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Reicht die Witwenpension in Österreich, um die Familie abzusichern?

Kurz gesagt

Reicht die Witwenpension in Österreich, um die Familie abzusichern? Meist nicht ganz. Sie beträgt 0 bis 60 Prozent der Pension des Verstorbenen, je nachdem, wie viel Sie selbst verdienen; bei gleichem Einkommen sind es 40 Prozent. Halbwaisen bekommen 24 Prozent. Es bleibt oft eine Lücke von einigen Hundert Euro im Monat, über Jahre gerechnet ein sechsstelliger Betrag.

Reicht die Witwenpension in Österreich, um die Familie abzusichern?

Was es kostet

Monatsprämien einer Ablebensversicherung in Österreich aus veröffentlichten Modellrechnungen, Nichtraucher ohne besonderes Berufsrisiko, wenn nicht anders genannt.

BeispielRichtwert
30 Jahre, 200.000 Euro gleichbleibend, 20 Jahreetwa 9 bis 19 Euro im Monat
40 Jahre, 200.000 Euro gleichbleibend, 20 Jahreetwa 15 bis 30 Euro im Monat
35 Jahre, 300.000 Euro fallend, 25 Jahreetwa 10 bis 25 Euro im Monat
35 Jahre, Raucher, körperlicher Beruf, 200.000 Euro, 30 Jahreetwa 60 bis 100 Euro im Monat

Modellrechnungen Stand 2026, Pensionswerte Stand 2026.

Ihre Prämie hängt von Alter, Gesundheit, Beruf und Rauchen ab; das genaue Angebot holen wir ein.

Rechenbeispiel

Familie mit zwei Kindern, Tod des Hauptverdieners 2026

Er stirbt mit 40. In den zwei Jahren davor verdiente er 4.000 Euro brutto im Monat, sie 2.000 Euro. Seine Invaliditätspension hätte 1.800 Euro brutto betragen, sein Nettoeinkommen lag bei 2.700 Euro. Die Kinder sind 6 und 9 Jahre alt.

Verhältnis ihres Einkommens zu seinem0,5
Prozentsatz, 70 minus 30 × 0,555 Prozent
Witwenpension, 55 Prozent von 1.800 Euro990 Euro
Prüfung Grenzbetrag, 990 plus 2.000 Euroüber 2.616,70 Euro, keine Anhebung
Zwei Halbwaisenpensionen, je 24 Prozent von 1.800 Euro864 Euro
Lücke zum bisherigen Netto von 2.700 Eurorund 850 Euro im Monat, vor Abzug der Krankenversicherung

Bis das jüngere Kind 18 ist, sind das vereinfacht zwölf Jahre mit je 14 Zahlungen, also rund 143.000 Euro. Dazu kommt der offene Wohnkredit. Eine Ablebensversicherung über 150.000 Euro plus Restschuld schließt diese Lücke.

Wer die Witwenpension bekommt

Anspruch haben Ehepartner und eingetragene Partner. Der Verstorbene muss eine Mindestzahl an Versicherungsmonaten erworben haben, die Wartezeit, etwa 180 Beitragsmonate oder bei Tod vor dem 50. Geburtstag 60 Versicherungsmonate in den letzten zehn Jahren. Bei einem Arbeitsunfall entfällt die Wartezeit, und wer schon Pension bezog, erfüllt sie jedenfalls.

Lebensgefährten ohne Trauschein bekommen keine Witwenpension, ganz gleich, wie lange Sie zusammengelebt haben. Für sie ist private Vorsorge der einzige Weg.

LeistungHöheDauer
Witwenpension0 bis 60 Prozent der Pension des Verstorbenenunbefristet, bis zur Wiederverheiratung
Befristete Witwenpensionwie oben30 Monate, wenn die Voraussetzungen für die unbefristete fehlen
Halbwaisenpension24 Prozent der Pension des Verstorbenenbis 18, in Ausbildung bis höchstens 27
Vollwaisenpension36 Prozent der Pension des Verstorbenenbis 18, in Ausbildung bis höchstens 27
Abfertigung bei Wiederverheiratung35 Monatsbezüge der unbefristeten Witwenpensioneinmalig

Wie die Höhe berechnet wird

Verglichen wird das Einkommen beider Partner in den letzten zwei Kalenderjahren vor dem Tod, jeweils geteilt durch 24. Der Prozentsatz ergibt sich aus 70 minus 30 mal dem Verhältnis Ihres Einkommens zu dem des Verstorbenen. Verdienten beide gleich viel, sind es 40 Prozent. War sein Einkommen mindestens dreimal so hoch wie Ihres, sind es 60 Prozent. Verdienten Sie mehr als das 2⅓fache, sind es 0 Prozent.

