsfrei. Eine nicht angezeigte Nutzungsänderung wird damit nicht zum Streit über die Höhe, sondern zur Frage alles oder nichts. Der Rat ist deshalb derselbe wie bei jeder Änderung: vorher melden, schriftlich bestätigen lassen und die Bestätigung zu den Unterlagen an Bord legen. Ist die Polizze vinkuliert, gehört die Bank in dieselbe Meldung, denn sie hat ein Recht an der Entschädigung.
Zum Merken
Sport und Vergnügen
setzen die meisten Werke voraus
Wohnen
ist eine andere Verwendungsart
Wer an Bord lebt, nutzt das Boot nicht falsch, sondern anders. In Österreich entscheidet das über alles oder nichts, also gehört es vorher in die Polizze.
Fragen und Antworten
Häufige Fragen
Ist mein Hausrat an Bord versichert?
Nur in dem Rahmen, den Ihre Polizze für persönliche Effekten vorsieht, und der ist für einen ganzen Haushalt meist zu klein. Prüfen Sie, ob die Summe erhöht werden kann oder ob eine eigene Haushaltsversicherung nötig ist.
Muss ich das dem Versicherer melden?
Ja. Die Wohnnutzung ist eine andere Verwendungsart als die vereinbarte. Sie gehört in die Polizze und nicht in ein späteres Gespräch über einen Schaden.
Darf ich an der Donau oder an einem See dauerhaft an Bord wohnen?
Das entscheidet nicht der Versicherer, sondern der Platz: die Hafenordnung und Ihr Liegeplatzvertrag, dazu die Vorgaben von Gemeinde und Land. Klären Sie das zuerst, die Polizze folgt dieser Antwort.
Was kostet mich eine nicht gemeldete Wohnnutzung?
Im schlechtesten Fall den ganzen Schaden. Bei grober Fahrlässigkeit kennt das österreichische Recht keine Quotenkürzung, der Versicherer ist dann grundsätzlich ganz leistungsfrei.
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