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Mäuse im Stadel, Schimmel unter der Plane: was die Kasko im Winter nicht trägt
Tierbiss, Schimmel und Fäulnis stehen in allen drei Kasko-Fassungen unter den Ausschlüssen. Eine Stunde Räumen im Oktober erspart den bösen Befund, wenn im Frühjahr die Plane herunterkommt.
28. September 20267 min LesezeitNAMMERT Assekuradeur GmbH
In Österreich überwintern viele Boote nicht in der Marina, sondern dort, wo Platz ist: das Segelboot in der Halle am Attersee, das Elektroboot in der Bootshütte am Wolfgangsee, die Zille oder das Trailerboot im Stadel am Hof. Genau diese Orte mögen Mäuse, und unter einer dichten Plane bleibt die Feuchtigkeit von Herbst bis Frühjahr stehen. Wer im März die Persenning abnimmt, findet dann Stockflecken im Holz, einen grauen Film auf den Polstern oder ein Nest hinter dem Motor, und fragt sich, was die Kasko dazu sagt.
Die Antwort steht unter den Ausschlüssen der Kasko-Bedingungen. In Basis und Basis Plus wird kein Ersatz geleistet für Schäden, die verursacht sind durch Fäulnis, Schimmel, Wurmfraß, Tierbiss, nachzulesen in der Basis unter A-5.2 g und in Basis Plus unter A-6.2 g. Premium führt an derselben Stelle, A-6.2 g, Fäulnis, Schimmel, Wurmfraß, Ratten oder Mäuse auf. Die angenagte Leitung, die zerfressene Matratze und der schimmelige Salon sind damit in allen drei Fassungen kein Versicherungsfall, gleich ob das Boot im Salzkammergut oder an der Donau überwintert.
Das folgt aus dem Aufbau des Vertrags. Die Kasko leistet nach A-3.1 für bestimmte Ereignisse: Naturgewalten wie Sturm, Brand und Explosion, Diebstahl, in Basis Plus und Premium zusätzlich den Unfall des Fahrzeugs. Schimmel und Mäuse sind kein Ereignis, sondern ein Zustand, der über Wochen entsteht und sich mit Räumen, Lüften und Nachschauen verhindern lässt. Dazu passen der Ausschluss für mangelhafte Wartung oder Wartungsstau unter Buchstabe f und der Ausschluss der Witterungseinflüsse unter Buchstabe i, der auch den Regen erfasst, der durch eine schlecht gespannte Plane rinnt.
Einen feinen Unterschied gibt es. Premium nennt nur Ratten und Mäuse, keine anderen Tiere. Ob ein Marder, der im Stadel die Kühlwasserschläuche eines Motorboots durchbeißt, damit zum Fall wird, regeln die Bedingungen nicht: auch ohne Ausschluss muss der Schaden eines der Ereignisse aus A-3.1 sein, und ein Tierbiss ist dort nicht aufgeführt. Wir lassen diese Frage hier offen, statt eine Deckung zu behaupten, die so nicht dasteht.
Heikel wird es, wenn aus dem Biss ein Feuer wird. Die Maus legt eine Ader frei, im Frühjahr wird der Strom wieder angesteckt, es folgt ein Kurzschluss und ein Brand. Brand ist nach A-3.1.3 versichert. Tierbiss ist nach Buchstabe g ausgeschlossen, Betriebsschäden samt unmittelbaren Kurzschlussschäden und deren Folgeschäden nach Buchstabe e. Wie weit das trägt, wenn sich das Feuer aus eigener Kraft über die Leitung hinaus ausbreitet, entscheidet der Einzelfall; eine pauschale Antwort geben wir darauf nicht. Das angenagte Kabel selbst bleibt in jedem Fall Ihre Sache.
Für Elektro- und Hybridboote, auf vielen österreichischen Seen die Regel, gibt es eine eigene Klausel. Ist das Boot im Versicherungsschein als Elektro- oder Hybridboot dokumentiert, sind Folgeschäden von Tierbissen oder Kurzschluss ausdrücklich versichert, in der Basis bis 10.000 Euro nach A-10.1, in Basis Plus und Premium bis 20.000 Euro nach A-11.1 a. Eine durchgebissene Leitung am Fahrakku ist eben ein anderes Risiko als ein defektes Lichtkabel am Dieselboot. Für Boote mit Verbrennungsmotor fehlt eine solche Regel.
Praktisch heißt das: im Oktober eine Stunde räumen, im Winter ab und zu nachschauen. Alles Essbare, Polster und Decken kommen von Bord, Öffnungen werden verschlossen, und die Plane braucht Luft. Ein elektrischer Entfeuchter, der unbeaufsichtigt bis in den Jänner läuft, ist im Stadel keine gute Idee; ein Granulat-Entfeuchter braucht keinen Strom. Und wer bei jedem Besuch kurz in den Motorraum schaut, findet das erste Nest, bevor es im Kabelbaum sitzt. Bei Holzbooten, auf den Seen häufig, gilt das doppelt, weil die Fäulnis im selben Buchstaben steht wie der Schimmel.
Zum Abhaken
Häufige Fragen
Mäuse haben über den Winter die Polster zerfressen. Leistet die Kasko?
Nein. Tierbiss ist in der Basis unter A-5.2 g und in Basis Plus unter A-6.2 g ausgeschlossen, Premium nennt an derselben Stelle Ratten und Mäuse. Das gilt für Polster, Matratzen und Leitungen gleichermaßen.
Ist Schimmel in der Kajüte ein Versicherungsfall?
Nein. Schimmel steht in allen drei Kasko-Fassungen unter Buchstabe g der Ausschlüsse, gemeinsam mit Fäulnis und Wurmfraß. Er entsteht über Wochen und lässt sich durch Lüften verhindern, er ist kein Ereignis im Sinne von A-3.1.
Mein Elektroboot überwintert in der Bootshütte. Gilt da etwas anderes?
Ja, wenn es im Versicherungsschein als Elektro- oder Hybridboot dokumentiert ist. Dann sind Folgeschäden von Tierbissen oder Kurzschluss versichert, bis 10.000 Euro in der Basis und bis 20.000 Euro in Basis Plus und Premium.
Wem melde ich einen Kabelbrand im Winterlager?
Uns, und zwar unverzüglich, und zusätzlich der nächsten Polizeidienststelle, so verlangt es B-3.2.1. Ob der Brand trotz des Tierbisses als Ursache versichert ist, klären wir dann im Einzelfall; vor der Reparatur braucht es die Besichtigung.
Dazu passt