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Mast legen im Herbst: was mit dem Rigg an Land geschieht

Vom Attersee bis zur Adria wandert der Mast im Oktober auf die Böcke. Ab dann zählt in der Polizze ein Wort: verbunden. Was das für Wanten, Salinge und Segel im Trockenlager bedeutet.

24. September 20269 min LesezeitNAMMERT Assekuradeur GmbH

Am Attersee und am Wolfgangsee räumen die Vereine ab Mitte Oktober die Stege, an der oberen Donau folgt der Winterhafen, und wer seine Segelyacht in Kroatien oder Slowenien liegen hat, denkt im November über die Riggkontrolle nach. Überall steht vor dem Heben derselbe Arbeitsschritt: das Rigg kommt vom Boot. Der Mast liegt danach auf Böcken oder in einem Gestell, und er liegt dort bis in den April, also ein halbes Jahr getrennt von der Yacht.

Die ruhige Nachricht steht in allen drei Kasko-Fassungen an derselben Stelle. A-1.1 nennt Masten, Bäume, stehendes und laufendes Gut und Segel ausdrücklich neben dem Fahrzeug, den fest eingebauten Teilen, der nautischen Ausrüstung, dem Zubehör und dem Inventar. Das Rigg ist damit Teil der versicherten Sache und kein Zusatz, den man eigens beantragen müsste. Wer in der Polizze nach einer eigenen Zeile für den Mast sucht, findet keine, und das ist hier die richtige Antwort.

Wo die Yacht und ihr Rigg stehen dürfen, regelt A-2.1.2: Versicherungsschutz besteht auch während des Aufenthalts an Land, einschließlich An-Land-Ziehen und Zu-Wasser-Lassen sowie während einer Reparatur, Inspektion oder Überholung, und zwar an einem für Wassersport-Fahrzeuge objektiv geeigneten Liegeplatz. Zwischen einem befestigten Kranplatz einer Werft und einer Wiese hinter dem Vereinshaus liegt genau dieser Halbsatz, und geklärt wird er sinnvollerweise im Oktober und nicht im März.

Für Sachen, die getrennt vom Boot lagern, steht in Basis Plus und in Premium jeweils A-1.4: Ausrüstungsgegenstände, Inventar und Außenbordmotoren sind auch dann versichert, wenn sie getrennt vom Fahrzeug an einem anderen Ort in verschlossenen Räumen oder Gebäuden verwahrt werden, wobei andere Versicherungen dieser Deckung vorgehen. Verschlossen ist dabei Bedingung und nicht Empfehlung. Masten stehen in A-1.1 neben Zubehör und Inventar und nicht darunter, weshalb der Lagerort des Mastes eine Frage für das Gespräch vor dem Einlagern ist.

Beim Diebstahl wird es konkret, und zwar in einer Zeile, die im Trockenlager am Salzkammergut genauso gilt wie in Izola. A-5.2 m in Basis und A-6.2 m in Basis Plus und Premium schließen den Diebstahl loser Teile aus, die nicht ordnungsgemäß verpackt, abgedeckt und verzurrt waren oder sich im nicht verschlossenen Fahrzeug befanden. Wanten, Spannschrauben und Salinge offen auf einer Plane sind dieser Fall. Dazu kommt A-3.1.4: Basis Plus und Premium nennen den Diebstahl mit dem Fahrzeug verbundener Teile, in Basis steht der Diebstahl des gesamten Fahrzeugs.

Bricht etwas, zählt A-3.1.1 in Basis Plus und Premium das Brechen und Knicken von Masten, Spieren und Bäumen, von stehendem und laufendem Gut sowie das Reißen von Segeln zum Unfall des Fahrzeugs. Dagegen steht A-6.2, in Basis A-5.2: Material- und Fabrikationsfehler sowie Abnutzung im gewöhnlichen Gebrauch sind an den unmittelbar betroffenen Teilen ausgeschlossen, die unmittelbaren Folgeschäden an anderen versicherten Sachen dagegen mitversichert. Am Rigg heißt das: das alte, korrodierte Terminal trägt der Eigner, der Mast, der dabei zu Boden geht, ist der Folgeschaden. Rost, Oxydation und Korrosion stehen in Buchstabe h, Wartungsstau in Buchstabe f.

Der Winter selbst ist kein Schadenereignis. Buchstabe i derselben Aufzählung nimmt Witterungseinflüsse wie Regen, Schnee, Eis, Hitze, Frost und Sonneneinwirkung aus, in Basis Plus und Premium mit der Rückausnahme Sturm, in Basis mit der Rückausnahme versicherte Elementargefahren. Für ein Profil auf Böcken bedeutet das: Eis in der Nut und sprödes Kunststoff an der Rollreffanlage sind Pflege, nicht Schaden. Ein Föhnsturm, der im Jänner das Mastgestell umlegt, ist etwas anderes, denn Sturm beginnt in den Bedingungen bei Windstärke 8.

