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Orangefarbener Rettungsinselcontainer mit grauen Gurten, zwei zusammengelegte dunkelblaue Automatikwesten, ein roter Feuerlöscher und ein Gasdruckregler mit Schlauch auf einer Holzwerkbank, dahinter eine weiße Segelyacht auf Stahlböcken in einer Holzhalle

Magazin / Magazin: Boot und Saison

Westen, Rettungsinsel und Gasanlage im Winter warten: Fristen und Polizze

In Österreich hat die Gasanlage an Bord eine echte Frist, Westen und Rettungsinsel folgen dem Hersteller. Der Winter ist die Zeit dafür, und für die Kasko zählt, wo die Ausrüstung liegt.

16. Oktober 20267 min LesezeitNAMMERT Assekuradeur GmbH

Wenn die Segelyacht am Attersee aus dem Wasser ist und das Motorboot an der Donau in der Halle steht, beginnt die Zeit, in der man Westen, Rettungsinsel, Feuerlöscher und die Gasanlage warten kann, ohne dass sie an Bord fehlen. Jedes dieser Teile hat ein Datum, und keines richtet sich nach der Saison. Wer im April ablegen will und dann merkt, dass die Plakette abgelaufen ist, steht beim Service in derselben Schlange wie alle anderen. Dieser Beitrag ordnet ein, welche Fristen in Österreich wirklich gelten, welche der Hersteller vorgibt und was die Wartung für Ihre Polizze bedeutet.

Anders als in Deutschland gibt es in Österreich für die Gasanlage eine klare Frist. Flüssiggasanlagen für Haushaltszwecke auf Motor- und Segelbooten bis 24 Meter Rumpflänge sind spätestens nach zwei Jahren wiederkehrend zu prüfen, nach der Richtlinie ÖVGW G 108, durch einen Betrieb mit gewerberechtlicher Berechtigung für Gasanlagen. Den Prüfbericht bekommt die zuständige Zulassungsbehörde, ohne Mängel gibt es eine Plakette. Druckregler und Schlauchleitungen sind spätestens sechs Jahre nach Herstelldatum zu tauschen. So steht es in der Information des Amtes der Niederösterreichischen Landesregierung, Stand Jänner 2024. Auch die Zulassung selbst ist befristet, bei der ersten Zulassung eines CE-Sportfahrzeugs unter 20 Meter zehn Jahre ab Baujahr.

Für die übrige Ausrüstung gelten die Fristen der Hersteller. Automatisch aufblasbare Rettungswesten gehen in der Regel alle zwei Jahre zur Wartung beim Hersteller oder einer autorisierten Station, die Plakette zeigt Jahr und Monat. Die Seenotretter raten zusätzlich etwa alle sechs Monate zu einem Selbstcheck mit der Handpumpe, und nach Herstellerangaben ist nach höchstens zehn Jahren Schluss. Rettungsinseln nach ISO 9650 folgen dem Takt auf dem Etikett, oft drei Jahre. Seenotsignale sind bei sachgemäßer Lagerung höchstens drei Jahre verwendbar, soweit auf dem Signal nichts anderes steht. Eine belegte Prüffrist für Feuerlöscher auf Sportfahrzeugen haben wir für Österreich nicht gefunden; der Zweijahrestakt aus dem Arbeitsschutz ist ein vernünftiger Maßstab.

Für die Kasko heißt das zuerst etwas Gutes. In allen drei Kaskowerken nennt die Begriffsbestimmung Rettungswesten ausdrücklich als Beispiel für Bootsinventar, und Inventar und Zubehör sind nach A-1.1 mitversichert. Im Winter zählt A-1.4 in Basis Plus und Premium: Ausrüstungsgegenstände und Inventar sind auch dann versichert, wenn sie getrennt vom Boot an einem anderen Ort in verschlossenen Räumen oder Gebäuden liegen, also im Keller in Linz ebenso wie in der Servicestation. Im selben Satz steht die Einschränkung, dass andere Versicherungen vorgehen, etwa die Haushaltsversicherung oder die des Betriebs. In der Kasko Basis fehlt diese Regel, dort ist die Ausrüstung an Bord versichert und an Land außerhalb des Boots nicht.

