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Boot verkauft, was wird aus der Polizze?
Kurze Antwort
Beim Verkauf wandert die Kasko mit dem Eigentum zum Käufer, die Haftpflicht endet mit der Übergabe. Der Käufer hat danach einen Monat Zeit, sich gegen den übernommenen Vertrag zu entscheiden, und so lange stehen Sie beide für die laufende Prämie ein.
Im österreichischen Versicherungsvertragsrecht steht dazu ein alter Grundsatz: Wird die versicherte Sache verkauft, tritt der Erwerber in den laufenden Vertrag ein, mit allen Rechten und Pflichten, die auf die Zeit seines Eigentums fallen. Für die Kasko heißt das, dass sie nicht mit dem Handschlag endet, sondern am Boot bleibt. Für die Prämie der laufenden Periode stehen Verkäufer und Käufer gemeinsam ein, und genau deshalb lohnt es sich, den Tag der Übergabe im Kaufvertrag festzuhalten.
Praktisch sind es drei Schritte. Erstens die Kopie des Kaufvertrags an uns, mit Kaufpreis und Datum der Übergabe; ein Guthaben überweisen wir auf Ihr Konto, es verfällt nicht mit dem Boot. Zweitens die Vinkulierung: Ist das Boot finanziert, hat die Bank einen Anspruch an der Polizze, und der muss freigegeben sein, bevor Sie übergeben. Drittens die Behörde. Erkundigen Sie sich bei der Schifffahrtsbehörde Ihres Landes, was dort beim Eigentümerwechsel zu melden ist, und legen Sie die Papiere des Bootes zur Übergabe dazu.
Kaufen Sie ein neues Boot, wird die Polizze nicht umgeschrieben. Es entsteht ein eigener Vertrag, und der Weg dahin führt über den Rechner, der Wohnsitz und Flagge gleich mitnimmt. Ein Abschluss schon vor der Übergabe ist kein überflüssiger Eifer, denn das Slippen, der Transport auf der Straße und die erste Überstellung über den See sind Stunden, in denen viel passiert. Umgekehrt kündigen Sie nichts, solange das alte Boot noch Ihnen gehört: Bis zum Eigentümerwechsel fahren Interessenten bei Vorführungen auf Ihr Risiko mit.
Zum Merken
Die Kasko
wandert mit dem Eigentum zum Käufer
Die Haftpflicht
endet mit der Übergabe
Uns genügt die Kopie des Kaufvertrags. Ein Guthaben überweisen wir, es verfällt nicht mit dem Boot.
Fragen und Antworten
Häufige Fragen
Kann der Käufer meine Polizze übernehmen?
Die Kasko geht mit dem Eigentum von selbst auf ihn über, kündigen kann er sie innerhalb eines Monats nach dem Erwerb. Die Haftpflicht endet mit der Übergabe, dafür braucht er einen eigenen Vertrag.
Was brauchen Sie von mir nach dem Verkauf?
Die Kopie des Kaufvertrags mit dem Datum der Übergabe. Daraus ergibt sich alles Weitere, auch die Rückzahlung eines Guthabens auf Ihr Konto.
Soll ich schon vor dem Verkauf kündigen?
Nein. Bis zum Eigentümerwechsel ist es Ihr Boot, mit Vorführungen und Probefahrten an Bord. Mit der Übergabe endet die Haftpflicht ohnehin, und die Kasko wechselt mit dem Eigentum.
Hafte ich als privater Verkäufer für Mängel?
Unter Privatpersonen wird die Gewährleistung im Kaufvertrag meist ausgeschlossen. Wer einen bekannten Mangel verschweigt oder eine Eigenschaft ausdrücklich zusagt, kommt damit trotzdem nicht durch. Schreiben Sie bekannte Schäden deshalb in den Vertrag.
NAMMERT Assekuradeur GmbH, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen, +49 3375 29 12 77
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Kaufvertrag Boot, Prüfliste und Übergabe
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Im Bedingungswerk
Wo das bei uns geregelt ist
Oben unsere Antwort, hier die Ziffer im Wortlaut. Gehen beide auseinander, gilt das Bedingungswerk.
Kasko
Veräußerung der versicherten Sache
Dieselbe Sache trägt je Tarif nicht immer dieselbe Ziffer.
Alle Werke im Wortlaut: Verzeichnis der Klauseln.
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