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Was ist ein Sachverständigenverfahren in der Eigenheimversicherung?

Kurz gesagt

Was ist ein Sachverständigenverfahren in der Eigenheimversicherung? Ein Weg, Streit über Ursache und Höhe eines Schadens ohne Gericht zu klären: Sie und der Versicherer ernennen je einen Sachverständigen, bei Abweichungen entscheidet ein Obmann. Ihren Sachverständigen zahlen Sie selbst, den Obmann je zur Hälfte. Ein Bausachverständiger verrechnet in Österreich etwa 70 bis 100 Euro je Stunde.

Was ist ein Sachverständigenverfahren in der Eigenheimversicherung?

Was es kostet

Veröffentlichte Honorare für Bausachverständige in Österreich, dazu die Kostenregel typischer Eigenheimbedingungen.

BeispielRichtwert
Stundensatz eines Bausachverständigen bei Bauschadenanalysenetwa 70 bis 100 Euro je Stunde, Anfahrt extra
Schriftliches Gutachtenrund 40 Euro je Seite
Einfacher Schimmelschaden, Begutachtung und schriftliches Gutachtenrund 350 Euro plus 250 Euro
Obmann nach ABE 2011, Artikel 1150 Prozent für Sie, 50 Prozent für den Versicherer

Honorarangaben aus einem österreichischen Ratgeber, Stand Juni 2022, seither eher gestiegen.

Die Beträge im Rechenbeispiel sind Richtwerte aus der Angebotspraxis.

Lassen Sie sich Stundensatz, Anfahrt und eine Obergrenze vorab schriftlich geben.

Rechenbeispiel

Sturmschaden am Dach in der Steiermark, Streit um 8.000 Euro

Der Versicherer bietet 22.000 Euro, der Kostenvoranschlag des Dachdeckers liegt bei 30.000 Euro. Die Eigentümerin verlangt das Sachverständigenverfahren. Die Gutachterkosten sind Richtwerte aus der Angebotspraxis.

Eigener Sachverständiger, 14 Stunden zu 100 Euro plus Gutachten1.600 Euro
Halber Anteil am Obmann (gesamt 2.000 Euro)1.000 Euro
Entscheidung des Obmanns27.000 Euro
Mehr als das erste Angebot5.000 Euro

Nach Abzug ihrer Kosten von 2.600 Euro bleiben rund 2.400 Euro mehr. Bei einer Differenz von 2.000 Euro hätte sich das Verfahren nicht gerechnet. Rechenbeispiel mit Richtwerten.

Wofür das Verfahren gedacht ist

Der Versicherer erkennt einen Sturm- oder Leitungswasserschaden an, bietet aber deutlich weniger, als Ihr Kostenvoranschlag ausweist. Oder er hält eine andere Ursache für wahrscheinlich als Sie. Für solche Fragen sehen viele österreichische Eigenheimpolizzen ein Sachverständigenverfahren vor: Fachleute stellen die Tatsachen fest, nicht ein Richter.

Nach den Bedingungen einer Eigenheimversicherung (ABE 2011, Artikel 11) kann jeder Vertragspartner die Feststellung von Ursache und Höhe des Schadens durch Sachverständige verlangen. Andere Bedingungen regeln das in einem anderen Artikel und teils abweichend, maßgeblich ist immer Ihr Polizzentext.

Was das Gesetz vorgibt

§ 64 VersVG setzt den Rahmen. Eine solche Vereinbarung ist nur wirksam, wenn die Sachverständigen von einem unbeteiligten Dritten oder von beiden Seiten in gleicher Anzahl benannt werden. Eine abweichende Vereinbarung ist nichtig.

Das Ergebnis ist nicht verbindlich, wenn es offenbar von der wirklichen Sachlage erheblich abweicht. Dann entscheidet ein Gericht, ebenso wenn die Sachverständigen nicht entscheiden können oder wollen oder die Feststellung verzögern. Sind Sachverständige gerichtlich zu bestellen, ist das Bezirksgericht zuständig, in dessen Sprengel der Schaden entstanden ist.

So läuft es nach typischen Bedingungen ab

Sie ernennen einen Sachverständigen und fordern den Versicherer schriftlich auf, seinen zu ernennen. Er hat dafür zwei Wochen ab Empfang. Geschieht das nicht, ernennt auf Ihren Antrag das Bezirksgericht am Schadenort den zweiten Sachverständigen. Auf diese Folge ist in der Aufforderung hinzuweisen.

Die beiden Sachverständigen wählen vor Beginn einen Obmann. Einigen sie sich nicht, ernennt ihn ebenfalls das Bezirksgericht. Weichen die Feststellungen ab, entscheidet der Obmann über die strittigen Punkte, aber nur innerhalb der Grenzen beider Feststellungen. Auf dieser Grundlage wird die Entschädigung berechnet.