Die andere Seite sind die Ausschlüsse, gleich in allen drei Werken. Kein Ersatz für Schäden, die durch mangelhafte Wartung oder Wartungsstau verursacht sind (Basis A-5.2 f, Basis Plus und Premium A-6.2 f), für Abnutzung an den unmittelbar betroffenen Teilen (jeweils d) und für Verstöße gegen behördliche Vorschriften (jeweils k). In Österreich hat dieser letzte Punkt bei der Gasanlage mehr Gewicht als anderswo, weil die Zweijahresfrist eine behördliche Vorgabe ist. Entscheidend bleibt aber das Wort verursacht: Eine überfällige Prüfung allein ist noch kein Ausschluss. Brennt es an Bord, weil ein überalterter Schlauch undicht war, wird im Schadenfall genau danach gefragt, und der letzte Prüfbericht ist die beste Antwort.

Dazu kommt ein Punkt, der im Winterlager oft untergeht: Diebstahl loser Teile aus einem nicht verschlossenen Boot ist in allen drei Werken ausgeschlossen (A-5.2 m und A-6.2 m). Westen, Handfunkgerät und Signalmittel, die offen in der Plicht in der Halle am Neusiedler See liegen, sind schlechter aufgehoben als im versperrten Schapp oder daheim. Aus unserer Sicht ist der Winter der richtige Zeitpunkt, die Ausrüstung einmal komplett von Bord zu nehmen, die Daten aufzuschreiben, Fälliges zur Wartung zu geben und den Rest trocken und versperrt zu lagern. Für Trailerboote und Jetskis gilt dasselbe, nur kleiner: Weste und Feuerlöscher überwintern nicht im Staufach unter der Plane.

Die Haftpflicht berührt das alles nur am Rand, sie richtet sich nach dem Schaden, den man anderen zufügt. Ein Gasbrand am Steg bleibt aber selten beim eigenen Boot. Dann prüft die Haftpflicht den Anspruch des Nachbarn und zahlt, wenn er berechtigt ist, und die Kasko fragt nach dem eigenen Schaden mit Selbstbehalt. Beide Fragen sind leichter zu beantworten, wenn Prüfbericht und Plakette der Gasanlage vorliegen. Wer die Termine nicht im Kopf behalten will, trägt sie in unseren Prüffristen-Planer ein, dort steht die österreichische Gasfrist schon drin.

Zum Abhaken

Alle Sicherheitsausrüstung von Bord nehmen und die Daten auf Plaketten, Etiketten und Signalen notieren Datum der letzten Gasprüfung nach ÖVGW G 108 nachsehen, nach zwei Jahren neu prüfen lassen Druckregler und Gasschläuche nach sechs Jahren ab Herstelldatum tauschen Automatikwesten mit der Handpumpe aufblasen und am nächsten Tag prüfen, ob sie die Luft halten Fällige Westen und die Rettungsinsel jetzt zur autorisierten Wartung geben Ausrüstung über den Winter trocken und versperrt lagern, nicht offen im Boot Prüfberichte und Rechnungen aufheben, sie belegen im Schadenfall die Wartung In der Polizze nachsehen, ob Ausrüstung auch getrennt vom Boot versichert ist

Häufige Fragen

Wie oft muss die Gasanlage auf meinem Boot in Österreich geprüft werden?

Spätestens alle zwei Jahre nach ÖVGW G 108, durch einen berechtigten Gasbetrieb, der Prüfbericht geht an die Zulassungsbehörde. Druckregler und Schläuche sind sechs Jahre nach Herstelldatum zu tauschen.

Ist meine Weste versichert, wenn sie über den Winter daheim im Keller liegt?

In Basis Plus und Premium ja, nach A-1.4 sind Ausrüstung und Inventar auch getrennt vom Boot in verschlossenen Räumen versichert, andere Versicherungen gehen aber vor. In der Kasko Basis gilt das nicht.

Verliere ich den Schutz, wenn die Gasprüfung überfällig ist?

Nicht automatisch. Ausgeschlossen sind Schäden, die durch mangelhafte Wartung oder Verstöße gegen behördliche Vorschriften verursacht sind. Ob die überfällige Prüfung den Schaden mit ausgelöst hat, wird im Einzelfall geprüft.

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