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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Eigenheim

Gibt es den gleitenden Neuwertfaktor auch in Österreich?

Kurz gesagt

Nein, den gleitenden Neuwertfaktor gibt es in Österreich nicht, auch keinen Wert 1914. Stattdessen passen Verträge mit Wertanpassung Versicherungssumme und Prämie jährlich an den Baukostenindex von Statistik Austria an; im März 2026 lag der Wohnhausbau 2,8 Prozent über dem Vorjahr. In veröffentlichten Bedingungen behält nur, wer jede Anpassung annimmt, den Unterversicherungsverzicht.

Gibt es den gleitenden Neuwertfaktor auch in Österreich?

Was es kostet

Veröffentlichte Indexwerte und gerechnete Beispiele für Österreich.

BeispielRichtwert
Baukostenindex Wohnhaus- und Siedlungsbau März 2026 (2025 = 100)102,3 Punkte
Veränderung zum März 2025plus 2,8 Prozent
Veränderung Februar zu März 2026plus 1,0 Prozent
Prämie 600 Euro, Anpassung um 2,8 Prozentetwa 616,80 Euro im Jahr

Indexwerte nach Statistik Austria, vorläufig.

Die Prämie von 600 Euro ist ein Richtwert aus der Angebotspraxis, die Anpassung ist gerechnet.

Ihr Index und Ihr Stichtag stehen in der Polizze; das genaue Angebot holen wir ein.

Rechenbeispiel

Einfamilienhaus, Versicherungssumme 450.000 Euro, Prämie 600 Euro

So wirkt eine Anpassung um 2,8 Prozent, wenn die letzte Anpassung ein Jahr zurückliegt und für die Hauptfälligkeit im Juni der März-Wert zählt.

Neue Versicherungssumme (450.000 × 1,028)462.600 Euro
Neue Prämie (600 × 1,028)616,80 Euro
Mehrprämie16,80 Euro im Jahr

Für 16,80 Euro mehr im Jahr wächst die Summe um 12.600 Euro, und der Unterversicherungsverzicht bleibt erhalten.

Warum es den Faktor in Österreich nicht gibt

Der gleitende Neuwertfaktor gehört zur deutschen Wohngebäudeversicherung. Dort steht das Haus mit seinem gedachten Baupreis von 1914 im Vertrag, und ein jährlicher Faktor rechnet die Prämie auf heutige Baukosten um.

In Österreich wird das Haus von Anfang an in Euro bewertet, meist über verbaute Fläche, Geschoße und Ausstattung. Damit diese Summe nicht veraltet, sehen veröffentlichte Bedingungen eine Wertanpassungsklausel vor.

MerkmalDeutschlandÖsterreich
BewertungWert 1914 in Mark oder WohnflächeNeubauwert in Euro, meist nach verbauter Fläche
Jährliche Anpassunggleitender Neuwertfaktor 27,8 oder Anpassungsfaktor 27,63 (2026)Baukostenindex von Statistik Austria
Schutz vor UnterversicherungVerzicht bei richtig ermitteltem Wert 1914Verzicht bei richtiger Fläche und angenommener Wertanpassung
Gesetz bei zu niedriger Summe§ 75 VVG§ 56 VersVG

So funktioniert die Wertanpassung

In veröffentlichten Bedingungen ist die Versicherungssumme an den in der Polizze genannten Baukostenindex gebunden. Summe und Prämie steigen oder sinken jedes Jahr zur Hauptfälligkeit im selben Verhältnis wie der Index, gemessen an der Indexzahl drei Monate vor diesem Monat.

Die Veränderung in Prozent ist 100 mal (neue Indexzahl geteilt durch Indexzahl der letzten Anpassung minus 1). Ändert sich der Index um weniger als 1 Prozent, bleibt alles gleich, bis die Schwelle überschritten ist.

Was der Index 2026 bedeutet

Statistik Austria veröffentlicht den Baukostenindex seit Jänner 2026 auf Basis 2025 = 100. Im März 2026 lag der Wohnhaus- und Siedlungsbau bei 102,3 Punkten, 2,8 Prozent über dem Vorjahresmonat und 1,0 Prozent über Februar.