Wird es teuer, entscheidet die Fassung in der Polizze. Basis Plus ersetzt Teilschäden nach A-9.4 mit den notwendigen und nachgewiesenen Wiederherstellungskosten ohne altersbedingte Abzüge, Premium nach A-9.2 zum Neuwert. Sind altersbedingte Abzüge bei Teilschäden vereinbart und dokumentiert, gilt die Staffel aus A-9.5 beziehungsweise A-9.3: bis 3 Jahre ohne Abzug, nach 3 Jahren 20 Prozent, nach 5 Jahren 35 Prozent, ab 10 Jahren 50 Prozent. Basis rechnet nach A-8.1 immer auf Zeitwert mit derselben Staffel. Bei einem zwanzig Jahre alten Rigg liegt dazwischen die Hälfte der Rechnung.

Fällt das Profil im Februar vom Bock, gilt B-3.2.1: unverzügliche schriftliche Meldung, bei Diebstahl zusätzlich die Anzeige bei der nächsten Polizeidienststelle und im Hafenbereich bei der zuständigen Verwaltung. B-3.2.2 verlangt zumutbare Maßnahmen aus eigener Initiative, B-3.2.4 die Gelegenheit zur Besichtigung vor Beginn der Wiederinstandsetzung, B-3.2.6 untersagt den Verkauf beschädigter Sachen ohne unsere Einwilligung. Wer das geknickte Profil vorher entsorgt, nimmt uns die Feststellung ab, auf der die Zahlung beruht.

Zum Abhaken

Vor dem Legen den Mast rundum fotografieren, dazu Terminals, Salinge, Mastfuß, Beschläge und Rollreffanlage einzeln. Den Lagerort des Mastes klären und prüfen, ob der Platz für Wassersport-Fahrzeuge objektiv geeignet ist, daran hängt A-2.1.2. Wanten, Spannschrauben, Salinge und Beschläge verpackt, abgedeckt und verzurrt lagern oder im verschlossenen Boot verstauen, sonst greift der Ausschluss für lose Teile. Segel gewaschen und trocken in einem verschlossenen Raum lagern und den Lagerort schriftlich festhalten. In der Polizze nachsehen, welche Kasko-Fassung vereinbart ist und ob altersbedingte Abzüge bei Teilschäden dokumentiert sind. Das Alter des stehenden Guts feststellen und notieren: die Abnutzung am betroffenen Teil trägt der Eigner, den Folgeschaden nicht. Die Lagerordnung des Vereins oder der Werft vor der Unterschrift lesen, besonders die Haftung für Legen, Lagern und Stellen des Mastes. Nach einem Schaden im Lager erst fotografieren, dann melden und vor der Reparatur die Besichtigung ermöglichen: +49 3375 566 75 05

Häufige Fragen

Ist das Rigg in der Polizze eigens zu nennen?

Nein. A-1.1 führt Masten, Bäume, stehendes und laufendes Gut und Segel in allen drei Kasko-Fassungen ausdrücklich als Teil der versicherten Sache. Eine eigene Zeile in der Polizze ist dafür nicht nötig.

Sind Wanten und Salinge im Trockenlager gegen Diebstahl versichert?

Nur wenn sie ordnungsgemäß verpackt, abgedeckt und verzurrt sind oder im verschlossenen Boot liegen. Offen auf einer Plane gelten sie als lose Teile, und dafür gilt der Ausschluss in A-5.2 m beziehungsweise A-6.2 m.

Gilt der Schutz auch, wenn die Yacht in Kroatien überwintert?

Das hängt am vereinbarten Fahrtgebiet in der Polizze, nicht am Lagerort allein. Die Adria liegt in der Stufe mit dem Mittelmeer, und A-2.1.2 deckt den Aufenthalt an Land an einem objektiv geeigneten Platz.

Zahlt die Kasko ein neues Rigg, wenn ein altes Want reißt?

Das gerissene Want selbst nicht, denn Abnutzung im gewöhnlichen Gebrauch ist an den unmittelbar betroffenen Teilen ausgeschlossen. Die unmittelbaren Folgeschäden an anderen versicherten Sachen, etwa am Mast, sind mitversichert.

Zählt ein Föhnsturm über dem Mastlager als Sturmschaden?

Sturm ist in den Bedingungen eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8 nach Beaufort. Witterungseinflüsse ohne Sturm, also Frost, Eis, Schnee und Sonneneinwirkung, sind dagegen ausgeschlossen.

Dazu passt

Segelbootversicherung für Österreich Schaden melden in Österreich Riggcheck zum Ausdrucken
Gelegter Aluminiummast einer Segelyacht auf Holzböcken in einem herbstlichen Winterlager, daneben ein Rumpf im Stahlbock und aufgerollte Wanten mit Spannschrauben auf einer Plane.

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