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Gepflegte weiße Segelyacht mit dunkelblauem Unterwasserschiff auf einem Stahlbock in einem eingezäunten Winterlager am Mittelmeer, Baum unter grauer Persenning, Fender und Leinen am Bock; dahinter Maschendrahtzaun, Mole, graues Meer und Kiefernhügel, rechts ein abgedecktes Motorboot

Magazin / Magazin: Boot und Saison

Boot an der Adria überwintern: Fahrtgebiet, Polizze und Kontrolle aus der Ferne

Segelyacht in Dalmatien, Motorboot in Istrien, Eigner in Wien oder Linz: welche Sätze der Polizze den Winter an der Adria entscheiden und was vor der Heimfahrt geregelt sein muss.

20. Oktober 20267 min LesezeitNAMMERT Assekuradeur GmbH

Wer sein Boot an der Adria überwintern lässt, fährt im Spätherbst heim nach Wien, Graz oder Linz, und das Boot bleibt in Istrien, in der Kvarner Bucht oder in Dalmatien, vielleicht auch in Friaul. Bis Ostern sieht es niemand aus der Familie. Die Kontrolle aus der Ferne ist dann die eigentliche Aufgabe, und für die Polizze zählen in dieser Zeit vier Punkte: das Fahrtgebiet, die Liegezeit ohne Crew, die Witterung und der Diebstahl an Land.

Das Fahrtgebiet zuerst. Die Kasko gilt nach A-2.1.1 auf allen Gewässern innerhalb des im Versicherungsschein vereinbarten Fahrtgebietes. Das Mittelmeer, und damit die Adria, steht erst ab der dritten Stufe der Leiter darin. Wer für den Sommer nur die Binnengewässer eingetragen hat, weil das Boot am Attersee oder Traunsee lag und erst im Herbst an die Küste gekommen ist, liegt in Kroatien außerhalb. In der Basis besteht für ein Überschreiten nach A-2.2 nur Schutz, wenn es vorab ausdrücklich vereinbart war. Premium erlaubt nach A-2.1.1 höchstens sechs Wochen je Versicherungsjahr darüber hinaus, ein Winter dauert länger.

Steht das Boot an Land, gilt A-2.1.2: Schutz besteht während des Aufenthalts an Land an einem für Wassersportfahrzeuge objektiv geeigneten Liegeplatz. Ein Werftgelände in einer Marina mit Böcken ist das. Beim Diebstahl kommt es auf den Zaun an. In der Basis (A-5.4) und in Basis Plus (A-6.5) gibt es keinen Ersatz, wenn das Fahrzeug unsachgemäß an Land auf einem nicht umfriedeten, abgeschlossenen Platz steht. Premium hat diesen Ausschluss nicht, rechnet nach A-6.8 bei Diebstahl aber den Selbstbehalt an, wenn das Boot nicht nachweislich umfriedet oder verschlossen untergebracht war.

Bleibt das Boot im Wasser, ist die Frage, wer nachsieht, wenn die Bora kommt. In der Basis gibt es nach A-5.3 a keinen Ersatz, wenn das Fahrzeug länger als 24 Stunden vor offener Küste unbemannt stillliegt und nicht sichergestellt ist, dass es bei drohender Gefahr unverzüglich verholt werden kann. In Basis Plus steht derselbe Satz unter A-6.3 a mit 48 Stunden. Eine Boje in einer Bucht vor einer Insel, monatelang ohne Absprache, ist genau dieser Fall. In der Marina hilft eine schriftliche Vereinbarung mit der Hafenverwaltung oder einem Bootsservice vor Ort. Premium kennt den Ausschluss nicht, die Pflicht zur Schadenminderung nach B-3.2.2 bleibt.

