Alles zur Versicherung: Private Pensionsvorsorge
Brauche ich in Österreich überhaupt eine private Pensionsvorsorge?
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Kurz gesagt
Sollte ich mich bei geringfügiger Beschäftigung selbst pensionsversichern? Eine Befreiung wie beim deutschen Minijob gibt es nicht: Bis 551,10 Euro im Monat sind Sie 2026 gar nicht pensionsversichert. Die Selbstversicherung kostet 83,49 Euro im Monat und bringt je Monat einen vollen Versicherungsmonat in Kranken- und Pensionsversicherung. Sinnvoll ist sie vor allem, wenn Sie sonst nicht versichert sind.
Amtliche Werte 2026 für geringfügig Beschäftigte in Österreich.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Geringfügigkeitsgrenze 2026 | 551,10 Euro im Monat |
| Selbstversicherung bei geringfügiger Beschäftigung | 83,49 Euro im Monat |
| Selbstversicherung für ein ganzes Jahr | 1.001,88 Euro |
| Wartezeit für die Alterspension | 180 Versicherungsmonate, davon 84 aus Erwerbstätigkeit |
Werte für 2026 aus Angaben der Arbeiterkammer,
der Wirtschaftskammer und dem Gesetz; den Jahresbetrag haben wir daraus gerechnet.
Wie viel Pension daraus wird, zeigt Ihr Pensionskonto,
eine Beratung der Pensionsversicherung rechnet Ihren Fall kostenlos durch.
Rechenbeispiel
So unterscheiden sich die beiden Wege nach einem Jahr.
| Verdienst im Jahr ohne Sonderzahlungen | 6.000 Euro |
| Selbstversicherung, 12 × 83,49 Euro | 1.001,88 Euro |
| Versicherungsmonate ohne und mit Selbstversicherung | 0 und 12 |
| Krankenschutz ohne und mit Selbstversicherung | keiner und eigener mit Krankengeld |
Für rund 1.002 Euro im Jahr bekommen Sie zwölf Versicherungsmonate und einen eigenen Krankenschutz. Ohne andere Versicherung ist das meist gut angelegt, mit Hauptjob brauchen Sie es nicht.
Beim deutschen Minijob sind Sie rentenversicherungspflichtig und können sich befreien lassen. In Österreich ist es umgekehrt: Verdienen Sie 2026 im Kalendermonat nicht mehr als 551,10 Euro, sind Sie nur in der Unfallversicherung teilversichert. Kranken- und pensionsversichert sind Sie durch diese Beschäftigung nicht.
Die Frage lautet hier also nicht, ob Sie sich befreien lassen, sondern ob Sie sich freiwillig selbst versichern.
| Ohne Selbstversicherung | Mit Selbstversicherung | |
|---|---|---|
| Ihr Beitrag | 0 Euro | 83,49 Euro im Monat |
| Pensionsversicherung | keine Versicherungsmonate | ein voller Monat je Monat |
| Krankenversicherung | nur über Familie oder Hauptjob | eigener Schutz mit Krankengeld und Wochengeld |
| Unfallversicherung | ja, zahlt der Dienstgeber | ja, zahlt der Dienstgeber |
| Arbeitslosenversicherung | nein | nein, Selbstversicherung dort nicht möglich |
Für 83,49 Euro im Monat erwerben Sie je Monat geringfügiger Beschäftigung einen vollen Versicherungsmonat, der in der Kranken- und in der Pensionsversicherung zählt. Dazu kommt ein Anspruch auf Krankengeld und Wochengeld.
Für eine Alterspension brauchen Sie 180 Versicherungsmonate, also 15 Jahre, davon mindestens 84 Monate aus Erwerbstätigkeit ab 2005. Wer längere Zeit nur geringfügig arbeitet, etwa neben der Kinderbetreuung, sammelt mit der Selbstversicherung Monate, die sonst fehlen. Wie hoch die Pension daraus wird, zeigt Ihr Pensionskonto.
Die Selbstversicherung ist nachrangig: Sind Sie über einen Hauptjob ohnehin kranken- und pensionsversichert, ist sie nicht möglich und auch nicht nötig. Haben Sie mehrere geringfügige Jobs, die zusammen über der Grenze liegen, werden Sie ohnehin pflichtversichert.
Lohnend ist sie vor allem, wenn Sie nur geringfügig arbeiten und sonst nirgends versichert sind. Bei 551,10 Euro Verdienst bindet sie rund 15 Prozent davon. Sind Sie über Ehepartner oder Eltern krankenversichert, prüfen Sie vor allem den Nutzen für die Pension.
Den Antrag stellen Sie bei der Gesundheitskasse, die für Ihren Wohnsitz zuständig ist. Stellen Sie ihn binnen sechs Wochen nach Beginn der geringfügigen Beschäftigung, gilt die Versicherung ab dem ersten Arbeitstag, sonst ab dem Tag nach dem Antrag.
Sie endet, wenn die Voraussetzungen wegfallen, mit Ihrem Austritt oder wenn ein Beitrag nicht binnen zwei Monaten bezahlt wird. Nach einem Austritt oder einer Beendigung wegen Nichtzahlung können Sie frühestens nach drei Kalendermonaten wieder beginnen.
Fragen und Antworten
Nein, nur unfallversichert.
Pensionsversichert werden Sie erst mit der Selbstversicherung oder wenn mehrere Jobs zusammen über
der Grenze liegen.
83,49 Euro im Monat, für Kranken- und Pensionsversicherung zusammen.
Ja, mit Ihrem Austritt.
Wieder beginnen können Sie danach frühestens nach drei Kalendermonaten.
Eine Selbstversicherung in der Arbeitslosenversicherung ist nicht möglich.
Liegen mehrere geringfügige Jobs zusammen über der Grenze, sind Sie dort pflichtversichert.
Nein.
Sie sichert Versicherungsmonate und Krankenschutz,
die Pension aus geringfügigen Verdiensten bleibt aber klein.
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