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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Private Krankenversicherung

Wie lange kann ich Rechnungen bei der privaten Krankenversicherung in Österreich einreichen?

Kurz gesagt

Wie lange kann ich Rechnungen bei der privaten Krankenversicherung in Österreich einreichen? Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in drei Jahren. Wahlarztrechnungen reichen Sie meist zuerst bei der Kasse ein, dort gilt eine Frist von 42 Monaten nach der Behandlung. Lehnt der Versicherer schriftlich ab, müssen Sie binnen eines Jahres klagen, wenn er Sie auf diese Frist hinweist.

Wie lange kann ich Rechnungen bei der privaten Krankenversicherung in Österreich einreichen?

Was es kostet

Fristen und Erstattungen bei Rechnungen in Österreich.

BeispielRichtwert
Frist bei der Kasse42 Monate nach der Behandlung
Verjährung bei der privaten Krankenversicherung3 Jahre
Kassenersatz beim Wahlarzt80 Prozent des Kassentarifs
Ambulanter Zusatztarifmeist 70 bis 100 Prozent des Eigenanteils

Stand Oktober 2026.

Fristen laut VersVG und ASVG, Erstattungsanteile laut ÖGK und veröffentlichten Tarifübersichten.

Ihre Bedingungen können eine eigene Einreichfrist nennen.

Rechenbeispiel

Wahlarztbesuch für 150 Euro

Die Kasse ersetzt in diesem angenommenen Fall 40 Euro. Der Zusatztarif zahlt 80 Prozent des Eigenanteils.

Rechnung150 Euro
Kassenersatz40 Euro
Eigenanteil nach der Kasse110 Euro
Zusatztarif, 80 Prozent88 Euro

Sie zahlen 22 Euro selbst, wenn Sie beide Fristen einhalten.

Drei Jahre Zeit für Rechnungen bei der privaten Versicherung

Ansprüche aus einem Versicherungsvertrag verjähren in Österreich in drei Jahren. Eine kürzere Einreichfrist kann im Bedingungswerk stehen, lesen Sie dort nach.

Haben Sie die Rechnung eingereicht, ist die Verjährung gehemmt, bis der Versicherer schriftlich und mit Begründung entscheidet. Nach zehn Jahren tritt sie in jedem Fall ein.

Zuerst die Kasse, dann die Zusatzversicherung

Wahlarztrechnungen laufen in zwei Schritten. Die Kasse erstattet 80 Prozent ihres eigenen Tarifs, oft nur ein kleiner Teil der Rechnung. Den Rest zahlt ein ambulanter Zusatztarif nach seinen Bedingungen, meist 70 bis 100 Prozent des Eigenanteils.

Für die Kasse haben Sie 42 Monate nach der Behandlung Zeit, danach verfällt der Anspruch. Reichen Sie trotzdem zeitnah ein, denn die private Versicherung braucht den Kassenbeleg.

StelleFristGrundlage
Kasse, Kostenerstattung oder Zuschuss42 Monate nach der Behandlung§ 102 Abs. 2 ASVG
Private KrankenversicherungVerjährung nach drei Jahren§ 12 Abs. 1 VersVG
Klage nach schriftlicher Ablehnung mit Hinweisein Jahr§ 12 Abs. 3 VersVG

Wenn der Versicherer die Rechnung ablehnt

Lehnt der Versicherer schriftlich ab und weist er auf die Folgen hin, haben Sie ein Jahr, um den Anspruch gerichtlich geltend zu machen. Danach ist er leistungsfrei. Vergleichsverhandlungen hemmen diese Frist.

Prüfen Sie eine Ablehnung deshalb sofort. Eine Beschwerde bei der Versicherung oder eine Schlichtung ersetzt die Klage nicht, wenn das Jahr abläuft.

Rechnungen sammeln: wann es sich lohnt

Manche Tarife haben einen Selbstbehalt im Jahr oder belohnen leistungsfreie Jahre. Dann kann es sinnvoll sein, kleine Rechnungen zu sammeln und am Jahresende zu entscheiden.

Warten Sie aber nicht über das Folgejahr hinaus. Die Frist der Kasse läuft je Behandlung, und alte Belege gehen leicht verloren.

Schritt für Schritt

  1. Rechnung bezahlen und Zahlungsnachweis aufheben.
  2. Bei der Kasse einreichen, spätestens binnen 42 Monaten.
  3. Kassenbeleg mit der Rechnung beim Zusatztarif einreichen.
  4. Schriftliche Entscheidung abwarten und prüfen.
  5. Bei Ablehnung die Jahresfrist für eine Klage notieren.

Checkliste

  • Rechnung mit Diagnose und Leistungen
  • Zahlungsnachweis vorhanden
  • Kassenbeleg für die Zusatzversicherung
  • Einreichfrist im Bedingungswerk geprüft
  • Ablehnungen sofort geprüft

Häufige Fehler

  • Rechnungen über Jahre sammeln
  • Die Kasse überspringen und den Kassenbeleg nicht haben
  • Nach einer Ablehnung die Jahresfrist verstreichen lassen
  • Annehmen, die Kasse zahle 80 Prozent der Rechnung

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Wie lange kann ich bei der ÖGK einreichen?

Kostenerstattung und Zuschüsse binnen 42 Monaten nach der Behandlung.

Verjähren private Ansprüche schneller?

Sie verjähren in drei Jahren.

Ihr Bedingungswerk kann eine Einreichfrist nennen.

Was bedeutet die Hemmung?

Solange der Versicherer nicht schriftlich entschieden hat, läuft die Verjährung nicht weiter.

Muss ich nach einer Ablehnung klagen?

Wenn Sie den Anspruch durchsetzen wollen, binnen eines Jahres,

sofern der Versicherer auf diese Frist hingewiesen hat.

Warum bekomme ich von der Kasse so wenig?

Die Kasse ersetzt 80 Prozent ihres eigenen Tarifs,

der meist deutlich unter dem Wahlarzthonorar liegt.

Quellen

NAMMERT Versicherungsmakler

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Ihr Makler: Norman Nammert, unter der Marke NAMMERT.

Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO mit Sitz in Deutschland.

Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37.

In Österreich tätig im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit.

Die NAMMERT Assekuradeur GmbH ist ein eigenes Unternehmen.

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