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Elektroboot im Winterlager: nachladen ja, aber so, wie es die Kasko verlangt

Zwischen Oktober und April steht das Elektroboot im Stadel oder in der Halle am See. Ob ein Akkuschaden dort ersetzt wird, hängt an zwei Sätzen, die in entgegengesetzte Richtungen zeigen.

15. September 20268 min LesezeitNAMMERT Assekuradeur GmbH

Auf vielen Seen zwischen Bodensee und Neusiedler See sind Elektroboote der Normalfall, bei Miet- und Tagesbooten ebenso wie bei privaten Booten mit großen Akkupaketen. Was Anfang September 2026 auf dem Wörthsee in Bayern passiert ist, lässt sich deshalb eins zu eins übertragen: Ein elektrisches Mietboot brannte, vier Frauen sprangen ins Wasser und erreichten das Ufer, drei Feuerwehren rückten aus, das Boot war zerstört. 2023 fing am Ammersee ein Elektroboot beim Laden am Steg Feuer, der Akku war in Brand geraten, es blieb ein Totalschaden mit etwa 50.000 Euro Zeitwert. Jetzt, vor dem Einwintern, stellt sich die Frage, was das für Elektroboot, Hybridboot und Zille mit Lithium-Akku bedeutet.

Die Bedingungen sind dieselben wie in Deutschland, die Nummern folgen Basis-Plus. Brand und Explosion sind in der Kasko versicherte Gefahren (A-3.1.3), und dabei ist gleich, ob das Feuer im Akku oder anderswo begonnen hat. Für Elektro- und Hybridboote gilt zusätzlich eine eigene Klausel, in Basis-Plus und Premium A-11, in der Basis A-10. Sie greift, wenn das Boot als Elektro- oder Hybridboot im Versicherungsschein oder in einem Nachtrag steht (A-1.5). Wer seine Zille oder sein Ruderboot später auf einen Elektroantrieb umgebaut hat, sollte zuerst prüfen, ob dieser Umbau dort vermerkt ist, bevor es um irgendetwas anderes geht.

Für den Winter entscheidet A-11.2: Der Akku ist in regelmäßigen Abständen sachgemäß nachzuladen, insbesondere während der Zeit im Winterlager. Das ist eine Obliegenheit, die vor jedem Schaden gilt. Unter den Ausschlüssen (A-11.3) steht, was passiert, wenn man sie vergisst: Schäden durch Tiefentladung werden nicht ersetzt, also wenn die Spannung einer Zelle unter die Entladeschlussspannung sinkt, und auch ein Brand aufgrund von Tiefentladung nicht. Für die Praxis heißt das: Das Boot im Oktober abzuklemmen und erst im April wieder anzustecken, ist bei einem Lithium-Akku keine Vorsicht, sondern genau das Risiko, das die Klausel meint.

Ausgeschlossen sind ebenso Schäden durch nicht sachgemäße Ladung und durch Eigenarbeiten am Akku, in den Bedingungen Basteleien genannt, außerdem Schäden bei Antriebssystemen ohne CE-Zertifizierung und der Verschleiß des Akkus. Sachgemäß ist aus unserer Sicht, was der Hersteller vorsieht: sein Ladegerät oder ein freigegebenes, sein Batteriemanagement und seine Angabe, mit welchem Ladestand der Akku gelagert wird. Heikel sind der nachgerüstete Akku aus dem Zubehörhandel, das fremde Ladegerät, das Verlängerungskabel quer durch den Stadel und das Laden über Nacht, wenn niemand mehr am Grundstück ist.

Die Klausel kennt auch Obergrenzen. Betriebsschäden an maschinellen Einrichtungen samt unmittelbarer Kurzschlussschäden und Folgeschäden sind im allgemeinen Teil ausgeschlossen (A-6.2 e); für das dokumentierte Elektroboot sind Folgeschäden von Kurzschluss in Basis-Plus und Premium bis 20.000 Euro versichert, in der Basis bis 10.000 Euro. Aufräumungs- und Entsorgungskosten nach einer Beschädigung der Akkus sind in Basis-Plus bis 10.000 Euro gedeckt, im Premium bis 3.000 Euro, in der Basis bis 1.500 Euro. Für die eigene Ladestation gelten 3.000 Euro, in der Basis 1.500 Euro. Bei grober Fahrlässigkeit verzichtet Basis-Plus auf eine Kürzung bis zu einer Schadenhöhe von 25 Prozent der Versicherungssumme, Premium bis 50 Prozent (A-7).

In der Halle am See stehen meist mehrere Boote dicht nebeneinander. Springt das Feuer über, ist das eine Frage der Haftpflicht, soweit der Eigner für den Schaden haftet. Schäden an angemieteten Einstellräumen und Stellplätzen sind in der Haftpflicht Basis-Plus ausdrücklich eingeschlossen (dort A-1.5 Absatz 4), obwohl gemietete Sachen sonst ausgenommen sind. Nach einem Brand verlangt B-3.2.1, den Schaden unverzüglich schriftlich zu melden und bei der nächsten Polizeiinspektion anzuzeigen, in der Marina zusätzlich bei der Verwaltung. Vor der Reparatur bekommt der Versicherer die Gelegenheit zur Besichtigung (B-3.2.4). Dann helfen Einbaurechnung, Seriennummern von Akku und Ladegerät und eine Notiz, wann nachgeladen wurde.

Zum Abhaken

Im Versicherungsschein prüfen, ob das Boot als Elektro- oder Hybridboot eingetragen ist Beim Hersteller den Lagerladestand und die Nachladeabstände für den Winter erfragen Nur mit dem Ladegerät des Systems oder einem freigegebenen laden, kein Verlängerungskabel quer durch den Stadel Nachladetermine eintragen und festhalten, wann geladen wurde Mit dem Vermieter der Halle klären, wo geladen werden darf, und nie unbeaufsichtigt über Nacht laden Einbaurechnung, CE-Unterlagen und Seriennummern aufheben Nach einem Brand Polizeiinspektion, dann uns: +49 3375 566 75 05, vor der Besichtigung nichts entsorgen

Häufige Fragen

Genügt es, den Akku im Herbst abzustecken und im Frühjahr wieder anzuschließen?

Nein. Die Kasko verlangt, dass der Akku in regelmäßigen Abständen sachgemäß nachgeladen wird, besonders im Winterlager. Schäden durch Tiefentladung und ein Brand aufgrund von Tiefentladung sind ausgeschlossen.

Unsere Zille haben wir selbst auf Elektroantrieb umgebaut. Ist das ein Problem?

Es kann eines sein. Eigenarbeiten am Akku und Antriebssysteme ohne CE-Zertifizierung sind ausgeschlossen, und die Klausel gilt nur, wenn das Boot als Elektroboot im Versicherungsschein steht. Rufen Sie uns vor dem Einwintern an.

Was ist, wenn das Feuer auf die gemietete Halle übergreift?

Die Beschädigung angemieteter Einstellräume und Stellplätze ist in der Haftpflicht Basis-Plus ausdrücklich eingeschlossen, soweit Sie für den Schaden haften. Schäden an Nachbarbooten sind ebenfalls eine Frage der Haftpflicht.

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