Bezugsgröße ist die Pension, die der Verstorbene bekam oder bekommen hätte, bei einem Tod im Erwerbsleben also die Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension. Die Beträge sind brutto und werden 14 Mal im Jahr ausgezahlt.

Anhebung und Kürzung

Liegen Witwenpension und eigenes Einkommen zusammen unter 2.616,70 Euro im Monat (Wert 2026), wird der Prozentsatz bis höchstens 60 Prozent angehoben, bis dieser Betrag erreicht ist. Wer ohne eigenes Einkommen dasteht, kommt so oft auf die vollen 60 Prozent.

Umgekehrt wird gekürzt, wenn eigenes Einkommen und Witwenpension zusammen über 8.460 Euro im Monat liegen. Eine Änderung Ihres Einkommens führt zu einer neuen Berechnung.

Wo die Lücke entsteht und wie Sie sie schließen

Die Lücke ist der Unterschied zwischen dem bisherigen Nettoeinkommen des Verstorbenen und den Hinterbliebenenpensionen. Sie ist am größten, solange die Kinder klein sind und der Wohnkredit läuft, und gerade dann arbeitet der überlebende Partner oft weniger statt mehr.

Eine Ablebensversicherung, in Deutschland Risikolebensversicherung genannt, schließt die Lücke mit einer Einmalzahlung. Rechnen Sie die monatliche Lücke mal die Jahre, bis die Kinder selbst verdienen, legen Sie offene Kredite dazu und ziehen Sie Ersparnisse ab.

Schritt für Schritt

  1. Das Einkommen beider Partner der letzten zwei Jahre zusammensuchen.
  2. Den Prozentsatz mit 70 minus 30 mal Einkommensverhältnis ausrechnen.
  3. Die Pension ansetzen, die der Partner bei Invalidität bekommen hätte; Auskunft gibt die Pensionsversicherung.
  4. 24 Prozent davon je Kind als Halbwaisenpension dazuzählen.
  5. Die Pensionen vom bisherigen Nettoeinkommen abziehen und mit den Jahren bis zur Selbsterhaltung der Kinder malnehmen.
  6. Offene Kredite dazurechnen und für diese Summe eine Ablebensversicherung abschließen, am besten für beide Partner.

Checkliste

  • Einkommen beider Partner der letzten zwei Jahre bekannt
  • Wartezeit des Verstorbenen erfüllt
  • Verheiratet oder eingetragene Partnerschaft, sonst keine Witwenpension
  • Befristung auf 30 Monate ausgeschlossen oder eingeplant
  • Restschuld aller Kredite aufgeschrieben
  • Betriebliche Hinterbliebenenleistung geprüft

Häufige Fehler

  • Pauschal mit 60 Prozent rechnen, obwohl Sie selbst gut verdienen
  • Als Lebensgefährten auf eine Witwenpension bauen
  • Die befristete Witwenpension bei kurzer Ehe ohne Kinder übersehen
  • Die Waisenpension über das 18. Lebensjahr hinaus fest einplanen
  • Nur den Hauptverdiener versichern, obwohl auch der andere Partner verdient und Kinder betreut

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Wie hoch ist die Witwenpension bei gleichem Einkommen?

40 Prozent der Pension des Verstorbenen.

Je weniger Sie im Vergleich verdient haben, desto höher der Prozentsatz, höchstens 60 Prozent.

Bekommen Lebensgefährten eine Witwenpension?

Nein.

Anspruch haben nur Ehepartner und eingetragene Partner.

Paare ohne Trauschein brauchen private Vorsorge umso mehr.

Wann ist die Witwenpension befristet?

Etwa wenn Sie beim Tod jünger als 35 waren und die Ehe kürzer als zehn Jahre dauerte.

Ein gemeinsames Kind oder eine Schwangerschaft heben die Befristung auf.

Dann gibt es sie 30 Monate lang.

Was passiert bei Wiederverheiratung?

Die Witwenpension erlischt.

Bei einer unbefristeten Pension gibt es eine Abfertigung von 35 Monatsbezügen.

Wie lange gibt es die Waisenpension?

Bis 18, in einer Ausbildung, die die Arbeitskraft überwiegend beansprucht, bis höchstens 27.

Quellen

NAMMERT Versicherungsmakler

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