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Muss ich als Privatversicherter in Österreich Arztrechnungen vorstrecken?

Kurz gesagt

Muss ich als Privatversicherter in Österreich Arztrechnungen vorstrecken? Beim Wahlarzt ja: Sie zahlen die Rechnung, die Kasse ersetzt 80 Prozent ihres Tarifs, den Rest erstattet Ihre Zusatzversicherung nach dem Tarif. Bei einem Internisten mit 150 Euro Honorar strecken Sie den vollen Betrag vor. Im Spital rechnet die Sonderklasse meist direkt mit dem Versicherer ab.

Muss ich als Privatversicherter in Österreich Arztrechnungen vorstrecken?

Was es kostet

Wahlarzthonorare und Kassenrückersatz in Wien aus einem veröffentlichten Ratgeber, Stand 2026.

BeispielRichtwert
Allgemeinmedizin beim Wahlarztetwa 80 bis 120 Euro, Rückersatz etwa 30 bis 40 Euro
Internist beim Wahlarztetwa 120 bis 180 Euro, Rückersatz etwa 40 bis 50 Euro
MRT Knie oder Rückenetwa 300 bis 450 Euro, Rückersatz etwa 130 bis 160 Euro
Wahlarztversicherung Basis, 31 bis 40 Jahreetwa 45 bis 65 Euro im Monat
Gesetzliche Zinsen bei Zahlungsverzug4 Prozent im Jahr

Honorare und Prämien Stand Juli 2026, Richtwerte für Wien.

Wahlärzte legen ihr Honorar selbst fest.

Der Erstattungssatz von 80 Prozent im Rechenbeispiel ist eine Annahme, er steht in Ihrer Polizze.

Das genaue Angebot holen wir ein.

Rechenbeispiel

Besuch beim Internisten als Wahlarzt

So läuft es, wenn Sie das Honorar gleich in der Ordination zahlen und dann einreichen.

Honorar, sofort in der Ordination bezahlt150 Euro
Rückersatz der Kasseetwa 45 Euro
Rest nach dem Kassenersatz105 Euro
Zusatzversicherung, angenommen 80 Prozent des Rests84 Euro

Sie strecken 150 Euro vor und bekommen etwa 129 Euro zurück. Endgültig tragen Sie rund 21 Euro, mit Selbstbehalt mehr.

Warum Sie beim Wahlarzt vorstrecken

In Österreich bleiben Sie auch mit privater Krankenversicherung bei Ihrer Krankenkasse pflichtversichert. Die private Versicherung kommt dazu, meist als Sonderklasse für das Spital oder als Wahlarztversicherung für die Ordination.

Beim Wahlarzt schließen Sie den Behandlungsvertrag selbst und bekommen die Rechnung. Ist kein Zahlungsziel vereinbart, kann der Arzt das Honorar nach § 904 ABGB sofort verlangen. Fragen Sie deshalb vorher, ob Sie gleich in der Ordination zahlen oder eine Rechnung mit Zahlungsziel bekommen. Danach reichen Sie die Rechnung bei der Kasse ein, die 80 Prozent ihres eigenen Tarifs ersetzt, und mit dem Kassenbeleg bei der Zusatzversicherung.

WoWer zahlt zuerstWas Sie tun
Kassenarzt mit e-carddie Kasse direktnichts vorstrecken
Wahlarzt in der OrdinationSieRechnung bei Kasse, dann bei der Zusatzversicherung einreichen
Spital, Sonderklasse stationärmeist der Versicherer direktbei der Aufnahme die Direktverrechnung beauftragen
Spital ohne DirektverrechnungSie als Selbstzahlervorher Kostenübernahme klären
Ambulanz und Tagesklinik privatje nach Vereinbarungvorher beim Versicherer nachfragen

Im Spital: Direktverrechnung

Spitäler schließen mit dem Verband der Versicherungsunternehmen Österreichs Vereinbarungen zur Direktverrechnung. Haben Sie einen Auftrag zur Direktverrechnung erteilt, rechnen Spital und Ärzte die medizinisch notwendige stationäre Behandlung direkt mit Ihrem Versicherer ab.