SchrittWerRegel nach ABE 2011, Artikel 11
Verfahren verlangen und eigenen Sachverständigen nennenSie oder der Versichererschriftliche Aufforderung an die andere Seite
Zweiten Sachverständigen ernennendie andere Seitebinnen zwei Wochen, sonst Bezirksgericht auf Antrag
Obmann wählenbeide Sachverständigevor Beginn, sonst Bezirksgericht
Feststellungen übergebenjeder Sachverständigegleichzeitig an beide Seiten
Strittiges entscheidenObmannnur innerhalb beider Feststellungen

Was das Verfahren kostet

Nach diesen Bedingungen trägt jeder Vertragspartner die Kosten seines Sachverständigen, die Kosten des Obmanns tragen beide je zur Hälfte. Das gilt unabhängig davon, wer am Ende näher an der Entscheidung liegt.

Dass der Versicherer Ihren eigenen Sachverständigen ersetzt, ist die Ausnahme: Nach § 66 Absatz 2 VersVG muss er solche Kosten nur tragen, wenn Sie nach dem Vertrag zur Zuziehung verpflichtet waren. Ein Bausachverständiger verrechnet in Österreich meist nach Stunden, dazu kommen Anfahrt und das schriftliche Gutachten. Vereinbaren Sie vorab eine Obergrenze.

Grenzen und Ihre Pflichten

Bei kleinen Differenzen fressen die Gutachterkosten den Vorteil schnell auf. Liegen Sie nur ein paar hundert Euro auseinander, ist eine Einigung meist der bessere Weg. Lehnt der Versicherer die Deckung ganz ab, weil er den Schaden für nicht versichert hält, klärt das Verfahren diese Rechtsfrage nicht; dann bleibt das Gericht.

Ihre Pflichten im Schadenfall laufen weiter, auch während des Verfahrens. Unabhängig vom Streit können Sie nach diesen Bedingungen einen Monat nach der Schadenanzeige eine Teilzahlung für den Betrag verlangen, der nach Lage der Sache mindestens zu zahlen ist.

Schritt für Schritt

  1. Abrechnung prüfen: Geht es um Ursache und Höhe oder um die Deckung an sich?
  2. In der Polizze den Artikel zum Sachverständigenverfahren suchen.
  3. Unabhängigen Sachverständigen mit Stundensatz und Obergrenze beauftragen.
  4. Versicherer schriftlich auffordern, binnen zwei Wochen seinen Sachverständigen zu ernennen.
  5. Einen Monat nach der Schadenanzeige eine Teilzahlung für den unstrittigen Betrag verlangen.

Checkliste

  • Streit betrifft Ursache oder Höhe, nicht die Deckung
  • Differenz deutlich größer als die erwarteten Gutachterkosten
  • Sachverständiger ohne Verbindung zum Versicherer
  • Fotos, Rechnungen und Kostenvoranschläge vollständig
  • Pflichten im Schadenfall weiter erfüllt

Häufige Fehler

  • Das Verfahren bei einer völligen Ablehnung der Deckung erwarten
  • In der Aufforderung keine Frist setzen und auf die Folge nicht hinweisen
  • Einen Gutachter ohne Kostenobergrenze beauftragen
  • Den Schaden beseitigen, bevor er dokumentiert ist

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Kann auch der Versicherer das Sachverständigenverfahren verlangen?

Nach typischen österreichischen Eigenheimbedingungen ja, jeder Vertragspartner kann es verlangen.

Was in Ihrer Polizze steht, kann abweichen.

Ist das Ergebnis endgültig?

Grundsätzlich ja.

Weicht es offenbar erheblich von der wirklichen Sachlage ab,

ist es nach § 64 VersVG nicht verbindlich,

dann entscheidet ein Gericht.

Wer bezahlt den Obmann?

Nach typischen Bedingungen tragen Sie und der Versicherer die Kosten des Obmanns je zur Hälfte.

Was passiert, wenn der Versicherer keinen Sachverständigen ernennt?

Nach zwei Wochen ab Ihrer Aufforderung ernennt ihn auf Ihren Antrag das Bezirksgericht am

Schadenort.

Muss ich bis zum Ende des Verfahrens auf Geld warten?

Nein.

Einen Monat nach der Schadenanzeige können Sie eine Teilzahlung für den Betrag verlangen,

der mindestens zu zahlen ist.

Bekomme ich meinen Sachverständigen ersetzt?

In der Regel nicht.

Nach § 66 Absatz 2 VersVG nur, wenn Sie nach dem Vertrag zur Zuziehung verpflichtet waren.

Quellen

NAMMERT Versicherungsmakler

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