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Boot finanziert: was die Bank in Österreich verlangt
Kurze Antwort
Finanziert die Bank das Boot, verlangt sie fast immer die Vinkulierung der Polizze, also die Bestätigung, dass eine Entschädigung im Schadenfall an sie geht. Dafür braucht es Institut und Kreditnummer, und zwar schon im Antrag.
Vinkulierung ist das Wort, das auf dem Schreiben der Bank steht, und gemeint ist damit die Bestätigung des Versicherers, dass eine Entschädigung im Schadenfall an das finanzierende Institut geht. Bank und Leasinggeber verlangen sie beim Bootskredit regelmäßig, und sie verlangen sie, bevor das Geld fließt. Die Vinkulierung ist damit kein Papier, das man nach der Übergabe nachreicht, sondern eines, das zum Antrag gehört. Nennen Sie Institut und Kreditnummer deshalb gleich beim Abschluss, dann geht die Bestätigung gemeinsam mit der Polizze hinaus, und die Auszahlung hängt nicht an einer Nachforderung in der Woche vor der Übernahme.
Die Folge steht selten im Kreditvertrag, und sie überrascht Eigner regelmäßig: Bei einem Totalschaden geht die Entschädigung bis zur Höhe der offenen Restschuld an die Bank, und erst was darüber hinaus bleibt, kommt beim Eigner an. Genau deshalb entscheidet bei einem finanzierten Boot die Versicherungssumme über mehr als die Prämie. Liegt sie unter dem Wiederbeschaffungswert, ist das Boot weg, die Bank bedient, und beim Eigner bleibt eine Restschuld stehen, für die es kein Boot mehr gibt. Die Rate läuft danach weiter, unabhängig davon, dass die Versicherung gezahlt hat.
Setzen Sie die Summe deshalb auf den Wert, zu dem Sie das Boot heute wieder kaufen müssten, und arbeiten Sie mit der festen Taxe. Sie nimmt den Zeitwertabzug heraus, der bei einem zehn Jahre alten Boot am schwersten wiegt und die Lücke zur Restschuld überhaupt erst aufreißt. Was die Polizze dann kostet, rechnen Sie am besten direkt im Rechner aus, denn Prämie und Versicherungssteuer rechnen sich für Österreich anders als für Deutschland, und eine Zahl aus einem deutschen Prospekt ist hier unbrauchbar. Zwei Punkte noch: Gehört das Boot einer Eignergemeinschaft, muss die Angabe zur Bank in deren Vollmacht stehen, sonst fehlt die Grundlage für die Vinkulierung. Und wer das finanzierte Boot vermieten will, muss die gewerbliche Nutzung im Vertrag stehen haben, stillschweigend gilt sie nicht mit.
Zum Merken
Zuerst die Bank
bekommt die Entschädigung, bis zur Restschuld
Dann der Eigner
bekommt, was darüber hinaus übrig bleibt
Ist die Versicherungssumme zu niedrig, bleibt nach dem Totalverlust kein Boot und trotzdem eine Rate.
Fragen und Antworten
Häufige Fragen
Was ist eine Vinkulierung?
Die Bestätigung des Versicherers an das finanzierende Institut, dass eine Entschädigung im Schadenfall an dieses geht. Bank und Leasinggeber verlangen sie beim Bootskredit regelmäßig.
Was wird dafür gebraucht?
Institut und Kreditnummer. Nennen Sie beides schon im Antrag, dann geht die Bestätigung gemeinsam mit der Polizze hinaus und hält die Auszahlung des Kredits nicht auf.
Wer bekommt das Geld beim Totalschaden?
Die Bank, bis zur Höhe der offenen Restschuld. Was darüber hinaus übrig bleibt, geht an den Eigner. Ist die Versicherungssumme zu niedrig angesetzt, bleibt davon nichts übrig.
Wie vermeide ich eine Restschuld ohne Boot?
Versicherungssumme auf den Wiederbeschaffungswert setzen und mit fester Taxe arbeiten, damit der Zeitwertabzug entfällt. Den Beitrag dazu rechnen Sie im Rechner mit Wohnsitz Österreich aus.
Was gilt bei einer Eignergemeinschaft?
Die Angabe zur Bank gehört in die Vollmacht der Gemeinschaft. Fehlt sie dort, fehlt auch die Grundlage, die Vinkulierung überhaupt auszustellen.
Beratung deutschlandweit: NAMMERT Assekuradeur GmbH, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen bei Berlin, telefonisch unter +49 3375 29 12 77, per E-Mail an info@nammert.com und über WhatsApp. Wir betreuen Bootseigner in Deutschland, Österreich und Spanien.
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