Magazin / Magazin: Boot und Saison
Einwintern, wenn der Schnee früher kommt
Entwässern, entladen, abdecken, dokumentieren. Frostschäden sind kein Versicherungsfall, Sturmschäden im Winterlager schon.
15. September 20266 min LesezeitNAMMERT Assekuradeur GmbH
Viele Bootsschäden entstehen nicht auf dem Wasser, sondern an Land, in den Monaten, in denen niemand hinsieht. Das Winterfestmachen ist deshalb kein Abschluss der Saison, sondern der Anfang der nächsten. In Österreich beginnt das früher als an der Küste: Am Traunsee und am Wolfgangsee liegt im November schon Schnee auf der Persenning, während in Kiel noch gesegelt wird.
Zuerst das Wasser. Kühlkreislauf, Frischwasseranlage, Boiler, Toilette, Bilge: Alles, was Wasser hält, muss leer oder mit Frostschutz gefüllt sein. Ein geplatzter Wärmetauscher kostet mehr als zehn Winter Frostschutzmittel, und er zeigt sich erst im Frühjahr. Bei einem Liegeplatz oberhalb von 600 Metern rechnen Sie mit zweistelligen Minusgraden, nicht mit dem Mittelwert des Tals.
Dann entladen. Elektronik, Polster, Textilien und alles, was Feuchtigkeit zieht, gehört an Land. Persönliche Effekten sind ab Basis-Plus zwar mitversichert, aber ein Diebstahl aus dem Winterlager ist vermeidbar, wenn nichts Wertvolles an Bord liegt.
Dann abdecken, und zwar so, dass Schnee abrutscht und Luft zirkuliert. Eine straffe Persenning ohne Gefälle sammelt Schneelast, bis das Gestänge bricht. Das ist ein Klassiker unter den Winterschäden in den Alpen, und er bleibt beim Eigner: Schnee ist als Witterungseinfluss ausgeschlossen. Die Schneewarnungen der Landeswarnzentralen sagen Ihnen, wann Sie die Abdeckung räumen sollten.
Schließlich dokumentieren: Fotos vom Zustand bei der Einlagerung, Betriebsstundenstand, ausgeführte Arbeiten. Das dauert zehn Minuten und ist die Grundlage jeder späteren Abgrenzung zwischen Schaden und Verschleiß.
Versicherungsseitig gilt: Mit einer Ganzjahrespolizze besteht während Winterlager, Werftaufenthalt, Kranen und Slippen regulärer Kaskoschutz. Mit einer Saisonpolice, die nur die Fahrmonate berechnet, besteht dagegen vom 1. November bis 31. März kein Schutz. Nicht gedeckt sind Frostschäden: Frost ist als Witterungseinfluss ausgeschlossen, außer er folgt aus einem Sturm.
ThemenpaketTeil 1 von 12
Winterlager fürs Boot: vom Kranen bis zum Frühjahr
Alle Teile im Überblick
- Einwintern, wenn der Schnee früher kommt
- Kranen am See
- Ins Winterlager auf eigenem Kiel
- Mast legen im Herbst
- Vom Lagerbock gekippt
- Elektroboot im Winterlager
- Mäuse im Stadel, Schimmel unter der Plane
- Den Winter über im Wasser
- Wenn die Werft das Boot beschädigt
- Neuer Motor über den Winter
- Westen, Rettungsinsel und Gasanlage im Winter warten
- Boot an der Adria überwintern
- Hoch oben im Kran
- Beim Bootsbauer in der Werfthalle
- Zweite Rechnung für dieselbe Stelle
Zum Abhaken
Häufige Fragen
Bin ich im Winterlager versichert?
Mit einer Ganzjahrespolizze ja, es besteht regulärer Kaskoschutz, auch während Werftaufenthalten. Mit einer Saisonpolice besteht vom 1. November bis 31. März kein Schutz.
Sind Frostschäden gedeckt?
In unseren Tarifen nicht. Frost ist als Witterungseinfluss ausgeschlossen. Anders ist es nur, wenn der Schaden Folge eines Sturms ist.
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