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Kann mir nach einem Schaden gekündigt werden?
Kurze Antwort
Nach einem Schaden darf gekündigt werden, und zwar von beiden Seiten, befristet und erst nach der Regulierung. Manche Bedingungswerke verzichten ausdrücklich darauf, viele nicht, und nachlesen lässt sich das nur vorher.
Es ist die Sorge, die viele Eigner davon abhält, einen kleineren Schaden überhaupt zu melden: Fliege ich danach aus der Polizze? Die Antwort ist unangenehm klar und gilt für beide Seiten gleich. Ist der Versicherungsfall eingetreten, steht ein Kündigungsrecht dem Versicherer zu und ebenso Ihnen. Es ist an eine Frist gebunden, die erst mit dem Abschluss der Regulierung zu laufen beginnt, und es muss erklärt werden, es wirkt nicht von selbst. Nach der Frist ist der Vertrag wieder ein normaler Vertrag.
In der Praxis ist die Kündigung nach einem einzelnen Schaden selten. Ein Schiff, das am Neusiedler See bei Sturm gegen den Steg gedrückt wurde, ist deswegen kein schlechtes Risiko. Häufiger wird gekündigt, wenn sich Schäden auffällig häufen oder wenn bei der Bearbeitung herauskommt, dass das Risiko anders aussieht als im Antrag beschrieben, etwa weil das Boot längst an der Adria liegt und nicht mehr auf dem Binnensee. Trotzdem lohnt der Blick in die Bedingungen, bevor Sie unterschreiben: Es gibt Werke, die auf das Kündigungsrecht nach dem ersten Schaden ausdrücklich verzichten, und dieser eine Satz ist im Vergleich oft mehr wert als eine höhere Obergrenze weiter hinten.
Zwei Dinge für die Praxis. Erstens: Ein Schaden, den Sie nicht melden, schützt nicht vor der Kündigung, er gefährdet die Deckung, weil die Anzeige eine Obliegenheit ist und ihre Verletzung die Leistung kosten kann. Melden und in Anspruch nehmen sind zwei Entscheidungen, und die zweite können Sie später treffen. Zweitens: Wenn Sie selbst kündigen wollen, klären Sie vorher, ob Sie anderswo angenommen werden. Nach dem Vorvertrag und nach Schäden fragt jeder Antrag, und ein Vertrag, den Sie beendet haben, ist leichter zu ersetzen als einer, den der Versicherer beendet hat. Was die Rückstufung im Schadenfreiheitsrabatt für Ihre Prämie bedeutet, rechnet der Rechner auf www.nammert.com, und besprechen lässt sich das unter +49 3375 29 12 77.
Zum Merken
Beide Seiten
dürfen nach einem Schaden kündigen, befristet
Manche Werke
verzichten darauf, und das steht vorne in den Bedingungen
Wer erst nach dem zweiten Schaden nachsieht, ob sein Haus verzichtet, sieht zu spät nach.
Fragen und Antworten
Häufige Fragen
Muss ich jeden Kleinschaden melden?
Melden ja, in Anspruch nehmen nicht zwingend. Die Anzeige ist eine Obliegenheit aus dem Vertrag, die Entscheidung über die Inanspruchnahme darf danach fallen. Wer dagegen schweigt und den Schaden Jahre später beim Verkauf erklären muss, hat beides verloren.
Steigt meine Prämie nach einem Schaden?
In aller Regel nicht über die Grundprämie, sondern über die Rückstufung im Schadenfreiheitsrabatt. Sehen Sie nach, um wie viele Stufen zurückgestuft wird und wie schnell Sie wieder aufsteigen. Beides steht in den Bedingungen und unterscheidet sich von Haus zu Haus deutlich.
Darf ich nach dem Schaden selbst kündigen?
Ja, das Recht gilt für beide Seiten und innerhalb derselben Frist nach der Regulierung. Sinnvoll ist es nur mit einer Zusage in der Hand, denn solange die fehlt, stehen Sie mit einem Boot ohne Deckung da, und am Liegeplatz verlangt die Hafenordnung die Haftpflicht.
NAMMERT Assekuradeur GmbH, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen, +49 3375 29 12 77
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