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Hausboot gebraucht kaufen: was vor dem Vertrag zu prüfen ist
Kurze Antwort
Beim gebrauchten Hausboot zählt mehr als der Rumpf. Klären Sie vor der Unterschrift, ob Liegeplatz und Wohnerlaubnis auf Sie übergehen, wie Gas, Strom und Abwasser belegt sind und was ein unabhängiges Gutachten über den Zustand sagt.
Ein gebrauchtes Hausboot ist fast nie nur ein Boot. Daran hängen meist ein Liegeplatz, ein Vertrag mit Hafen, Verein oder Grundeigentümer, oft eine Bewilligung für das Wohnen an Bord und eine ganze Haustechnik mit Gas, Strom, Heizung und Abwasser. Gerade an der Donau und an den Seen sind Liegeplätze knapp. Ein schönes Hausboot ohne gesicherten Platz muss im Ernstfall umziehen oder an Land. Klären Sie deshalb zuerst, ob der Liegeplatzvertrag übertragen werden kann, zu welchen Bedingungen und ob dort Wohnen erlaubt ist, und zwar beim Vertragspartner selbst.
Danach kommt das Boot. Ein unabhängiges Gutachten zeigt, was bei der Besichtigung verborgen bleibt: bei Stahl die Wandstärke unter der Wasserlinie, bei Holz Planken und Befestigungen, bei Schwimmkörpern aus Beton oder Kunststoff Risse und Feuchtigkeit. Fragen Sie nach Belegen für die Gasanlage, nach dem Zustand der Elektrik mit Landstrom und Fehlerstromschutzschalter, nach Heizung und Abgasführung und danach, wohin Fäkal- und Grauwasser gehen. Fehlen Unterlagen, rechnen Sie Prüfung und Nachrüstung in den Kaufpreis ein und lassen Sie sich frühere Schäden und Reparaturen auflisten.
Um die Versicherung kümmern Sie sich vor der Übergabe. Viele Versicherer wollen bei Hausbooten ein aktuelles Gutachten sowie Angaben zu Liegeplatz und Wohnnutzung sehen, bevor sie eine Polizze ausstellen. Wer früh anfragt, erfährt, welche Mängel vorher behoben sein müssen, und kann das im Kaufvertrag regeln. Halten Sie im Vertrag fest, welches Zubehör, welche Anbauten und welche Unterlagen mitverkauft werden. Mit Gutachten, Belegen und gesichertem Platz kaufen Sie ein Zuhause und keine Baustelle.
Zum Merken
Boot
Gutachten, Gas, Strom, Heizung, Abwasser
Platz
Liegeplatzvertrag und Wohnerlaubnis gehen nicht von selbst über
Zuerst Platz und Gutachten klären, dann unterschreiben.
Fragen und Antworten
Häufige Fragen
Geht der Liegeplatz mit dem Hausboot auf mich über?
Nicht von selbst. Der Liegeplatzvertrag ist ein eigener Vertrag mit Hafen, Verein oder Grundeigentümer, und der entscheidet über die Übertragung. Lassen Sie sich das vor dem Kauf schriftlich bestätigen.
Brauche ich ein Gutachten?
Für den Kauf ist es dringend zu empfehlen, und viele Versicherer verlangen bei Hausbooten ohnehin ein aktuelles. Beauftragen Sie jemanden, der für Sie arbeitet und nicht für den Verkäufer.
Wann soll die Polizze beginnen?
Mit dem Gefahrenübergang, also spätestens bei der Übergabe. Fragen Sie vorher an, dann kennen Sie die Auflagen des Versicherers, bevor Sie unterschreiben.
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