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Charter über ein Portal gebucht: mit wem habe ich eigentlich den Vertrag?
Kurze Antwort
Portale und Agenturen vermitteln den Charter meistens nur, den Chartervertrag schließen Sie mit dem Vercharterer. Wer das ist, steht im Vertrag selbst, und dorthin gehen Mängelrügen und Ansprüche, mit einer Kopie an das Portal.
Kaum eine Crew aus Österreich bucht ihre Yacht heute noch direkt bei der Basis in Kroatien oder Griechenland. Meistens läuft es über ein Buchungsportal oder eine Charteragentur: große Auswahl, deutschsprachige Beratung, eine Rechnung. Solange alles klappt, ist die Frage nach dem Vertragspartner egal. Sie wird wichtig, wenn das Boot bei der Übernahme Mängel hat, die Basis die Kaution nicht freigibt oder der Törn abgesagt wird. Dann muss klar sein, an wen Sie sich mit Forderungen wenden, und das ist oft nicht die Stelle, bei der Sie gebucht haben.
In aller Regel ist das Portal Vermittler. Der Chartervertrag kommt mit dem Vercharterer zustande, dem Unternehmen, das die Flotte betreibt. Name und Anschrift stehen im Chartervertrag, dazu häufig das anwendbare Recht und der Gerichtsstand, oft im Land der Basis. Verkauft ein Portal den Charter dagegen als eigene Leistung oder als Paket mit Flug und Quartier, kann es selbst verantwortlich sein. Welche Rolle es übernimmt, ergibt sich aus seinen Geschäftsbedingungen und der Buchungsbestätigung; lesen Sie beides, bevor Sie die Anzahlung überweisen.
Schauen Sie deshalb vor dem Zahlen nach, wer als Vercharterer genannt ist, an wen das Geld fließt und wer die Kaution verwaltet. Mängel rügen Sie vor Ort sofort bei der Basis, schriftlich und mit Fotos, und schicken eine Kopie an das Portal, das oft vermitteln kann. Forderungen nach Preisminderung oder Rückzahlung richten Sie an den Vercharterer. Für Schäden, die Sie selbst anderen zufügen, haftet weder der Vermittler noch die Basis, sondern Sie persönlich; dafür ist eine eigene Skipperhaftpflicht da.
Zum Merken
Portal
vermittelt, berät, hilft beim Streit, haftet meistens nicht
Vercharterer
schuldet ein ordentliches Boot, hält die Kaution, nimmt Forderungen entgegen
Vor der Anzahlung nachsehen, wer im Chartervertrag als Vercharterer steht.
Fragen und Antworten
Häufige Fragen
Muss das Portal für ein mangelhaftes Boot geradestehen?
Meistens nicht, weil es nur vermittelt und der Chartervertrag mit dem Vercharterer besteht. Anders kann es sein, wenn das Portal den Charter als eigene Leistung oder als Paket mit Flug verkauft. Maßgeblich sind Buchungsbestätigung und Geschäftsbedingungen.
Wo sehe ich, wer mein Vertragspartner ist?
Im Chartervertrag: Dort stehen Name und Anschrift des Vercharterers, häufig auch das anwendbare Recht und der Gerichtsstand. Liegt der Vertrag bei der Buchung nicht vor, fordern Sie ihn vor der Anzahlung an.
Wem melde ich einen Mangel während des Törns?
Zuerst der Basis, sofort und schriftlich mit Fotos, damit sie nachbessern kann. Eine Kopie geht an das Portal. Spätere Forderungen richten Sie an den Vercharterer.
Beratung deutschlandweit: NAMMERT Assekuradeur GmbH, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen bei Berlin, telefonisch unter +49 3375 29 12 77, per E-Mail an info@nammert.com und über WhatsApp. Wir betreuen Bootseigner in Deutschland, Österreich und Spanien.
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