Alles zur Versicherung: Private Krankenversicherung
Brauche ich in Österreich eine private Krankenversicherung?
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Kurz gesagt
Muss ich als Privatversicherter in Österreich Arztrechnungen vorstrecken? Beim Wahlarzt ja: Sie zahlen die Rechnung, die Kasse ersetzt 80 Prozent ihres Tarifs, den Rest erstattet Ihre Zusatzversicherung nach dem Tarif. Bei einem Internisten mit 150 Euro Honorar strecken Sie den vollen Betrag vor. Im Spital rechnet die Sonderklasse meist direkt mit dem Versicherer ab.
Wahlarzthonorare und Kassenrückersatz in Wien aus einem veröffentlichten Ratgeber, Stand 2026.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Allgemeinmedizin beim Wahlarzt | etwa 80 bis 120 Euro, Rückersatz etwa 30 bis 40 Euro |
| Internist beim Wahlarzt | etwa 120 bis 180 Euro, Rückersatz etwa 40 bis 50 Euro |
| MRT Knie oder Rücken | etwa 300 bis 450 Euro, Rückersatz etwa 130 bis 160 Euro |
| Wahlarztversicherung Basis, 31 bis 40 Jahre | etwa 45 bis 65 Euro im Monat |
| Gesetzliche Zinsen bei Zahlungsverzug | 4 Prozent im Jahr |
Honorare und Prämien Stand Juli 2026, Richtwerte für Wien.
Wahlärzte legen ihr Honorar selbst fest.
Der Erstattungssatz von 80 Prozent im Rechenbeispiel ist eine Annahme, er steht in Ihrer Polizze.
Das genaue Angebot holen wir ein.
Rechenbeispiel
So läuft es, wenn Sie das Honorar gleich in der Ordination zahlen und dann einreichen.
| Honorar, sofort in der Ordination bezahlt | 150 Euro |
| Rückersatz der Kasse | etwa 45 Euro |
| Rest nach dem Kassenersatz | 105 Euro |
| Zusatzversicherung, angenommen 80 Prozent des Rests | 84 Euro |
Sie strecken 150 Euro vor und bekommen etwa 129 Euro zurück. Endgültig tragen Sie rund 21 Euro, mit Selbstbehalt mehr.
In Österreich bleiben Sie auch mit privater Krankenversicherung bei Ihrer Krankenkasse pflichtversichert. Die private Versicherung kommt dazu, meist als Sonderklasse für das Spital oder als Wahlarztversicherung für die Ordination.
Beim Wahlarzt schließen Sie den Behandlungsvertrag selbst und bekommen die Rechnung. Ist kein Zahlungsziel vereinbart, kann der Arzt das Honorar nach § 904 ABGB sofort verlangen. Fragen Sie deshalb vorher, ob Sie gleich in der Ordination zahlen oder eine Rechnung mit Zahlungsziel bekommen. Danach reichen Sie die Rechnung bei der Kasse ein, die 80 Prozent ihres eigenen Tarifs ersetzt, und mit dem Kassenbeleg bei der Zusatzversicherung.
| Wo | Wer zahlt zuerst | Was Sie tun |
|---|---|---|
| Kassenarzt mit e-card | die Kasse direkt | nichts vorstrecken |
| Wahlarzt in der Ordination | Sie | Rechnung bei Kasse, dann bei der Zusatzversicherung einreichen |
| Spital, Sonderklasse stationär | meist der Versicherer direkt | bei der Aufnahme die Direktverrechnung beauftragen |
| Spital ohne Direktverrechnung | Sie als Selbstzahler | vorher Kostenübernahme klären |
| Ambulanz und Tagesklinik privat | je nach Vereinbarung | vorher beim Versicherer nachfragen |
Spitäler schließen mit dem Verband der Versicherungsunternehmen Österreichs Vereinbarungen zur Direktverrechnung. Haben Sie einen Auftrag zur Direktverrechnung erteilt, rechnen Spital und Ärzte die medizinisch notwendige stationäre Behandlung direkt mit Ihrem Versicherer ab.
Ambulante Behandlungen sind nach diesen Vereinbarungen nicht Teil der Direktverrechnung. Was verrechnet werden kann, hängt außerdem von Ihrem eigenen Vertrag ab. Ohne Vereinbarung oder ohne Deckung sind Sie Selbstzahler; klären Sie die Kosten dann vor der Aufnahme mit Spital und Versicherer.
Reichen Sie jede Wahlarztrechnung sofort bei der Kasse ein, online oder per Post, und danach bei der Zusatzversicherung. Fragen Sie bei teuren Untersuchungen wie einem MRT vorher, was Kasse und Versicherer übernehmen.
Dauern die Erhebungen des Versicherers länger als einen Monat nach Ihrer Meldung, können Sie nach § 11 Abs. 2 VersVG eine Abschlagszahlung in Höhe des Betrags verlangen, den er mindestens zahlen muss. Nach zwei Monaten dürfen Sie eine Begründung für die Verzögerung verlangen (§ 11 Abs. 1 VersVG).
Die Wahlarztversicherung erstattet meist einen Prozentsatz und hat Höchstbeträge je Jahr und Leistungsart. Ein Selbstbehalt kommt dazu, wenn Sie ihn vereinbart haben. Diesen Teil tragen Sie endgültig selbst.
Zahlen Sie eine Rechnung zu spät, darf der Arzt ohne andere Vereinbarung gesetzliche Zinsen von 4 Prozent im Jahr verlangen. Bitten Sie lieber um ein Zahlungsziel, wenn die Erstattung länger dauert.
Fragen und Antworten
Nein.
Mit der e-card rechnet der Kassenarzt direkt mit der Kasse ab.
Vorstrecken müssen Sie beim Wahlarzt.
In der Regel nicht, die Rechnung geht an Sie.
Für stationäre Behandlungen gibt es die Direktverrechnung zwischen Spital und Versicherer.
Ist keine Frist vereinbart, sofort (§ 904 ABGB).
Wollen Sie erst nach der Erstattung zahlen, vereinbaren Sie vorher ein Zahlungsziel.
Nach einem Monat seit Ihrer Meldung können Sie eine Abschlagszahlung verlangen,
nach zwei Monaten eine Begründung für die Verzögerung.
Die Direktverrechnungsvereinbarungen umfassen nur stationäre Behandlungen.
Ob Ihr Vertrag ambulante Leistungen erstattet, steht in Ihrer Polizze.
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