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Boot mit mehreren Eignern: Wer schließt die Polizze ab?
Kurze Antwort
Teilen sich mehrere Eigner ein Boot, schließt einer die Polizze als Versicherungsnehmer ab, die anderen werden namentlich mitversichert. Weil Haftpflichtansprüche unter Mitversicherten desselben Vertrags meist ausgeschlossen sind, braucht es eine schriftliche Vereinbarung.
Am Attersee, am Wörthersee oder an der Adria teilen sich oft zwei oder drei Familien ein Boot. Kosten für Liegeplatz, Winterlager und Wartung werden aufgeteilt, gefahren wird abwechselnd. Rechtlich entsteht dabei meist Miteigentum nach dem ABGB oder eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, und für die Versicherung stellt sich die Frage, wer die Polizze abschließt. Üblich ist ein Eigner als Versicherungsnehmer, der die Prämie zahlt und Ansprechpartner bleibt. Die übrigen werden mit Namen als Mitversicherte genannt und dürfen das Boot führen, sofern sie den nötigen Befähigungsausweis haben.
Eine Lücke übersehen viele Gemeinschaften. In der Wassersport-Haftpflicht sind Ansprüche zwischen mehreren Versicherungsnehmern und zwischen Mitversicherten desselben Vertrags ausgeschlossen, bei uns in Ziffer A-6.2.4. Verletzt ein Miteigner beim Anlegen den anderen oder beschädigt er dessen Sachen an Bord, zahlt die gemeinsame Haftpflicht in aller Regel nicht. Schäden am Boot selbst trägt dagegen die Kasko, gleich wer gerade am Steuer stand. Gegen Verletzungen an Bord hilft eine Wassersport-Unfallversicherung für jeden Eigner, die unabhängig vom Verursacher leistet.
Wer den Selbstbehalt nach einem Schaden trägt, steht in keiner Polizze, sondern gehört in die Vereinbarung der Miteigner. Halten Sie dort schriftlich fest, wer wann fährt, wer Schäden meldet, wer den Selbstbehalt zahlt und wer gegenüber Assekuradeur und Bank handeln darf. Ist das Boot finanziert, verlangt die Bank meist eine Vinkulierung zu ihren Gunsten, und dafür muss klar sein, wer die Gemeinschaft vertritt. Steigt ein Eigner aus oder kommt einer dazu, melden Sie das sofort, damit der Vertrag zu den tatsächlichen Eignern passt. Nennen Sie uns beim Antrag alle Namen, dann gestalten wir die Polizze gemeinsam richtig.
Yacht Beteiligung: Miteigentum oder nur ein Anteil?
Wer eine Yacht Beteiligung angeboten bekommt, stellt zuerst eine Frage: Werde ich Miteigentümer mit meinem Namen in den Papieren, oder kaufe ich einen Anteil an einer Gesellschaft oder bloß ein Nutzungsrecht für ein paar Wochen? Beim Miteigentum tragen Sie Rechte und Pflichten unmittelbar, beim Gesellschaftsanteil hängt alles am Gesellschaftsvertrag. Beteiligungen, die als Kapitalanlage mit Charterertrag beworben werden, sind etwas anderes als eine Eignergemeinschaft unter Freunden; dort lohnt der Blick eines Anwalts oder Steuerberaters, bevor Geld fließt.
Eignergemeinschaft beim Segelboot und beim Motorboot
Eine Eignergemeinschaft für ein Segelboot funktioniert anders als eine für ein Motorboot. Beim Segelboot dreht sich viel um Rigg, Segel und Winterarbeit, die Stunden in der Halle müssen fair verteilt sein. Beim Motorboot zählen Motorstunden, Treibstoff und Service; ein Betriebsstundenzähler und ein gemeinsames Tankbuch beugen Streit vor. In beiden Fällen bewährt sich ein gemeinsamer Kalender für die Nutzung und ein Gemeinschaftskonto, auf das jeder Miteigner monatlich einzahlt, damit Liegeplatz und Reparatur nicht vorgestreckt werden müssen.
Ein kurzes Übergabeprotokoll zwischen den Miteignern hält fest, in welchem Zustand das Boot übergeben wird: Tankstand, Batterie, sichtbare Schäden, offene Mängel. Wer nach einem Wochenende am Attersee einen Kratzer entdeckt, weiß dann, ob er schon da war. Das klingt pedantisch, erspart aber die Gespräche, an denen Gemeinschaften am häufigsten zerbrechen.
