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Ein Eigner übergibt am Steg den Schlüssel seines Motorboots an einen gestellten Skipper

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Wer ist beim Skipper-Charter an der Adria versichert?

Kurze Antwort

Beim Skipper-Charter sitzen drei Rollen an Bord: Eigner, Skipper und Gast. Wer von ihnen versichert ist, sagt kaum eine Polizze ausdrücklich. Klären Sie die Zuordnung vor dem Törn, nicht nach dem Schaden.

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Beim Skipper-Charter stellt die Basis den Schiffsführer, und für die Crew ist das der bequeme Fall: Niemand muss einen Befähigungsausweis vorlegen, niemand trägt die Verantwortung für Kurs und Hafenmanöver. Versicherungsrechtlich ist es die unklarste Nutzungsart, denn es sind drei Rollen im Spiel, die sonst in einer Person zusammenfallen: der Eigner, der Mieter und die Person am Ruder. Für österreichische Crews, die in Istrien oder Dalmatien ablegen, ist genau das die Frage, die am Steg niemand stellt.

Wir haben dreizehn Bedingungswerke daraufhin durchgesehen, und das Ergebnis ist mager. Der Begriff Skipper-Charter taucht dort fast nur im Ausschlusskatalog auf, als Beispiel für eine Verwendung, die nicht gewollt ist. Kein Werk sagt, wem das Verhalten des mitgelieferten Skippers zugerechnet wird und ob er mitversicherte Person, Gehilfe des Eigners oder Dritter ist. Ein Werk nennt wenigstens den Zeitpunkt und nimmt den Gebrauch des mit oder ohne Besatzung vermieteten Fahrzeugs nach der Übergabe an den Mieter aus der Deckung.

Dazu kommt ein Unterschied, der in Österreich schwer wiegt: Bei grober Fahrlässigkeit ist der Versicherer hier grundsätzlich ganz leistungsfrei, eine Quotenkürzung wie in Deutschland kennt das österreichische Recht nicht. Praktisch heißt das dreierlei. Wer als Eigner mit Skipper verchartert, lässt sich schriftlich bestätigen, dass diese Nutzungsart in der Polizze dokumentiert ist. Wer als Gast mitfährt, verlässt sich nicht auf die eigene Deckung, sondern fragt die Basis nach Kasko, Haftpflicht und dem Selbstbehalt, der im Schadenfall auf die Crew zukommt. Und in beiden Fällen entscheidet, ob der Skipper Repräsentant des Eigners ist: Ist er es, wird sein Verhalten dem Eigner zugerechnet. Ein Anruf unter +49 3375 29 12 77 vor dem Törn ist einfacher als die Klärung danach.

Drei Rollen beim Skipper-Charter: Eigner, Gast und Skipper, die Zurechnung bleibt offen

Zum Merken

Kein Werk

sagt ausdrücklich, wer beim Skipper-Charter versichert ist

Drei Rollen

sind an Bord: Eigner, Skipper und Gast

Lassen Sie die Zuordnung in der Polizze dokumentieren, bevor Sie in Istrien oder Dalmatien ablegen.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen

Ist der gestellte Skipper in meiner Polizze mitversichert?

Das hängt an der Repräsentantenstellung. Ein angestellter oder von der Basis gestellter Skipper kann Repräsentant sein, dann wird sein Verhalten Ihnen als Eigner zugerechnet. Lassen Sie sich die Rolle vor der Reise schriftlich klären.

Ich chartere an der Adria mit Skipper. Brauche ich selbst etwas?

Fragen Sie den Vercharterer nach seiner Kasko und seiner Haftpflicht und danach, ob die Nutzung mit Skipper in seiner Polizze dokumentiert ist. Eine Skipperhaftpflicht greift nur, wenn Sie das Boot selbst führen, als Gast ohne Schiffsführung nicht.

Zählt der gestellte Skipper als Besatzung oder als Dritter?

Das lassen die geprüften Werke offen. Deshalb gehört die Antwort in den Vertrag und nicht in die Auslegung: Lassen Sie sich vor dem Ablegen bestätigen, in welcher Rolle der Skipper an Bord ist.

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