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Kurz gesagt
Meist liegt es an der vereinbarten Wertanpassung: Ihre Polizze folgt dem Baukostenindex, bei der Haushaltsversicherung dem Verbraucherpreisindex. Die Baukosten im Wohnhaus- und Siedlungsbau lagen im März 2026 um 2,8 Prozent über dem Vorjahr. Weil die Versicherungssumme im selben Schritt mitwächst, gibt es dafür kein eigenes Kündigungsrecht.
Richtwerte aus öffentlich genannten Modellrechnungen für Österreich und amtlichen Indexwerten, Stand September 2026.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Eigenheimversicherung, fertiges Einfamilienhaus im Ortsgebiet, Grunddeckung | etwa 180 bis 240 Euro im Jahr |
| Eigenheimversicherung mit erweiterten Deckungen | bis etwa 600 Euro im Jahr |
| Übliche Bandbreite je nach Größe, Lage und Umfang | etwa 100 bis 400 Euro im Jahr |
| Wirkung eines Selbstbehalts | etwa 10 bis 20 Prozent weniger Prämie |
| Wertanpassung 2026 bei 300 Euro Prämie | rund 8 bis 9 Euro mehr im Jahr bei 2,8 Prozent |
Richtwerte, Stand September 2026, aus öffentlich genannten Modellrechnungen; die Indexwerte stammen von Statistik Austria. Der Aufschlag auf 300 Euro ist gerechnet, nicht abgefragt. Ihre Prämie hängt von Objekt, Postleitzahl und Umfang ab; als Assekuradeur holen wir das genaue Angebot ein.
Rechenbeispiel
So wirkt die Wertanpassung, und so viel bringt ein Selbstbehalt dagegen.
| Prämie im Vorjahr | 320,00 Euro |
| Wertanpassung nach Baukostenindex, plus 2,8 Prozent | plus 8,96 Euro |
| Neue Prämie ohne Änderung | 328,96 Euro |
| Versicherungssumme | steigt um dieselben 2,8 Prozent mit |
| Selbstbehalt 300 Euro neu vereinbart | minus etwa 33 bis 66 Euro (Richtwert aus der Angebotspraxis) |
Ohne Änderung zahlen Sie rund 329 Euro. Mit einem Selbstbehalt von 300 Euro liegen Sie bei etwa 263 bis 296 Euro und damit unter der alten Prämie, während die Versicherungssumme auf dem neuen Stand bleibt.
In fast jeder Eigenheim- und Haushaltsversicherung steht eine Wertanpassungsklausel. Sie sorgt dafür, dass Versicherungssumme und Prämie jedes Jahr mit einem vereinbarten Index mitwachsen. Für das Gebäude ist das üblicherweise der Baukostenindex, für den Haushalt der Verbraucherpreisindex.
Der Sinn dahinter ist nüchtern: Ein Haus, das vor zehn Jahren für 300.000 Euro zu errichten war, kostet heute deutlich mehr. Ohne Anpassung wären Sie unterversichert, und der Versicherer würde jeden Schaden anteilig kürzen, auch einen kleinen.
Wenn die Indexierung in den Bedingungen vereinbart ist, können Sie ihr nicht einfach widersprechen. Sie können aber den Vertrag selbst ändern, etwa über einen Selbstbehalt, oder ihn zum nächsten möglichen Termin kündigen.
| Kennzahl | Zeitraum | Veränderung |
|---|---|---|
| Baukosten Wohnhaus- und Siedlungsbau | März 2026 zum Vorjahr | plus 2,8 Prozent |
| Baukostenindex Wohnbau | Jahr 2025 | plus 2,3 Prozent |
| Baulöhne | Jahr 2025 | plus 4,2 Prozent |
| Baulöhne | Jahr 2024 | plus 8,1 Prozent |
| Baupreisindex gesamt | 2. Quartal 2026 zum Vorjahr | plus 4,9 Prozent |
Lesen Sie die Vorschreibung genau. Steht dort nur ein Indexsatz und steigt die Versicherungssumme im gleichen Ausmaß wie die Prämie, ist es die vereinbarte Wertanpassung. Sie bekommen mehr Deckung für mehr Geld.
Steigt die Prämie stärker als die Summe, hat der Versicherer am Tarif gedreht. Dann lohnt eine schriftliche Nachfrage: Welcher Teil ist Index, welcher Teil ist Tarif, und auf welche Vertragsstelle stützt sich die Änderung?
Ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht allein wegen der Indexanpassung kennt das österreichische Recht nicht. Verbraucherverträge, die für mehr als drei Jahre eingegangen wurden, können Sie nach Paragraf 8 Absatz 3 VersVG zum Ende des dritten Jahres oder jedes weiteren Jahres kündigen, mit einer Frist von einem Monat.
| Fall | Was passiert | Ihr Hebel |
|---|---|---|
| Index steigt | Summe und Prämie steigen gleich stark | Selbstbehalt oder Deckungsumfang ändern |
| Tarif wird angehoben | Prämie steigt stärker als die Summe | schriftlich nachfragen, Angebot vergleichen |
| Gefahrenzuschlag entfällt | Prämie kann sinken | Herabsetzung nach Paragraf 41a VersVG verlangen |
| Vertrag läuft über drei Jahre | Bindung endet | Kündigung nach Paragraf 8 Absatz 3 VersVG |
| Zubau gemeldet | Summe und Prämie steigen | kein Kündigungsrecht, aber richtige Deckung |
Unwetter sind in Österreich der große Kostenblock. Sturm, Hagel und Starkregen treffen ganze Regionen auf einmal, und die Kosten für Dachdecker und Spengler sind zuletzt stärker gestiegen als die Materialpreise. Die Baulöhne legten 2024 um 8,1 Prozent und 2025 um 4,2 Prozent zu.
Dazu kommt das Alter Ihres Hauses. Leitungswasser ist der häufigste Schaden, und alte Rohre kosten Geld. Viele Tarife bauen den Nachlass für ein junges Baujahr über die Jahre ab.
Und schließlich Ihr eigener Schadenverlauf. Zwei gemeldete Schäden in kurzer Zeit führen oft zu einem Zuschlag oder zu einem höheren Selbstbehalt bei der nächsten Verlängerung.
Der stärkste Hebel ist der Selbstbehalt. Übliche Stufen liegen zwischen 100 und 500 Euro, und schon ein mittlerer Selbstbehalt senkt die Prämie spürbar. Rechnen Sie aber ehrlich: Wenn Sie jeden kleinen Schaden ohnehin selbst zahlen wollen, passt das, sonst nicht.
Melden Sie alles, was das Risiko senkt: neue Wasserleitungen, ein neues Dach, eine Alarmanlage, Sturmklammern. Ist ein Umstand weggefallen, für den eine höhere Prämie vereinbart war, können Sie nach Paragraf 41a VersVG eine angemessene Herabsetzung für die künftigen Versicherungsperioden verlangen.
Prüfen Sie außerdem die Grunddaten. Stimmen verbaute Fläche, Bauweise und Nebengebäude noch? Eine abgerissene Garage in der Polizze zahlen Sie sonst jedes Jahr mit.
Der Index gilt für alle Anbieter. Wer nur wegen der jährlichen Wertanpassung wechselt, nimmt sie in die neue Polizze mit.
Nach zwei gemeldeten Schäden, bei einem alten Haus oder in einer ausgewiesenen Gefahrenzone wird ein Neuabschluss oft teurer, und die Katastrophendeckung fällt kleiner aus. Kündigen Sie deshalb nie, bevor die neue Polizze schriftlich vorliegt.
Ehrlich gesagt: Bei 300 Euro Prämie und knapp 9 Euro Indexaufschlag lohnt der Aufwand selten. Sinnvoll ist ein Vergleich, wenn der Vertrag seit Jahren unverändert läuft, wenn die Katastrophendeckung nur wenige tausend Euro beträgt oder wenn der Tarif deutlich angehoben wurde.
Fragen und Antworten
Allein deswegen nicht. Ist die Wertanpassung in den Bedingungen vereinbart, wird sie durchgeführt. Verbraucherverträge über mehr als drei Jahre können Sie nach Paragraf 8 Absatz 3 VersVG zum Ende des dritten Jahres oder jedes weiteren Jahres mit einem Monat Frist kündigen.
Das hängt vom vereinbarten Index ab. Die Baukosten im Wohnhaus- und Siedlungsbau lagen im März 2026 rund 2,8 Prozent über dem Vorjahr. Bei 300 Euro Prämie sind das etwa 8 bis 9 Euro.
Weil sie an den Baukosten hängt, nicht an Ihrem Schadenverlauf. Dazu kommen die Kosten der ganzen Sparte, vor allem Sturm, Hagel und Leitungswasser.
Ja. Ein Selbstbehalt wirkt sofort. Ist ein Umstand weggefallen, für den eine höhere Prämie vereinbart war, können Sie nach Paragraf 41a VersVG für die künftigen Versicherungsperioden eine angemessene Herabsetzung verlangen.
Die Eigenheimversicherung deckt das Gebäude, die Haushaltsversicherung Ihre Einrichtung und meist die Haftpflicht für den Privatbereich. Beide werden indexiert, das Gebäude üblicherweise nach dem Baukostenindex, der Haushalt nach dem Verbraucherpreisindex.
Oft nicht, weil der Index überall gilt. Lohnend ist der Vergleich, wenn der Vertrag seit Jahren unverändert läuft, die Katastrophendeckung zu klein ist oder der Tarif spürbar angehoben wurde.
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NAMMERT Assekuradeur GmbH mit Sitz in Deutschland, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37, in Österreich tätig im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit. Bei Boots- und Yachtversicherungen sind wir Assekuradeur und nicht Makler. Erstinformation lesen · Stand
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