Eignergemeinschaft Vertrag: was in den Mustervertrag gehört
Ein Mustervertrag für die Eignergemeinschaft oder den Vertrag einer Haltergemeinschaft für das Boot finden Sie bei Verbänden und im Netz, er ersetzt aber nicht das Gespräch über Ihre Fälle. Hineingehören die Anteile jedes Miteigners, der Schlüssel für laufende Kosten und große Reparaturen, eine Rücklage, die Regel für Entscheidungen, und was gilt, wenn jemand aussteigen will: Vorkaufsrecht der anderen, Bewertung des Anteils durch einen Sachverständigen, Frist für die Auszahlung.
Denken Sie auch an die unangenehmen Fälle: Was passiert beim Tod eines Miteigners, wer erbt den Anteil, und darf ein Erbe ohne Befähigungsausweis mitfahren? Wie wird ein Streit gelöst, bevor er vor Gericht landet? Eine Schiedsperson aus dem Verein ist oft die bessere Lösung. Lassen Sie den fertigen Vertrag von einem Anwalt durchsehen, gerade wenn das Boot finanziert ist.
Eignergemeinschaft am Bodensee, an der Ostsee oder an der Adria
Eine Eignergemeinschaft am Bodensee hat andere Fragen als eine an der Ostsee. Am Bodensee braucht das Boot in vielen Fällen eine Zulassung nach der Bodensee-Schifffahrtsordnung, und die Gemeinschaft muss klären, wer sie beantragt und unter welchem Namen sie läuft. Liegt das Boot an der Ostsee in Deutschland oder Dänemark, lautet der Liegeplatzvertrag meist auf eine Person, und die Anreise bestimmt, wer wie oft fährt. An der Adria kommen Gebühren für Boot und Aufenthalt, die je nach Land verschieden sind, und die Frage dazu, wer zwischen den Besuchen nach dem Boot sieht. Halten Sie in jedem Fall fest, wer gegenüber Hafen, Behörde und Assekuradeur für die Gemeinschaft spricht.
Was ist ein Eigner? Eigentümer, Halter und Skipper
Eigner ist das alte Wort der Schifffahrt für den Eigentümer eines Schiffes oder Bootes. Davon zu unterscheiden ist der Halter, der das Boot auf eigene Rechnung nutzt und für seinen Betrieb verantwortlich ist, und der Skipper, der es im Moment führt. In einer Eignergemeinschaft fallen diese Rollen auseinander: Mehrere sind Eigentümer, einer steht als Versicherungsnehmer in der Polizze, und am Steuer sitzt, wer gerade an der Reihe ist. Wer welche Rolle hat, sollte in Vertrag und Polizze zusammenpassen.
Zum Merken
Ein Versicherungsnehmer
schließt die Polizze ab und zahlt die Prämie
Alle Miteigner
stehen namentlich als Mitversicherte darin
Was die Polizze offen lässt, regelt die Vereinbarung der Miteigner.
Fragen und Antworten
Häufige Fragen
Können zwei Miteigner gemeinsam Versicherungsnehmer sein?
Möglich ist es, einfacher ist aber ein Versicherungsnehmer, der die Polizze führt. Die anderen Eigner werden namentlich mitversichert und dürfen das Boot ebenfalls führen.
Zahlt die Haftpflicht, wenn ein Miteigner den anderen verletzt?
Meist nicht, denn Ansprüche zwischen Mitversicherten desselben Vertrags sind ausgeschlossen. Für Verletzungen an Bord sorgt eine Wassersport-Unfallversicherung für jeden Eigner vor.
Wer trägt den Selbstbehalt in der Eignergemeinschaft?
Das legt keine Polizze fest, sondern Ihre Vereinbarung unter den Miteignern. Schreiben Sie hinein, ob der Verursacher allein zahlt oder alle nach ihrem Anteil.
Was passiert mit der Polizze, wenn ein Miteigner aussteigt?
Melden Sie den Ausstieg sofort, damit die Polizze zu den tatsächlichen Eignern passt. War der Aussteigende Versicherungsnehmer, übernimmt ein anderer Miteigner diese Rolle. Ist das Boot finanziert, muss auch die Bank zustimmen.
Ist eine Yacht Beteiligung dasselbe wie Miteigentum?
Nicht unbedingt. Beim Miteigentum stehen Sie selbst in den Bootspapieren. Bei manchen Beteiligungen kaufen Sie nur einen Gesellschaftsanteil oder ein Nutzungsrecht, und Ihre Rechte hängen dann am Vertrag der Gesellschaft.
NAMMERT Assekuradeur GmbH, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen, +49 3375 29 12 77
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