Die Witterung ist an der Adria im Winter keine Kleinigkeit: Bora und Jugo bringen Starkwind und Seegang in die Häfen, dazu kommen lange Regenwochen. Alle drei Kasko-Fassungen schließen Witterungseinflüsse wie Regen, Schnee, Eis, Hitze, Frost und Sonneneinwirkung aus (Basis A-5.2 i, Basis Plus und Premium A-6.2 i). Basis Plus und Premium nehmen aus, was in Folge von Sturm entsteht, die Basis, was aus versicherten Elementargefahren folgt. Fäulnis und Schimmel stehen unter g ebenfalls im Ausschluss. Ein Salon, der von November bis Ostern verschlossen bleibt, braucht deshalb Lüftung und Entfeuchtung, nicht die Polizze.

Zwei Punkte fallen meist erst im Frühjahr auf. Lose Teile, die nicht ordnungsgemäß verpackt, abgedeckt und verzurrt oder im verschlossenen Boot sind, fallen beim Diebstahl unter den Ausschluss m: das Beiboot an Deck, der Außenborder am Heckkorb. Und wer eine Saisonpolizze hat, die nur die Fahrmonate berechnet, ist vom 1. November bis 31. März gar nicht versichert, an der Adria wie am Attersee, also auch im ganzen Jänner. Die Haftpflicht reist dagegen mit: nach A-7.1 ist die gesetzliche Haftpflicht wegen im Ausland vorkommender Versicherungsfälle eingeschlossen.

Kommt im Winter ein Anruf aus der Marina, gilt B-3.2.1: jeden Schaden unverzüglich melden, Diebstahl, Einbruch und Vandalismus zusätzlich bei der nächsten Polizeidienststelle und im Hafenbereich bei der zuständigen Verwaltung anzeigen. Aus Österreich geht das, wenn Liegeplatzvertrag, Kontakt zum Hafenbüro und Fotos vom Zustand vor der Abreise bereitliegen. Unterm Strich braucht der Winter an der Adria keine andere Polizze, sondern eine, deren Fahrtgebiet bis zum Liegeplatz reicht, und einen Eigner, der vor der Heimfahrt regelt, wer nachsieht. Das gilt für Segelyachten, Motorboote und Katamarane gleichermaßen.

Zum Abhaken

In der Polizze nachsehen, ob das Fahrtgebiet das Mittelmeer samt Adria einschließt. Prüfen, ob eine Saisonpolizze läuft; dann besteht vom 1. November bis 31. März kein Schutz. An Land nur auf einem umfriedeten, abgeschlossenen Werftgelände mit Böcken abstellen. Im Wasser schriftlich regeln, wer bei Bora und Jugo Leinen und Fender kontrolliert und das Boot verholen kann. Beiboot, Außenborder und lose Ausrüstung unter Deck verschließen. Lüftung und Entfeuchtung einplanen, Persenning und Luken auf Dichtigkeit prüfen. Vor der Abreise Fotos vom Zustand machen und den Kontakt zum Hafenbüro sichern.

Häufige Fragen

Muss ich melden, dass mein Boot in Kroatien überwintert?

Nicht wegen des Winters allein. Entscheidend ist, ob der Liegeplatz im vereinbarten Fahrtgebiet liegt. Stehen dort nur Binnengewässer, braucht es vor der Überstellung an die Küste eine Änderung des Fahrtgebietes.

Ist ein Boraschaden am Winterliegeplatz versichert?

Sturm ist in der Kasko ein versichertes Ereignis, auch im Winter und auch an der Adria, sofern der Liegeplatz im Fahrtgebiet liegt. Ausgeschlossen bleiben reine Witterungsschäden wie Regen oder Sonne ohne Sturm.

Reicht es, dass die Marina einen Nachtwächter hat?

Für den Diebstahl an Land zählt, ob der Platz umfriedet und abgeschlossen ist. Im Wasser zählt in Basis und Basis Plus, ob bei drohender Gefahr jemand das Boot unverzüglich verholen kann. Das am besten schriftlich mit der Marina regeln.

Wer zahlt, wenn sich mein Boot losreißt und ein anderes beschädigt?

Der Schaden am fremden Boot ist eine Frage der Bootshaftpflicht, die nach A-7.1 auch Versicherungsfälle im Ausland einschließt. Der Schaden am eigenen Boot ist eine Frage der Kasko und ihrer Ursache.

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