Ambulante Behandlungen sind nach diesen Vereinbarungen nicht Teil der Direktverrechnung. Was verrechnet werden kann, hängt außerdem von Ihrem eigenen Vertrag ab. Ohne Vereinbarung oder ohne Deckung sind Sie Selbstzahler; klären Sie die Kosten dann vor der Aufnahme mit Spital und Versicherer.

So strecken Sie möglichst wenig vor

Reichen Sie jede Wahlarztrechnung sofort bei der Kasse ein, online oder per Post, und danach bei der Zusatzversicherung. Fragen Sie bei teuren Untersuchungen wie einem MRT vorher, was Kasse und Versicherer übernehmen.

Dauern die Erhebungen des Versicherers länger als einen Monat nach Ihrer Meldung, können Sie nach § 11 Abs. 2 VersVG eine Abschlagszahlung in Höhe des Betrags verlangen, den er mindestens zahlen muss. Nach zwei Monaten dürfen Sie eine Begründung für die Verzögerung verlangen (§ 11 Abs. 1 VersVG).

Wo Geld bei Ihnen bleibt

Die Wahlarztversicherung erstattet meist einen Prozentsatz und hat Höchstbeträge je Jahr und Leistungsart. Ein Selbstbehalt kommt dazu, wenn Sie ihn vereinbart haben. Diesen Teil tragen Sie endgültig selbst.

Zahlen Sie eine Rechnung zu spät, darf der Arzt ohne andere Vereinbarung gesetzliche Zinsen von 4 Prozent im Jahr verlangen. Bitten Sie lieber um ein Zahlungsziel, wenn die Erstattung länger dauert.

Schritt für Schritt

  1. Beim Wahlarzt fragen, ob sofort oder mit Zahlungsziel bezahlt wird.
  2. Die bezahlte Rechnung sofort bei der Krankenkasse einreichen.
  3. Mit dem Kassenbeleg den Rest bei der Zusatzversicherung einreichen.
  4. Dauert die Prüfung über einen Monat, eine Abschlagszahlung verlangen.
  5. Vor einem Spitalsaufenthalt die Direktverrechnung mit dem Versicherer klären.

Checkliste

  • Rechnung mit Diagnose und Leistungen
  • Zahlungsbeleg aufgehoben
  • Kassenbeleg über den Rückersatz
  • Einreichung bei der Zusatzversicherung erledigt
  • Direktverrechnung vor geplanter Aufnahme geklärt
  • Rücklage für Selbstbehalt und nicht erstattete Anteile

Häufige Fehler

  • Die Wahlarztrechnung zuerst bei der Zusatzversicherung einreichen
  • Annehmen, die Kasse ersetze 80 Prozent der Rechnung
  • Ohne geklärte Direktverrechnung ins Spital gehen
  • Glauben, ambulante Behandlungen im Spital laufen über die Sonderklasse

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Muss ich beim Kassenarzt etwas vorstrecken?

Nein.

Mit der e-card rechnet der Kassenarzt direkt mit der Kasse ab.

Vorstrecken müssen Sie beim Wahlarzt.

Kann der Wahlarzt direkt mit meiner Versicherung abrechnen?

In der Regel nicht, die Rechnung geht an Sie.

Für stationäre Behandlungen gibt es die Direktverrechnung zwischen Spital und Versicherer.

Wann muss ich die Wahlarztrechnung bezahlen?

Ist keine Frist vereinbart, sofort (§ 904 ABGB).

Wollen Sie erst nach der Erstattung zahlen, vereinbaren Sie vorher ein Zahlungsziel.

Was tun, wenn der Versicherer lange prüft?

Nach einem Monat seit Ihrer Meldung können Sie eine Abschlagszahlung verlangen,

nach zwei Monaten eine Begründung für die Verzögerung.

Zahlt die Sonderklasse auch ambulante Behandlungen im Spital?

Die Direktverrechnungsvereinbarungen umfassen nur stationäre Behandlungen.

Ob Ihr Vertrag ambulante Leistungen erstattet, steht in Ihrer Polizze.

Quellen

NAMMERT Versicherungsmakler

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