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Leere Liegeplätze an den verwitterten Schwimmstegen einer Charterbasis, aufgeschossene Leinen auf einer rostigen Klampe

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Charterfirma insolvent: ist die Anzahlung weg?

Kurze Antwort

Ist die Charterfirma insolvent, wird aus der Anzahlung eine Forderung im Verfahren, und davon bleibt am Ende meist wenig. Wer mit Karte gezahlt hat, hat dagegen noch einen zweiten Weg offen.

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Gechartert wird lange im Voraus, gezahlt wird früh: ein Teil bei der Buchung, der Rest einige Wochen vor dem Törn. Dazwischen liegt Ihr Geld bei einer Firma, die Sie meist nur aus dem Netz kennen und die oft in einem anderen Land sitzt. Bleibt nach einer schwachen Saison plötzlich jede Antwort aus und geht niemand mehr ans Telefon, steht die Buchung zwar noch auf dem Papier, durchsetzen lässt sie sich aber nicht mehr.

Ob Sie etwas zurückbekommen, hängt weniger am Vertrag als am Zahlungsweg. Wird ein Insolvenzverfahren eröffnet, melden Sie Ihre Forderung beim Masseverwalter an und erhalten am Schluss die Quote des Verfahrens; die fällt erfahrungsgemäß gering aus und kommt spät. Sitzt der Vercharterer in Kroatien, Griechenland oder Italien, läuft das Verfahren nach dem dortigen Recht. Wer mit Kreditkarte bezahlt hat, kann dagegen je nach Kartenherausgeber und Frist eine Rückbuchung anstoßen, weil die gebuchte Leistung ausbleibt.

Der wirksamste Teil liegt vor der Zahlung. Fragen Sie, wer das Geld bis zum Törn hält und ob eine Absicherung für den Insolvenzfall dazugehört; bei Paketen, die Charter und weitere Reiseleistungen aus einer Hand bündeln, ist das nach dem Reiserecht üblich, beim reinen Bootscharter in aller Regel nicht. Zahlen Sie die Restrate nicht vorschnell, wenn erste Zweifel auftauchen, und heben Sie Vertrag, Zahlungsbelege und jede Nachricht auf. Eine Bootspolizze hilft hier nicht weiter, sie ist für Schäden am Boot da und nicht für ausgefallene Zahlungen.

Zum Merken

Überweisung

wird im Verfahren zur bloßen Forderung

Kreditkarte

lässt je nach Frist eine Rückbuchung zu

Wie Sie zahlen, entscheidet darüber, was nach einer Pleite noch bleibt.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen

Bekomme ich die Anzahlung aus dem Verfahren zurück?

Meist nur zu einem kleinen Teil und erst nach längerer Zeit. Sie melden die Forderung beim Masseverwalter an und erhalten am Ende die Quote. Mit dem vollen Betrag oder einer Zahlung noch in dieser Saison ist kaum zu rechnen.

Hilft eine Rückbuchung über die Kreditkarte?

Oft ja, wenn Sie rasch handeln. Je nach Kartenherausgeber und Frist lässt sich eine Zahlung zurückholen, für die keine Leistung erbracht wurde. Fragen Sie bei Ihrer Bank nach, sobald der Ausfall feststeht.

Deckt eine Versicherung die Pleite des Vercharterers?

Eine Bootspolizze nicht, sie ersetzt Schäden am Boot und keine ausgefallenen Zahlungen. Ob ein Reiseprodukt eintritt, richtet sich danach, was dort genau versichert wurde; maßgeblich sind dessen Bedingungen.

Woran erkenne ich vor der Buchung ein Risiko?

Daran, wie das Geld verlangt wird. Wer sehr früh sehr viel will, am liebsten auf ein Privatkonto überwiesen, wer keinen ordentlichen Vertrag schickt und Fragen nach Sicherheiten ausweicht, ist die Buchung nicht wert.

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