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Winterlager am See oder im Stadel: wie Außenborder, Trailer und Boot gesichert sein müssen

Zwischen Oktober und April steht das Boot am Ufergrundstück, im Stadel oder auf dem Vereinsgelände. Ob ein Diebstahl dort ersetzt wird, regeln ein paar sehr konkrete Sätze.

14. September 20267 min LesezeitNAMMERT Assekuradeur GmbH

Ob am Attersee, am Neusiedler See oder an der Donau: Wenn im Herbst die Saison zu Ende geht, landen Motorboote, Zillen mit Außenborder und kleine Segelboote auf dem Trailer und dann für Monate auf einem Ufergrundstück, im Stadel oder auf dem Gelände des Vereins. Genau in dieser Zeit schaut niemand nach, und genau dann verschwinden Außenborder und ganze Gespanne. Der Diebstahl ist in der Kasko ab Basis-Plus versichert, das ganze Fahrzeug und fest verbundene Teile (A-3.1.4), in der Basis nur das gesamte Fahrzeug. Ob im Schadenfall gezahlt wird, hängt aber vor allem an der Sicherung.

Für den Außenborder regelt das A-6.7: Kein Ersatz, wenn der Motor nicht durch einen Sicherungsbolzen oder eine vergleichbare Diebstahlsicherung gesichert oder in einem verschlossenen Gebäude abgestellt war. Der Satz spricht von Schäden am Außenbordmotor ganz allgemein. Für die Praxis heißt das: Zwei gut angezogene Klemmschrauben am Spiegel sind keine Sicherung. Wer den Motor lieber abnimmt und in der versperrten Garage oder im Keller lagert, ist auch dort geschützt (A-1.4), wobei andere Versicherungen, die denselben Gegenstand erfassen, vorgehen. Das ist bei Zillen und Fischerbooten mit kleinem Motor der einfachste Weg.

Beim Trailer kommt es darauf an, ob er hängt oder steht. Am Zugfahrzeug braucht er eine zusätzliche Kette oder ein Stahlseil mit Sicherheitsschloss oder eine vergleichbare Sicherung aus dem Fachhandel gegen unbefugtes Abkuppeln. Abgestellt braucht er eine im Fachhandel erhältliche Sicherung gegen unbefugtes Ankuppeln oder eine Radkralle (A-6.6). Für das Boot auf dem Trailer gilt zusätzlich A-6.8: Ersetzt wird der Diebstahl des getrailerten Bootes nur, wenn ein handelsübliches Kastenschloss die Kupplung sperrt und das Boot mit Kette oder Schloss am Trailer hängt. Ein versperrter Anhänger mit losem Boot darauf reicht also nicht.

Dann der Stellplatz. Nach A-6.5 werden Diebstahl, Einbruchdiebstahl und mutwillige Beschädigung durch Fremde nicht ersetzt, wenn das Boot unsachgemäß an Land auf einem nicht umfriedeten, abgeschlossenen Platz oder in einem nicht abgeschlossenen Gebäude liegt. Ein Grundstück am Wasser gilt als umfriedet, wenn nur die Wasserseite offen ist; Zaun und Tor zur Straße und zu den Nachbarn hin müssen dann geschlossen sein. Der offene Stadel beim Nachbarn erfüllt das nicht. Lose Teile, die nicht verpackt, abgedeckt und verzurrt sind oder im unversperrten Boot liegen, sind beim Diebstahl ausgeschlossen (A-6.2 m).

Beim Selbstbehalt unterscheiden sich die Stufen deutlich. In Basis-Plus entfällt er bei Diebstahl und Einbruchdiebstahl (A-4.3). Im Premium gibt es den Ausschluss für den nicht umfriedeten Platz nicht; dafür wird dort bei Diebstahl der Selbstbehalt angerechnet, außer das Boot war nachweislich in einem verschlossenen Raum, Gebäude oder auf einem umfriedeten Grundstück untergebracht (A-6.8). In Basis-Plus gilt zudem: Auf die Kürzung wegen grober Fahrlässigkeit wird bis 25 Prozent der Versicherungssumme verzichtet, bei einem Schaden durch Diebstahl aber nicht (A-7).

Ist doch etwas weg, zählt die Reihenfolge. Nach B-3.2.1 ist der Diebstahl unverzüglich bei der nächsten Polizeiinspektion anzuzeigen, im Hafen oder in der Marina zusätzlich bei der zuständigen Verwaltung. Und dann muss die Sicherung belegt werden: der durchtrennte Bügel, das Kastenschloss samt Schlüssel, die Rechnung für den Bolzen, Fotos vom Grundstück mit Zaun und Tor. Wer beim Einwintern zehn Minuten für diese Fotos aufwendet, hat im Frühjahr etwas in der Hand, falls der Platz leer ist.

Zum Abhaken

Außenborder mit Sicherungsbolzen oder Motorschloss sichern, oder abnehmen und versperrt lagern Abgestellten Trailer mit Kastenschloss auf der Kupplung oder mit Radkralle sichern Boot mit Kette und Schloss am Trailer festmachen Stellplatz prüfen: eingezäunt und versperrt, oder ein versperrtes Gebäude Echolot, Polster und lose Teile ausbauen oder verpackt, abgedeckt und verzurrt lagern Sicherungen und Stellplatz fotografieren, Rechnungen und Schlüssel aufheben Nach einem Diebstahl Polizeiinspektion, in der Marina auch die Verwaltung, dann uns: +49 3375 566 75 05

Häufige Fragen

Genügt es, den Außenborder mit den Klemmschrauben fest anzuziehen?

Nein. Verlangt ist ein Sicherungsbolzen oder eine vergleichbare Diebstahlsicherung, oder der Motor ist in einem verschlossenen Gebäude abgestellt. Klemmschrauben allein gelten nicht als Sicherung.

Unser Seegrundstück ist zum Wasser hin offen. Gilt es trotzdem als umfriedet?

Ja, wenn lediglich die Wasserseite offen ist. Zur Straße und zu den Nachbarn hin muss das Grundstück geschlossen sein, sonst greift in Basis-Plus der Ausschluss für den nicht umfriedeten Platz.

Wo muss ich einen Diebstahl anzeigen?

Unverzüglich bei der nächsten Polizeiinspektion, im Hafen oder in der Marina zusätzlich bei der zuständigen Verwaltung. Die Anzeige und die Fotos der Sicherung schicken Sie uns mit der Schadenmeldung.

Dazu passt

Trailerversicherung für Österreich Bootsversicherung für Österreich
Die Klemmschrauben eines grauen Außenbordmotors am Spiegel eines Aluminiumboots, durch beide Griffe eine Stahlstange als Sicherung, dahinter auf Kies mit Herbstlaub ein Trailer mit Radkralle, ein Maschendrahtzaun und abgedeckte Boote

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