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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Eigenheim

Darf die Versicherung mir in Österreich nach einem Schaden kündigen?

Kurz gesagt

Ja. Nach einem Schaden darf die Versicherung in Österreich kündigen. Für die Feuerversicherung regelt das § 96 VersVG: Kündigung bis einen Monat nach Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung, mit einem Monat Frist. Für Sturm, Leitungswasser und andere Teile der Eigenheimversicherung steht das Kündigungsrecht in Ihren Bedingungen. Auch Sie selbst dürfen nach dem Schaden kündigen.

Darf die Versicherung mir in Österreich nach einem Schaden kündigen?

Was es kostet

Fristen aus dem VersVG und Prämien von Eigenheimversicherungen in Österreich als Orientierung.

BeispielRichtwert
Kündigung durch die Versicherung nach Feuerschaden1 Monat Frist, erklärbar bis 1 Monat nach Abschluss der Verhandlungen
Kündigung als Verbraucher bei langer Laufzeitzum Ende des 3. Jahres mit 1 Monat Frist
Eigenheimversicherung, Grunddeckungetwa 15 bis 20 Euro im Monat, rund 200 Euro im Jahr
Eigenheimversicherung mit erweiterten Deckungenetwa 600 Euro im Jahr

Fristen nach §§ 8 und 96 VersVG, Prämien aus öffentlich genannten Beispielen, Stand Oktober 2026.

Nach einem Schaden kann ein neuer Vertrag teurer sein.

Rechenbeispiel

Brand im Heizraum eines Einfamilienhauses

Die Versicherung zahlt am 12. April 15.000 Euro und schickt am 30. April die Kündigung.

Abschluss der Verhandlungen12. April, Zahlung
Kündigung zulässig bis12. Mai
Kündigung geht zu30. April
Schutz endet30. Mai

Sie haben einen Monat, um einen neuen Vertrag zu finden. Belege über die sanierte Heizung können helfen.

Was das Gesetz erlaubt

Nach § 96 VersVG ist nach einem Versicherungsfall in der Feuerversicherung jede Seite berechtigt, das Versicherungsverhältnis zu kündigen. Die Versicherung darf also nach einem Brandschaden kündigen, auch nach dem ersten.

Die Kündigung ist nur bis einen Monat nach Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung zulässig. Die Versicherung muss eine Frist von einem Monat einhalten. Sie selbst können nicht später kündigen als zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode.

Wer kündigtBis wannWirkung
Versicherung nach Feuerschadenein Monat nach Abschluss der Verhandlungeneinen Monat nach Zugang
Sie nach Feuerschadenein Monat nach Abschluss der Verhandlungenspätestens zum Ende der Versicherungsperiode
Nach Sturm- oder Wasserschadenlaut Bedingungenlaut Bedingungen
Sie als Verbraucher bei langer Laufzeiteinen Monat vor Ende des dritten Jahreszum Ende des dritten oder eines späteren Jahres

Eigenheimversicherung: ein Paket, mehrere Regeln

Die Eigenheimversicherung bündelt meist Feuer, Sturm, Leitungswasser und oft eine Haftpflicht. Das Gesetz regelt das Kündigungsrecht nach dem Schaden ausdrücklich für die Feuerversicherung. Für die anderen Teile steht es in den Bedingungen Ihrer Polizze.

Lesen Sie dort den Abschnitt zur Kündigung nach dem Schadenfall. Er sagt Ihnen, in welcher Frist die Versicherung kündigen darf und ob die Kündigung den ganzen Vertrag oder nur einen Teil betrifft.

Die eigentliche Gefahr: kein neuer Vertrag

Ein Haus ohne Eigenheimversicherung ist ein großes Risiko, und bei einem Kredit verlangt die Bank meist einen bestehenden Schutz. Neue Versicherer fragen im Antrag nach Vorschäden. Je nach Antwort wird es teurer oder ein Baustein wird nicht angeboten.

Ehrlich gesagt: Nach einer Kündigung zählt jeder Tag. Holen Sie sofort Angebote ein und lassen Sie keine Lücke zwischen altem und neuem Vertrag entstehen.

Was Sie selbst tun können

Beheben Sie die Ursache des Schadens und belegen Sie das mit Rechnungen: neue Leitungen, ein saniertes Dach, eine Rückstausicherung. Ein neuer Versicherer bewertet ein saniertes Haus anders als ein unverändertes.

Ein Versicherungsmakler kann Ihren Fall mit diesen Unterlagen bei mehreren Versicherern anfragen. Bei NAMMERT vermittelt Norman Nammert als Versicherungsmakler, die Courtage zahlt der Versicherer. Eine Zusage für einen neuen Vertrag kann niemand vorab geben.

Schritt für Schritt

  1. Datum der Zahlung oder Ablehnung und der Kündigung notieren.
  2. In der Polizze nachlesen, welche Kündigungsregel für den Schaden gilt.
  3. Prüfen, ob Zeitfenster und Frist eingehalten wurden.
  4. Ursache beheben und belegen.
  5. Sofort neue Angebote einholen und Vorschäden wahr angeben.

Checkliste

  • Kündigungsschreiben mit Zugangsdatum
  • Bedingungen zur Kündigung nach dem Schadenfall
  • Rechnungen der Sanierung
  • Neuer Vertrag ohne Lücke
  • Bank bei Kredit informiert

Häufige Fehler

  • Die Kündigung liegen lassen, bis der Schutz endet
  • Vorschäden im neuen Antrag verschweigen
  • Annehmen, das Gesetz regle jede Gefahr gleich

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Darf die Versicherung mir schon nach dem ersten Schaden kündigen?

In der Feuerversicherung ja, § 96 VersVG verlangt keine Zahl von Schäden.

Für andere Gefahren steht es in Ihren Bedingungen.

Muss die Versicherung einen Grund nennen?

Nach § 96 VersVG nicht.

Das Kündigungsrecht entsteht durch den Versicherungsfall selbst.

Darf ich selbst nach einem Schaden kündigen?

Ja, in der Feuerversicherung bis einen Monat nach Abschluss der Verhandlungen,

spätestens zum Ende der laufenden Periode.

Kann ich mich gegen die Kündigung wehren?

Nur wenn Frist oder Zeitfenster nicht eingehalten sind.

Prüfen Sie die Daten genau.

Was ist, wenn ich einen Laufzeitrabatt hatte?

Kündigt die Versicherung, verlieren Sie den Rabatt künftig.

Ob etwas zurückzuzahlen ist, steht in Ihrem Vertrag.

Quellen

NAMMERT Versicherungsmakler

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5Wie erreichen wir Sie?

Passende Fragen

Ihr Makler: Norman Nammert, unter der Marke NAMMERT.

Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO mit Sitz in Deutschland.

Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37.

In Österreich tätig im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit.

Die NAMMERT Assekuradeur GmbH ist ein eigenes Unternehmen.

Sie vermittelt Ihren Vertrag nicht.

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