Zum Inhalt springen
Reparierte Stelle am weißen Rumpf einer Segelyacht auf dem Werftgelände

Startseite / Themen / Vertrag & Service

Muss ich Vorschäden im Antrag zur Bootsversicherung angeben?

Kurze Antwort

Ja, wenn im Antrag danach gefragt wird. Fragen zu Vorschäden, früheren Versicherern und Kündigungen müssen Sie vollständig und richtig beantworten, sonst kann der Versicherer zurücktreten und im Schadenfall leistungsfrei sein.

Beitrag berechnen Zur Bootsversicherung

Wer eine Bootspolizze beantragt, beantwortet Fragen zu Vorschäden, zu früheren Versicherern, zu gekündigten Verträgen und zum Zustand des Bootes. Diese Angaben sind die Grundlage, auf der der Versicherer entscheidet, ob und zu welcher Prämie er das Risiko übernimmt. Das österreichische VersVG regelt die Anzeigepflicht vor Vertragsabschluss ebenso wie das deutsche Gesetz: Umstände, nach denen ausdrücklich gefragt wird, gelten als erheblich und müssen richtig angegeben werden. Bei einer NAMMERT-Polizze gilt deutsches Recht, also das deutsche VVG.

Die Folgen falscher Angaben hängen vom Verschulden ab. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, bei leichter Fahrlässigkeit kündigen oder die Polizze zu anderen Bedingungen fortführen. Hat der verschwiegene Umstand mit dem späteren Schaden nichts zu tun, bleibt die Leistung in der Regel bestehen, außer bei arglistiger Täuschung. Eine reparierte Grundberührung am Traunsee, ein getauschter Motor oder ein Wasserschaden im Winterlager gehören deshalb in den Antrag, sobald danach gefragt wird.

So gehen Sie vor: Legen Sie vor dem Antrag alle Rechnungen, Gutachten und Fotos früherer Reparaturen bereit und notieren Sie Datum, Ursache und Werft. Beantworten Sie jede Frage vollständig, auch wenn der Schaden lange zurückliegt. Ein fachgerecht reparierter Schaden mit Rechnung ist selten ein Grund für eine Ablehnung, ein verschwiegener Schaden kann Sie dagegen beim nächsten Schaden den gesamten Schutz kosten. Haben Sie etwas vergessen, melden Sie es sofort schriftlich nach.

Zum Merken

Beantwortet

vollständig und richtig

Verschwiegen

Rücktritt oder Leistungsfreiheit möglich

Jede Antragsfrage beantworten, Rechnungen aufheben.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen

Muss ich einen Schaden angeben, nach dem nicht gefragt wird?

Die Pflicht gilt für die Fragen im Antrag. Etwas erkennbar Wichtiges arglistig zu verschweigen, ist aber nie erlaubt.

Was tun, wenn ich einen Vorschaden vergessen habe?

Sofort schriftlich nachmelden. Je früher der Versicherer davon erfährt, desto eher bleibt die Polizze unverändert bestehen.

Welche Belege helfen bei einem reparierten Vorschaden?

Die Werftrechnung, Fotos vor und nach der Reparatur und, falls vorhanden, ein Gutachten über den heutigen Zustand.

NAMMERT Assekuradeur GmbH, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen, +49 3375 29 12 77

Passender Schutz

Haftpflicht

Die Basis: Schäden an Dritten, weltweit.

Kasko

Teil- oder Vollkasko zum Neuwert mit fester Taxe.

Leistungsvergleich

BASIS und PREMIUM im Detail, und NAMMERT im Anbietervergleich.

Weitere Themen

Vertrag & Service, 14 Themen
Charter storniert: was bleibt von der Anzahlung? Charterfirma insolvent: ist die Anzahlung weg? Hausboot aus Holz: worauf der Sachverständige achtet Unterversicherung: was passiert, wenn die Summe zu niedrig ist? Charter über ein Portal gebucht: mit wem habe ich eigentlich den Vertrag? Boot finanziert: was die Bank in Österreich verlangt Deckt die Haushaltsversicherung mein Boot? Hausboot gebraucht kaufen: was vor dem Vertrag zu prüfen ist Den Bootswert für die Polizze richtig ansetzen Ich habe umgebaut, muss ich das melden? Kann mir nach einem Schaden gekündigt werden? Boot mit mehreren Eignern: Wer schließt die Polizze ab? Boot geerbt in Österreich: Was wird aus der Polizze, und was ist jetzt zu tun? Boot kaufen in Österreich: was vor der Übergabe zu erledigen ist

Alle 272 Themen im Überblick

In 5 Minuten versichert.

Beitrag online berechnen, Police am selben Tag, oder rufen Sie uns an: +49 3375 29 12 77.

Online-Rechner starten Persönliche Beratung

War das hilfreich?

Ein Gutachter zeigt am Steg einer Eignerin einen Kratzer am Rumpf ihres Motorboots, Abendlicht

Schaden am Boot

Erst ansehen, dann melden.

Beitrag in einer Minute, Polizze am selben Tag, ein Mensch am Telefon.

Oder gleich anrufen: +43 662 / 643 479

Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

Kostenloser Rückruf

Lieber sprechen? Wir rufen zurück.

Nummer und Wunschzeit genügen, jemand aus unserem Team meldet sich.

Jede und jeder hier hat den Sportbootführerschein See und Binnen.

Wer neu anfängt, macht ihn im ersten Jahr, die Kosten übernehmen wir.

  • Kostenlos und unverbindlich
  • Beratung ohne Versicherungslatein
  • Angebot direkt im Gespräch möglich

Sofort erreichbar: +49 3375 29 12 77 · WhatsApp · info@nammert.com

Wunschzeit

Ihre Angaben nutzen wir nur für den Rückruf. Mehr dazu im Datenschutz.

Bootsversicherung für Österreich

5 Minuten · Police noch heute

Beitrag berechnen