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Ins Winterlager auf eigenem Kiel: was die Kasko auf der Überführung prüft
Die letzte Fahrt des Jahres führt zur Werft oder in den Winterhafen, oft mit halb eingewintertem Boot und kurzen Tagen. Vier Stellen in den Bedingungen entscheiden, ob ein Schaden unterwegs gedeckt ist.
3. Oktober 20267 min LesezeitNAMMERT Assekuradeur GmbH
Im Oktober wird es an den Stegen ruhig. Auf Attersee, Traunsee und Wolfgangsee kommen die meisten Boote mit dem Kran aus dem Wasser, auf der Donau und an der Adria aber fahren viele Eigner ihr Motorboot oder ihre Segelyacht noch selbst zur Werft oder in den Winterhafen. Das ist oft die längste Fahrt des Jahres: Schleusen an der Donau, ein Tag Küste entlang Istriens oder Dalmatiens, ein Boot, das schon halb eingewintert ist, und Tage, die jede Woche kürzer werden. Am 25. Oktober 2026 werden die Uhren zurückgestellt, der Abend kommt eine Stunde früher. Aus unserer Sicht kommt auf dieser Fahrt in der Polizze mehr auf einmal zusammen als an jedem Sommertag.
Der erste Punkt ist das Fahrtgebiet. Die Kasko gilt nach A-2.1.1 auf allen Gewässern innerhalb des Fahrtgebiets, das im Versicherungsschein steht. Für Boote, die auf Donau und Seen bleiben, stellt sich die Frage kaum, EU-Binnengewässer umfassen alle Binnengewässer Europas. Sie stellt sich, sobald die Überführung über ein Gewässer führt, das im Schein nicht steht, etwa wenn ein Binnenboot für den Winter an eine Werft an der Küste kommt und das letzte Stück selbst fährt. In Basis ist ein Überschreiten nur versichert, wenn es vorab vereinbart wurde (A-2.2). Basis Plus kennt keine eigene Erweiterung. Premium erweitert das Fahrtgebiet nach A-2.1.1 für höchstens sechs Wochen im Versicherungsjahr. Das heißt: in Basis und Basis Plus vorher anrufen.
Der zweite Punkt ist der Zustand beim Ablegen. Ausgeschlossen sind Schäden durch anfängliche Fahr- und Seeuntüchtigkeit, in Basis unter A-5.2 a, in Basis Plus und Premium unter A-6.2 a, und Schäden durch mangelhafte Wartung unter Buchstabe f. Anfänglich meint den Zustand bei Fahrtantritt. Wer vor der Überführung schon Batterien abgeklemmt, die Bilgepumpe stillgelegt oder Seeventile geschlossen hat, fährt mit einem Boot los, das für diese Strecke nicht bereit ist. Treibt es deshalb in einer Schleuse gegen die Wand, wird im Schadenfall genau danach gefragt. Schäden an der Maschine selbst sind ohnehin Betriebsschäden nach Buchstabe e und nur mit einer Maschinenzusatzdeckung versichert.
Der dritte Punkt ist das Licht. Die internationalen Kollisionsverhütungsregeln verlangen in Regel 20 die Lichter von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang und tagsüber bei verminderter Sicht, also auch im Donaunebel. Auf der Donau gelten die Vorschriften der Wasserstraße, auf den Seen das jeweilige Landesrecht, das auch die Fahrt bei Dunkelheit eigens regeln kann. Die Kasko schließt Schäden durch Verstöße gegen behördliche Vorschriften aus, in Basis unter A-5.2 k, sonst unter A-6.2 k, wenn der Schaden durch den Verstoß verursacht ist. Bei einer Kollision in der Dämmerung ist dieser Zusammenhang schnell behauptet. Steuert ein Bekannter, gilt in der Haftpflicht A-5: berechtigter Führer, und zwar mit dem Patent, das die Strecke verlangt.
Der vierte Punkt sind die Pausen. Wer an der Adria die Überführung auf zwei Tage verteilt und das Boot über Nacht vor Anker lässt, sollte A-5.3 a in Basis und A-6.3 a in Basis Plus kennen: Liegt das Boot unbemannt länger als 24 beziehungsweise 48 Stunden vor offener Küste und kann es bei drohender Gefahr nicht sofort verholt werden, besteht kein Ersatz. Premium hat diesen Absatz nicht, und eine Nacht in einer Marina berührt die Regel nicht. Am Ziel gilt A-2.1.2: an Land besteht Schutz an einem objektiv geeigneten Liegeplatz. Kommt das Boot per Lkw über den Brenner oder den Karawankentunnel, ist der Transport nach A-2.1.3 versichert, Schäden durch nicht sachgerechte Verladung nach Buchstabe l aber nicht.
Was sich nicht ändert: Sturm, Kollision, Strandung und Feuer sind auf der Überführung genauso versichert wie im Juli. Am meisten betrifft die Fahrt Motorboote und Motoryachten auf der Donau, weil sie Schleusen, Brücken und wechselnde Wasserstände vor sich haben; die Pegel der österreichischen Donau veröffentlicht viadonau. Segelyachten an der Adria fahren meist mit stehendem Mast in die Werft und werden dort gelegt, für sie gilt, was wir zum Rigg im Winterlager geschrieben haben. Trailerboote von den Seen kommen auf der Straße ins Winterlager, für sie ist Buchstabe l der wichtigste Satz der ganzen Polizze.
Zum Abhaken
Häufige Fragen
Mein Boot ist für Binnengewässer versichert und kommt für den Winter an eine Werft an der Küste. Bin ich auf der Fahrt versichert?
Auf dem Stück über das Meer nicht ohne Weiteres. In Basis braucht es eine vorherige Vereinbarung nach A-2.2, in Basis Plus eine Absprache vor der Fahrt, in Premium greift die Erweiterung um bis zu sechs Wochen im Jahr.
Ich komme erst nach Einbruch der Dunkelheit im Winterhafen an. Schadet das der Kasko?
Die Fahrt im Dunkeln ist für sich kein Ausschluss. Fehlen die vorgeschriebenen Lichter oder verbietet die Strecke die Nachtfahrt, kann ein dadurch verursachter Schaden nach A-5.2 k beziehungsweise A-6.2 k ausgeschlossen sein.
Wir liegen an der Adria eine Nacht vor Anker und schlafen an Land. Geht das?
Vor offener Küste unbemannt sind es in Basis höchstens 24 und in Basis Plus höchstens 48 Stunden, wenn niemand das Boot bei Gefahr sofort verholen kann. Premium kennt diese Grenze nicht. Eine Marina ist keine offene Küste.
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