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Boot geerbt in Österreich: Was wird aus der Polizze, und was ist jetzt zu tun?
Kurze Antwort
Wer in Österreich ein Boot erbt, übernimmt auch die Polizze. Sie läuft im Verlassenschaftsverfahren weiter, bis das Gericht die Erben einantwortet und diese sie umstellen oder beenden. Melden Sie den Todesfall früh, denn ein Boot ohne betreuten Vertrag ist im Schaden ein Risiko.
Ein geerbtes Boot kommt fast immer ungelegen. Es liegt am Attersee, am Neusiedler See oder in einer Marina in Kroatien, die Liegeplatzmiete läuft weiter, und in der Familie weiß niemand so recht, wie es versichert ist. Beruhigend ist: Mit dem Tod des Eigners endet die Polizze nicht von selbst. Sie bleibt bestehen, die Prämie wird weiter fällig, und der Vertrag gehört zum Nachlass, genau wie das Boot selbst. Wer sich jetzt nicht kümmert, riskiert eine offene Prämie und im Schaden unnötigen Ärger.
In Österreich gehen Boot und Verträge nicht sofort auf die Erben über. Zuerst läuft das Verlassenschaftsverfahren beim Bezirksgericht, durchgeführt von einem Notar als Gerichtskommissär. Bis zur Einantwortung durch das Gericht gehört das Boot der Verlassenschaft, erst danach sind die Erben Eigentümer und Versicherungsnehmer. Erben mehrere gemeinsam, müssen sie sich einigen, wer das Boot übernimmt oder ob es verkauft wird. Wer es selbst fahren will, braucht einen eigenen Befähigungsausweis oder ein Schiffsführerpatent, das Dokument des Verstorbenen gilt nicht für Sie.
Für die ersten Wochen hat sich eine einfache Reihenfolge bewährt. Melden Sie den Todesfall dem Assekuradeur und dem Hafen und tragen Sie die Unterlagen zusammen: Polizze, Kaufvertrag, Rechnungen, Bootspapiere, bei kroatischen Liegeplätzen auch den Liegeplatzvertrag. Schauen Sie dann nach, ob das Boot sicher liegt, gerade wenn monatelang niemand an Bord war. Halten Sie schließlich den Wert fest, ein Wertgutachten hilft bei der Aufteilung unter den Erben und bei der richtigen Versicherungssumme. Wird das Boot verkauft, geht die Kasko auf den Käufer über. Bei NAMMERT schreiben wir die Polizze nach der Einantwortung auf die Erben oder auf den Erben um, der das Boot übernimmt. Schicken Sie uns dafür eine Kopie des Einantwortungsbeschlusses oder des Testaments. Verkaufen die Erben später, tritt der Käufer in die Kasko ein, Ziffer A-17.1.1. Die Versicherungssumme passen wir nach Vorlage eines Gutachtens jederzeit an, Ziffer A-7.3 im Basis und A-8.3 im Basis Plus und Premium.
Zum Merken
Verkauf
der Käufer tritt in die Polizze ein
Erbe
nach der Einantwortung übernehmen die Erben
Den Todesfall melden, bevor das Boot wieder ablegt.
Fragen und Antworten
Häufige Fragen
Endet die Bootsversicherung, wenn der Eigner stirbt?
Nein. Die Polizze gehört zum Nachlass und läuft weiter. Nach der Einantwortung stellen die Erben sie um oder beenden sie.
Wer ist versichert, solange das Verlassenschaftsverfahren läuft?
Bis zur Einantwortung die Verlassenschaft, danach alle Erben gemeinsam, bis einer das Boot übernimmt oder es verkauft wird. Nennen Sie uns eine Person als Ansprechpartner.
Darf ich das geerbte Boot gleich selbst fahren?
Nur mit dem Befähigungsausweis oder Schiffsführerpatent, das Boot und Revier verlangen. Das Dokument des Verstorbenen gilt nicht weiter, und ohne passenden Nachweis kann die Kasko ablehnen.
NAMMERT Assekuradeur GmbH, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen, +49 3375 29 12 77
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