Ist Ihre Hauptfälligkeit im Juni, zählt der März-Wert, und Summe und Prämie steigen um etwa diesen Prozentsatz. Der Baukostenindex misst die Kosten der Bauunternehmen; der Baupreisindex, der auch Gewinnspannen enthält, wird getrennt geführt.

Unterversicherungsverzicht nur mit Wertanpassung

Nach § 56 VersVG haftet der Versicherer bei zu niedriger Summe nur im Verhältnis der Summe zum Wert. Veröffentlichte Bedingungen verzichten auf diesen Einwand nur, wenn die Summe nach den Bewertungsrichtlinien des Versicherers ermittelt wurde, verbaute Fläche und Geschoßanzahl stimmen, alle Zu- und Umbauten gemeldet und sämtliche Wertanpassungen angenommen wurden. Eine Unterversicherung bis 10 Prozent wird dort ohnehin nicht geltend gemacht.

Die Wertanpassung dürfen Sie im Beispiel jährlich mit einem Monat Frist zur Hauptfälligkeit kündigen. Der Vertrag bleibt, aber der Unterversicherungsverzicht erlischt. Das spart wenige Prozent Prämie und kann im Schadenfall ein Vielfaches kosten.

Wann Sie selbst handeln müssen

Die Wertanpassung hält Schritt mit den Baukosten, nicht mit Ihrem Haus. Ein Zubau, ein ausgebautes Dachgeschoß oder eine größere Garage erhöhen den Neubauwert sofort.

Melden Sie solche Änderungen. Im Beispiel erlischt der Verzicht, wenn die tatsächliche Fläche um mehr als 5 Prozent größer ist als die angegebene.

Schritt für Schritt

  1. In der Polizze nachsehen, welcher Index und welche Ausgangsindexzahl vereinbart sind.
  2. Prüfen, ob ein Unterversicherungsverzicht besteht und woran er geknüpft ist.
  3. Die jährliche Anpassung nicht kündigen, wenn Sie den Verzicht behalten wollen.
  4. Zu- und Umbauten sofort melden.
  5. Alle paar Jahre die Summe mit aktuellen Baukosten vergleichen lassen.

Checkliste

  • Wertanpassung nach Baukostenindex vereinbart
  • Unterversicherungsverzicht in der Polizze
  • Verbaute Fläche und Geschoße stimmen
  • Alle Zu- und Umbauten gemeldet
  • Versicherungssumme nicht unter dem Vorschlag des Versicherers

Häufige Fehler

  • Die Wertanpassung kündigen, um ein paar Euro zu sparen
  • Die vorgeschlagene Summe herabsetzen und damit den Verzicht verlieren
  • Nach dem Dachgeschoßausbau die Fläche nicht melden
  • In österreichischen Unterlagen nach einem Neuwertfaktor suchen und die Indexklausel übersehen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Gibt es in Österreich einen Wert 1914?

Nein.

Österreichische Eigenheimversicherungen bewerten das Haus in Euro, meist nach Fläche,

Bauweise und Ausstattung.

Der Wert 1914 ist eine deutsche Besonderheit.

Welcher Index gilt für meine Eigenheimversicherung?

Der in der Polizze genannte, bei Gebäuden meist der Baukostenindex von Statistik Austria.

Für die Einrichtung verwenden manche Bedingungen den Verbraucherpreisindex.

Kann der Index auch sinken?

Ja.

Die Bedingungen sehen vor, dass sich Summe und Prämie auch vermindern, wenn der Index fällt.

Kann ich nur die Wertanpassung kündigen?

In veröffentlichten Bedingungen ja, jährlich mit einem Monat Frist zur Hauptfälligkeit.

Der übrige Vertrag bleibt, der Unterversicherungsverzicht erlischt.

Was passiert bei Unterversicherung ohne Verzicht?

Der Versicherer zahlt nach § 56 VersVG nur im Verhältnis von Summe zu Wert.

Ist das Haus zu 80 Prozent versichert, erhalten Sie von 20.000 Euro Schaden 16.000 Euro.

Quellen

NAMMERT Versicherungsmakler

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