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Stand-up-Paddle, Paddel, Taucherbrille, Schnorchel und Flossen auf der Badeplattform eines gepflegten Katamarans in einer klaren Bucht

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SUP, Kajak und Tauchen am Chartertörn: Was ist erlaubt?

Kurze Antwort

Ein mitgebrachtes Board oder die Schnorchelausrüstung ist meist kein Thema, Gerätetauchen und Schleppen hinter dem Dingi dagegen oft schon. Was erlaubt ist, regeln Chartervertrag und Landesrecht, und beides sollten Sie kennen, bevor Sie ablegen.

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Morgens mit dem Stand-up-Paddle durch eine stille Bucht, mittags schnorcheln über dem Seegras, abends eine Runde im Kajak: Für viele Crews gehört das zum Törn wie der Sundowner. Viele Basen vermieten solche Geräte als Extra, andere lassen eigene zu. Aufblasbare Boards und Schnorchelsachen sind in aller Regel kein Problem, solange sie gut verstaut sind und nicht am Deck scheuern. Wasserski, Tubes oder Wakeboards hinter dem Dingi schließen dagegen viele Charterverträge ausdrücklich aus, weil der Außenborder dafür nicht gebaut ist und Schwimmer in der Bucht schnell in Gefahr geraten.

Beim Tauchen mit Flasche kommt das Recht des Landes dazu. In manchen Revieren braucht Gerätetauchen eine Genehmigung oder ist nur über eine Tauchbasis erlaubt, in Nationalparks und an archäologischen Fundstellen kann es ganz verboten sein. Fragen Sie vor dem Törn bei der zuständigen Behörde oder einer Tauchbasis im Revier nach, statt sich auf Erzählungen am Steg zu verlassen. Wer vor Anker taucht, setzt die Flagge Alpha, bleibt in Bootsnähe und lässt immer jemanden an Bord, der das Dingi fahren kann. Druckflaschen gehören gesichert und im Schatten gelagert.

Klären Sie auch, wer bei Verlust oder Schaden aufkommt. Ein gemietetes Board, das nachts von der Badeplattform treibt, geht in aller Regel auf den Charterer und wird von der Kaution abgezogen. Eigene Ausrüstung ist über die Charteryacht nicht versichert; schauen Sie in Ihrer Haushalts- oder Reiseversicherung nach, ob sie am Wasser mitgedeckt ist. Verletzt jemand aus Ihrer Crew beim Paddeln einen Dritten, ist das eine Frage der Haftpflicht. Lassen Sie sich von der Basis schriftlich geben, welche Geräte erlaubt sind, und binden Sie über Nacht alles Lose fest.

Zum Merken

Meist erlaubt

SUP, Kajak und Schnorcheln, sicher verstaut

Oft geregelt

Gerätetauchen, Schleppen hinter dem Dingi, Nationalparks

Erlaubte Geräte schriftlich geben lassen und über Nacht alles Lose festbinden.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen

Darf ich mein eigenes SUP-Board mitbringen?

In aller Regel ja, fragen Sie aber vorher und verstauen Sie das Board so, dass es am Deck nicht scheuert. Schäden am Boot durch mitgebrachte Ausrüstung trägt der Charterer.

Darf ich mit dem Dingi eine Tube ziehen?

Viele Charterverträge verbieten das ausdrücklich. Dingi und Außenborder sind dafür meist nicht ausgelegt, und für Schwimmer in der Bucht ist es gefährlich. Lesen Sie die Klausel, bevor Sie die Leine auspacken.

Brauche ich zum Tauchen in Kroatien eine Genehmigung?

Das hängt vom Ort und von der Art des Tauchens ab, und die Regeln können sich ändern. Fragen Sie die zuständige Behörde oder eine örtliche Tauchbasis, bevor Sie mit Flasche ins Wasser gehen.

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