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Muss ich Vorschäden im Antrag zur Bootsversicherung angeben?
Kurze Antwort
Ja, wenn im Antrag danach gefragt wird. Fragen zu Vorschäden, früheren Versicherern und Kündigungen müssen Sie vollständig und richtig beantworten, sonst kann der Versicherer zurücktreten und im Schadenfall leistungsfrei sein.
Wer eine Bootspolizze beantragt, beantwortet Fragen zu Vorschäden, zu früheren Versicherern, zu gekündigten Verträgen und zum Zustand des Bootes. Diese Angaben sind die Grundlage, auf der der Versicherer entscheidet, ob und zu welcher Prämie er das Risiko übernimmt. Das österreichische VersVG regelt die Anzeigepflicht vor Vertragsabschluss ebenso wie das deutsche Gesetz: Umstände, nach denen ausdrücklich gefragt wird, gelten als erheblich und müssen richtig angegeben werden. Bei einer NAMMERT-Polizze gilt deutsches Recht, also das deutsche VVG.
Die Folgen falscher Angaben hängen vom Verschulden ab. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, bei leichter Fahrlässigkeit kündigen oder die Polizze zu anderen Bedingungen fortführen. Hat der verschwiegene Umstand mit dem späteren Schaden nichts zu tun, bleibt die Leistung in der Regel bestehen, außer bei arglistiger Täuschung. Eine reparierte Grundberührung am Traunsee, ein getauschter Motor oder ein Wasserschaden im Winterlager gehören deshalb in den Antrag, sobald danach gefragt wird.
So gehen Sie vor: Legen Sie vor dem Antrag alle Rechnungen, Gutachten und Fotos früherer Reparaturen bereit und notieren Sie Datum, Ursache und Werft. Beantworten Sie jede Frage vollständig, auch wenn der Schaden lange zurückliegt. Ein fachgerecht reparierter Schaden mit Rechnung ist selten ein Grund für eine Ablehnung, ein verschwiegener Schaden kann Sie dagegen beim nächsten Schaden den gesamten Schutz kosten. Haben Sie etwas vergessen, melden Sie es sofort schriftlich nach.
Zum Merken
Beantwortet
vollständig und richtig
Verschwiegen
Rücktritt oder Leistungsfreiheit möglich
Jede Antragsfrage beantworten, Rechnungen aufheben.
Fragen und Antworten
Häufige Fragen
Muss ich einen Schaden angeben, nach dem nicht gefragt wird?
Die Pflicht gilt für die Fragen im Antrag. Etwas erkennbar Wichtiges arglistig zu verschweigen, ist aber nie erlaubt.
Was tun, wenn ich einen Vorschaden vergessen habe?
Sofort schriftlich nachmelden. Je früher der Versicherer davon erfährt, desto eher bleibt die Polizze unverändert bestehen.
Welche Belege helfen bei einem reparierten Vorschaden?
Die Werftrechnung, Fotos vor und nach der Reparatur und, falls vorhanden, ein Gutachten über den heutigen Zustand.
NAMMERT Assekuradeur GmbH, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen, +49 3375 29 12 77
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